ich habe von der BSQ nun die Aufforderung erhalten, rückwirkend zu Vertragsbeginn alle Regelsparraten nachzubezahlen. Gemäß den ABB "Q8" können nur die letzten 12 Sparraten verlangt werden, was die BSQ hin und wieder auch getan hat. Nun bezieht sich die BSQ allerdings auf ein Urteil des LG Aachen (AZ 1 O 336/17 vom 15.03.2018) und behauptet, dass auf Grundlage diesen Urteils nun rückwirkend die Zahlung der Regelsparraten seit Vertragsabschluss gefordert werden kann. Das OLG Köln hätte diese Rechtsprechung mit einem Hinweisbeschluss bestätigt (AZ 12 U 243/17 vom 07.12.2017).
Dann wäre der Bausparvertrag sofort überspart, was dann eine Kündigung der BSQ nach sich ziehen könnte (ggf. dann auch unter Verlust der Bonuszinsen). Aber natürlich möchte ich den Bausparvertrag so lange wie möglich "am Leben halten".
Habt ihr auch ein entsprechendes Schreiben der BSQ mit Aufforderung zur rückwirkenden Einzahlung per Vertragsbeginn erhalten?
Danke schon mal im Voraus!
Hallo,
bei meinen Eltern (Tarif Q8 mit Bonuszins) ist der Sachverhalt genauso wie oben beschrieben:
- "die" 10 Jahre sind erst in 2020 verstrichen
- Ende Juni 2018 unter Hinweis auf die obigen Urteile die Aufforderung erhalten, bis Anfang Oktober 2018 rückwirkend
zu Vertragsbeginn alle Regelsparraten nachzuzahlen (rund 7.000 €); im Übrigen ist die Forderung unter
Berücksichtigung der Sonderzahlungen korrekt berechnet
- Bausparvertrag wäre dann unter Berücksichtigung des Guthabens, der Zinsen und der Bonuszinsen überspart
Haben meine Eltern bereits jetzt keine Chance mehr, den Bonus zu sichern?
- Zahlen meine Eltern nicht rückwirkend ab Vertragsbeginn, kündigt die BSQ und sie verlieren den Bonusanspruch.
- Zahlen meine Eltern bis zur gesetzten Frist rückwirkend ein, wäre der Vertrag sofort überspart und somit kann die BSQ
ebenfalls kündigen und meine Eltern verlieren ebenso den Bonusanspruch.
Ich ziehe in Erwägung, meinen Eltern zu raten,
1. in den nächsten Tagen rückwirkend zu Vertragsbeginn die geforderten Regelsparraten nachzuzahlen
sowie
2. zeitgleich - spätestens bis 30.09.18 - den Bausparvertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist (Vordruck aus dem Formularcenter) und dem Zusatz "unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Bonus mit ausgezahlt wird" zu kündigen.
-------- Oder sollte die Reihenfolge umgekehrt sein? Also:
1. spätestens bis 30.09.18 - den Bausparvertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist (Vordruck aus dem Formularcenter) und dem Zusatz "unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Bonus mit ausgezahlt wird" kündigen
sowie
2. nach (!!!) der Kündigung rückwirkend zu Vertragsbeginn die geforderten Regelsparraten innerhalb der gesetzten Frist nachzahlen.
Was haben Sie zwischenzeitlich in Erfahrung bringen können bzw. wie verhalten Sie sich?