Beiträge von pebbels

    Zitat tim.buktu
    Nachdem ich auf einen anderen Zinsbetrag komme, die Bitte an Euch, mal gegen zu rechnen. Ggf. liegt ja der Denkfehler bei mir. Danke!!

    - BG: 415,20 EUR
    - Datum der Auszahlung des Kredits (ICH habe hier das Datum von der 1. Rate genommen): 15.01.2005
    - Überweisung BG: 02.12.2014

    Vielen Dank und Gruß Zitatende

    @tim.buktu
    Pi mal Daumen ca. 244 EUR, gflls. abzgl. 26,375% KeSt/Soli
    Hier kursiert irgendwo Basiszinsrechner, muss den mal suchen, da kann man auf Heller und Peng ausrechnen...


    @alle:

    Wünsche wunderbares Weihnachtsfest!!!

    Ich glaube nicht, dass es sich bei den Geldern, die wir hier im Forum als Zinsen bezeichnen, tatsächlich um abgeltungssteuerliche (25%) Zinsen handelt. Es geht ja eigentlich um die "Herausgabe des Nutzens" die der BGH erlaubt, und die wir bis zu einem Betrag von maximal 5% über Basiszins einfordern können. Es sind keine Zinsen, die vorher in einem Vertrag festgelegt wurden, wie zum Beispiel bei festverzinslichen Wertpapieren oder bei Sparbuchzinsen, sondern einfach eine Berechnungsgrundlage. Meiner Meinung nach ist die gesamte BG + "Zinsen" normal mit dem Einkommenssteuersatz zu versteuern, sofern die Gesamteinkünfte über 801.- / 1602.- im Jahr liegen.


    Hallo und Guten Morgen,
    habe zwar Null Ahnung vom Steuerrecht, meine aber gelesen zu haben, daß Verzugszinsen der Abgelt-Steuer unterliegen...
    Jene 5% über Basiszinssatz sind laut § 288 BGB Verzugszinsen und müssen nach § 20 EStG (7) versteuert werden,
    ODER???
    Danke für Info...

    Ach du Schreck!
    Trau' mich kaum, "ES" auszusprechen, wo doch hier noch so viele am Warten sind...
    Wollte gerade 'runterfahren, gehe spasseshalber nochmal ins online-banking, und mich trifft fast der Schlag:

    POSTBANK hat überwiesen!!!! Fehlt 'n büschen was, könnten durchaus jene 26,375% Kest+Soli sein... Achja, und MB-Kosten sind demnach definitiv nicht drin, ich gehe davon aus, der wurde noch gar nicht zugestellt...

    Weiss jemand, ob und wie ich DEN zurücknehmen kann?
    Lieben Dank allen hier für tolle Unterstützung und jederzeit Infos!!!
    :thumbup:

    Das haben sie doch hier gemacht:
    https://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/

    Punkt: Wenn Sie nur nur noch auf Zinsen warten....

    Hallo???? !!!!
    Genau DAS war Anlass für meinen Post!
    Namentlich die -meines (!) Erachtens- nicht korrekte Aussage,
    man müsse IN JEDEM FALL Zinsen nachfordern...
    Ursprünglich wollte ich eigentlich nur die Rechtsgrundlage für diese Aussage wissen...
    Offenbar gibt es keine...
    Und wie der § 212 BGB "auszulegen" ist, also darüber herrscht offenbar keine Klarheit...
    MEINEN Standpunkt dazu hatte ich ja erklärt...

    Also bitte nix für ungut, aber GENAU auf jene nun auch von dir gelinkte Site hatte ich mich bezogen...
    Komplettes Verfolgen des Posts hätte hier vielleicht nicht zum Missverständnis geführt... ;)

    [quote='Effektiv','Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

    ...Ich hab das in einem anderen Zusammenhang als Gläubiger selbst
    bzw. mein Anwalt so erlebt und erklärt bekommen, und es war
    auch so; es trat keine Vejährung ein, auch gegen die Zinsen
    und Nutzungsentschädigung konnte die andere Partei nach Jahren
    nichts ausrichten, weil immer Teilzahlungen eingegangen sind. Und diese
    Teilzahlungen werden dann eben der Reihenfolge nach erstmal als
    Rückzahlung der Gebühren, der Zinsen etc. und dann der
    Hauptforderung gerechnet[/quote]

    Effektiv:
    Danke, genauso seh ich's auch und ich wundere mich nur, warum hier noch niemand von Finanztipp was zu sacht...
    Diese Fragestellung dürfte doch zumindest 99% der (Ex-)Santander-Kunden betreffen...?

    Siehe Seite 376:
    ...Jetzt hätt' ich's doch gerne mal genau gewusst, BITTE: Der "Neubeginn" ist doch wohl etwas anderes als Hemmung und/oder Unterbrechung??? Die gesetzliche Verjährung beträgt 3 Jahre, ein "Neubeginn" in diesem Zusammenhang heisst nach meiner laienhaften Auffassung, nach Eingang der reinen Bearbeitungsgebühr -obwohl INKLUSIVE Herausgabe der Nutzungen gefordert- daß ich noch 3 Jahre lang meine Ansprüche auf jenen Nutzungsersatz geltend machen kann, und zwar OHNE noch in diesem Jahr explizit nachzufordern???

    Ja, denn die Teilauszahlung hemmt die Verjährung nicht.
    Also, sofort online einen Mahnbescheid über die noch offenen Beträge erstellen und ab damit....zack zack

    HÄ???

    https://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/ Wenn Sie nur noch auf Zinsen warten
    Haben Sie Ihre Gebühren schon zurückbekommen, allerdings ohne Zinsen, müssen Sie die Bank nochmal anschreiben. Das haben vor allem Kunden der Santander Consumer Bank berichtet. Ihre Bank muss Ihnen auch die „gezogenen Nutzungen“ herausgeben und zwar als Zins in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz. Sie sollten immer den tatsächlichen Euro-Betrag an Zinsen angeben, den Sie sich ganz leicht vom Zinsrechner der Website basiszinssatz.de berechnen lassen können. Sie können dazu dieses Musterschreiben verwenden. Eine Verjährung Ihres Zinsanspruchs müssen Sie übrigens nicht befürchten, da die Bank durch die Rückzahlung der Gebühren den Anspruch anerkannt hat (§ 212 BGB).

    § 212 BGB
    Neubeginn der Verjährung
    (1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
    1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder
    2. eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.

    Franziska, @dr_schön
    Jetzt hätt' ich's doch gerne mal genau gewusst, BITTE:
    Der "Neubeginn" ist doch wohl etwas anderes als Hemmung und/oder Unterbrechung???
    Die gesetzliche Verjährung beträgt 3 Jahre, ein "Neubeginn" in diesem Zusammenhang heisst nach meiner laienhaften Auffassung, nach Eingang der reinen Bearbeitungsgebühr -obwohl INKLUSIVE Herausgabe der Nutzungen gefordert- daß ich noch 3 Jahre lang meine Ansprüche auf jenen Nutzungsersatz geltend machen kann, und zwar OHNE noch in diesem Jahr explizit nachzufordern???
    Über eine verbindliche Info freut sich sicher nicht nur
    pebbels :)

    Hallo,
    hab gestern das Antwort schreiben von meiner Bank bekommen , diese is t auch meine Hausbank .. mich stört der 2 Absatz wo ich die Zahlung der Kreditgebühren Nachweisen soll ,, in form von Kontoauszügen .. hä ? das ist 5 Jahre her oder so .. muss ich das ?? die könnten doch selber gucken , die haben doch alles da .. :P wie soll ich reagieren und auf was soll ich verweisen oder berufen bei einem Antwortschreiben .. ???


    danke schon mal für hilfe und schön sonntag lg vonne küste


    Und hier:
    https://www.vzb.de/link1147435A.h…lungdesentgelts

    Hallo,
    hab gestern das Antwort schreiben von meiner Bank bekommen , diese is t auch meine Hausbank .. mich stört der 2 Absatz wo ich die Zahlung der Kreditgebühren Nachweisen soll ,, in form von Kontoauszügen .. hä ? das ist 5 Jahre her oder so .. muss ich das ?? die könnten doch selber gucken , die haben doch alles da .. :P wie soll ich reagieren und auf was soll ich verweisen oder berufen bei einem Antwortschreiben .. ???


    danke schon mal für hilfe und schön sonntag lg vonne küste

    Schau mal hier, könnte das helfen?

    was tun, bei fehlenden bankunterlagen.. - Geld zurück - Finanztip-Community

    @pebbels

    Nachtrag: ... wenn ich es mir so überlege... ich denke, da der ordentliche Weg schon beschritten ist und aufgrund der Teilzahlung soweit ich weiß (bitte wer es besser weiß korrigieren) nicht unterbrochen wird, ist es evtl. hilfreich eine Email zu schreiben, und darauf hinzuweisen, dass die Forderung mit der Zahlung X noch nicht vollständig beglichen ist und du noch auf den Restbetrag wartest. Und du ansonsten weitere rechtliche Schritte einleitest. Sollte dann nichts geschehen, kann man ja schwerere Geschütze auffahren. Irgendwo habe ich gerade gelesen, dass man eigentlich rechtlich in diesem Fall nichts mehr machen muss um die Verjährung bzgl. der Restsumme zu hemmen, da die Zahlung des Teilbetrags schon ein Eingeständnis ist. Es geht also "nur noch" ums Eintreiben der Restsumme

    @MikeRophone und @Effektiv
    Danke für eure Beiträge, vielleicht habe ja ich den Text von Fr. Dr. Schöne missverstanden...
    Es geht noch nicht mal um mich, sondern eine Freundin, und dort um Santander, deren derzeitige Praxis wohl ist, nur reine Bearb.-Entgelte zu erstatten. Da "wir" aber im Anspruchsschreiben INKLUSIVE Nutzungsersatz gefordert haben,
    brauchen wir nach meiner Rechtsauffassung ERSTMAL gar nichts weiter tun, die Verjährung IST durch den Bearb.-Gebühren-Eingang JA bereits gehemmt resp. unterbrochen...! und können GANZ IN RUHE -auch bis ins Jahr 2015 hinein- überlegen, wie wir weiter vorgehen... Mein Plan ist, OHNE WEITERE Ankündigung die Beitreibung des noch ausstehenden Nutzungsersatz zB. durch Klageeinreichung via RA gemütlich im neuen Jahr durchzusetzen. Denn der Verzug, in welchem sich die Bank befindet, hat ja durch die Teilzahlung nicht einfach aufgehört zu existieren? Also stehen mir -auch wenn ich in diesem Jahr KEINEN weiteren Brief schreibe-, noch alle Reaktionsmöglichkeiten offen...
    Und die Empfehlung auf der zitierten finnztip-Seite klingt in meinen Ohren so, als müsse ich unverzüglich die Zinsen nachfordern, wenn ich keinen rechtlichen Nachteil erleiden will... Wie gesagt, ich sehe dies aus o.g. Gründen anders, aber vieleicht habe ich den einen Satz ja echt missverstanden? deswegen die explizite Frage nach der Rechtsgrundlage, also welcher Parafraph im BGB oder eben sonstwo ;)
    Aber ich will hier kein Korinthenkacker sein... Wir jedenfalls machen erstma nix -war alles nervig genug- und verklagen die Santander dann erst im nächsten hoffentlich ruhigerm Jahr auf Herausgabe der Nutzungen...
    Weiterhin allen hier viel Erfolg im Kampf mit so manch echt abgedrehter Bank...

    ....... - bezüglich Zinsen werde ich dann wohl die Tage nochmal an TARGO schreiben müssen (den Ombudsmann nehm ich dann sozusagen in "Kopie")

    Zu meim Post S. 358:
    Zitat:finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/ ...Haben Sie Ihre Gebühren schon zurückbekommen, allerdings ohne Zinsen, müssen Sie die Bank nochmal anschreiben. ...

    Kann mir hier mal jemand bitte sagen, was die gesetzliche Grundlage dafür ist/sein soll?Ich kann das nicht nachvollziehen: wenn ich doch bereits in meinem ersten Anspruchsschreiben unter Fristsetzung nicht nur alle 4 relevanten BGH-Urteile angegeben habe, sondern auch meine Gebühr und EXPLIZIT die Herausgabe von Nutzungen GEFORDERT habe, wieso muss ich bei einer "Teil"-Zahlung erneut anfordern???Ich habe eine Gesamtsumme inkl. Nutzungsersatz genannt, bekomme eine Teilzahlung darauf, der Rest ist in meinen Augen erstens immer noch gefordert und zweitens: wer behauptet, die Teilzahlung seien für die Bearb.-Gebühr?!Ich rechne sie auf den Nutzungsersatz -der ja in der geforderten Gesamtsumme steckt- dann bleibt von meiner Forderung eben ein Restbetrag offen, der ZUFÄLLIG so hoch wie der Nutzungsersatz ist... Von meiner Gesamtforderung bleibt dennoch ein Teilbetrag offen.... WIESO also nochmals anfordern?Ich verstehe das einfach nicht, möchte mich aber gerne mal mit den gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen, SOFERN mir diese jemadn hier benennen kann. Ganz lieben Dank im Voraus!
    Zitatende------------------------------------------------------------------------------------

    Sorry, wenn ich nerve, aber hat hier wirklich niemand 'ne Idee bzgl. der Rechtsgrundlage???
    Oder: wie kann ich Frau Dr. Schön direkt kontaktieren? Dank vorab...

    Zitat:
    https://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/
    Wenn Sie nur noch auf Zinsen wartenHaben Sie Ihre Gebühren schon zurückbekommen, allerdings ohne Zinsen, müssen Sie die Bank nochmal anschreiben. Das haben vor allem Kunden der Santander Consumer Bank berichtet. Ihre Bank muss Ihnen auch die „gezogenen Nutzungen“ herausgeben und zwar als Zins in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz. Sie sollten immer den tatsächlichen Euro-Betrag an Zinsen angeben, den Sie sich ganz leicht vom Zinsrechner der Website basiszinssatz.de berechnen lassen können. Sie können dazu dieses Musterschreiben verwenden. Eine Verjährung Ihres Zinsanspruchs müssen Sie übrigens nicht befürchten, da die Bank durch die Rückzahlung der Gebühren den Anspruch anerkannt hat (§ 212 BGB).
    :Zitatende

    Kann mir hier mal jemand bitte sagen, was die gesetzliche Grundlage dafür ist/sein soll?
    Ich kann das nicht nachvollziehen: wenn ich doch bereits in meinem ersten Anspruchsschreiben unter Fristsetzung nicht nur alle 4 relevanten BGH-Urteile angegeben habe, sondern auch meine Gebühr und EXPLIZIT die Herausgabe von Nutzungen GEFORDERT habe, wieso muss ich bei einer "Teil"-Zahlung erneut anfordern???
    Ich habe eine Gesamtsumme inkl. Nutzungsersatz genannt, bekomme eine Teilzahlung darauf, der Rest ist in meinen Augen erstens immer noch gefordert und zweitens: wer behauptet, die Teilzahlung seien für die Bearb.-Gebühr?!
    Ich rechne sie auf den Nutzungsersatz -der ja in der geforderten Gesamtsumme steckt- dann bleibt von meiner Forderung eben ein Restbetrag offen, der ZUFÄLLIG so hoch wie der Nutzungsersatz ist... Von meiner Gesamtforderung bleibt dennoch ein Teilbetrag offen.... WIESO also nochmals anfordern?

    Ich verstehe das einfach nicht, möchte mich aber gerne mal mit den gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen, SOFERN mir diese jemadn hier benennen kann. Ganz lieben Dank im Voraus!

    so ist es. Die Zinsen liegen bei 84 Monatsraten genau bei 6.021 Euro.

    @Picteur @robson
    Also ich komme mit meiner Excel-Tabelle bei 7 Jahren zu nominal 11,74 % auf 6022,- EUR Zinsen;
    kommt wohl auch auf die mtl. Rate drauf an, bin von 83 mal 224 EUR plus 1 mal 206 EUR ausgegangen...
    Achja, ich denke, die Bearbeitungsgebühr wurde hier definitiv genauso MITverzinst wie die RSV... :/

    Morgen wird es spannend *Trommelwirbel* Mahnbescheid liegt schon fertig eingetütet auf dem Schreibtisch, Porto daneben.... Mal sehen, ob er am Samstag in den Briefkasten wandern muss....

    Hallöle, @Neu_hier,

    sachma, der Barcode bei deinem MB, ist da auch son weisser Streifen drin?
    Ich bin so unsicher, ob mein Drucker spinnt oder ob der so aussehen muss...
    Letzte von den 4 Seiten, das schwrz-weisse Feld... ??? :?:

    es laufen bereits einige mahnbescheide und klagen *hier*[/quote]

    Guten Abend, liebe Mit-Streiter,
    boah, habe mich eben durch die Mahnbescheid-Erstellung nach Anleitung der sehr geschätzten Frau
    Dr. B. Schön gequält, jetzt habe ich den papierhaften Ausdruck fertig zum morgigen Versand, muss aber nochma ne Blondinenfrage stellen:
    ist das "normal", daß der rechteckige Barcode im unteren Drittel so nen fetten weissen Balken hat?
    Nicht, daß das Ding am Ende abgelehnt wird?
    Ach un nochwas:
    was mache ich, wenn zwischen heute und Zustellung des MB bei der Bank deren Zahlung doch noch eingeht?
    Muss/kann man en MB dann zurücknehmen? Kostet dat dann nochma?
    Danke schön für Auskunft...
    pebbles ?(