Die Betonung liegt auf FALLS! Die Hürden für die Zahlung einer EM Rente liegen ziemlich hoch und werden in vielen BU Situationen nicht erreicht. Angesichts der i.d.R. geringen Höhe wäre ich sehr zurückhaltend zu unterstellen, dass die Höhe der EM Rente ausreicht - sowohl bis zur Regelaltersgrenze als auch danach.
Die BU zahlt doch nur bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, oder? Um in dem initialen Beispiel nicht "Äpfel mit Birnen" zu vergleichen, müsste doch dann entsprechend in beiden Fällen nur bis zum gesetzl. Renteneintrittsalter gerechnet werden, oder?