Beiträge von NiWe28

    Die Betonung liegt auf FALLS! Die Hürden für die Zahlung einer EM Rente liegen ziemlich hoch und werden in vielen BU Situationen nicht erreicht. Angesichts der i.d.R. geringen Höhe wäre ich sehr zurückhaltend zu unterstellen, dass die Höhe der EM Rente ausreicht - sowohl bis zur Regelaltersgrenze als auch danach.

    Die BU zahlt doch nur bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, oder? Um in dem initialen Beispiel nicht "Äpfel mit Birnen" zu vergleichen, müsste doch dann entsprechend in beiden Fällen nur bis zum gesetzl. Renteneintrittsalter gerechnet werden, oder?

    Durch den technischen Fortschritt sinkt das Risiko beim Bürojob wirklich arbeitsunfähig zu werden meiner Meinung nach immer weiter. Unabhängig obs die BU nun anerkennt oder nicht. Wenn man seine Tätigkeit noch in einem leicht abgewandelten Bereich weiterführen kann kommt Geld rein und man braucht die BU nicht zwingend. Wichtigster Faktor ist das Home Office (sofern möglich). Für manche psychische Erkrankungen ist es eine große Entlastung Kollegen weniger/anders zu sehen. Zuhause kann man auch besser entspannen und ehr mal eine paar Rücken/Physioübungen zwischendurch einlegen. Durch neue Bedienmöglichkeiten des PCs (VR o.ä.) sollte mittel bis langfristig auch arbeiten im liegen oder sonstwas möglich werden. Als letzten backup zahlt man ja auch in die Arbeitslosenversicherung. Klar es gibt auch worst case szenarien wo eine BU sicher wichtig ist und auch best case szenarien wo sie sich auch lohnt (man kann arbeiten aber kriegt trotzdem BU). Schwierig, habe für mich entschieden im Notfall eben sehr sehr kleine Brötchen zu backen, wenn ich arbeitsunfähig bin erwarte ich nicht mehr tolle Reisen zu unternehmen. Kosten für medizinische Behandlungen etc kann ich nicht einschätzen, aber ist das nicht Aufgabe der Krankenkasse? Kinder oder Unterhalt ist in meinen Überlegungen nicht berücksichtigt da nicht geplant.

    Sehr interessante Sichtweise! Die typischen Bürotätigkeiten (Telefonieren, Meetings, Mails, Bildschirmarbeit allgemein) lassen sich ja gut variieren und wie du sagt, auch im liegen erledigen (Habe selbst so z.B. meine Abschlussarbeit geschrieben ;) ). In der Praxis wird es wohl letztendlich am Wohlwollen des Arbeitgebers und ggf. der Kolleginnen und Kollegen hängen, ob der Arbeitsplatz entsprechend umgestaltet (oder ganz ins Home Office verlegt) werden kann.

    Das kann man auch selbst grob ausrechnen ;)

    Mal angenommen Ich bin männlich und 30 Jahre alt und werde statistisch 80 Jahre alt und muss monatlich 1500,-€ ausgleichen aus der Differenz des aktuellen Netto abzüglich Erwerbsminderungsrente.

    Müsste man hier nicht nur bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ausgleichen - also etwa "nur" 35 Jahre? (Das "Langlebigkeitsrisiko trägt ja die GRV ;) ) Die Berufsunfähigkeitsversicherung würde auch nur bis zu dieser Altersgrenze zahlen, oder?

    Auf diese Frage gibt es eine eindeutige Antwort: zu niedrig. :)

    Der Anteil liegt bei rund 25% der Haushalte (!), siehe https://de.statista.com/statistik/date…tsversicherung/.

    Auf diese Frage gibt es eine eindeutige Antwort: zu niedrig. :)

    Der Anteil liegt bei rund 25% der Haushalte (!), siehe https://de.statista.com/statistik/date…tsversicherung/.

    Andersrum gefragt: Was würden Sie denn sagen, ab wann gut auf eine BU verzichten kann? Bitte hier keine utopischen Werte, sondern Grenzwerte/die Grauzone, ab der es durchaus rational sein kann, bewusst auf eine BU zu verzichten? Welche Parameter sollten dabei berücksichtigt werden?

    Ich habe mich zugegebenermaßen noch nicht intensiv mit der BU beschäftigt, habe aber immer wieder gelesen/gehört, dass sich die Versicherer, wenn ein BU-Fall (aus Sicht des Versicherten) eintritt, gerne mal quer stellen und nicht zahlen möchten. Die Frage in der Praxis wäre ja dann, inwieweit kann der Versicherte (der zu dem Zeitpunkt ja schon mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat) dagegen vorgehen und z.B. gegen die Versicherung klagen.

    Wie schon geschrieben, dürfte es außerdem leichter sein, in einen Bürojob zurückzukehren als z.B. auf den Bau.

    Bei "generalistischen Jobs" frage ich mich außerdem, welchen Beruf man genau absichert. Jemand im Vertrieb kann vielleicht die damit verbundene Reisetätigkeit nicht mehr leisten, könnte aber gut in einem "benachbarten" Bereich unterkommen.

    Psychische Erkrankungen sind ja der häufigste Grund für eine BU und oft findet Mobbing am Arbeitsplatz statt und Burnouts etc. sind keine Seltenheit. Wäre in solchen Fällen dann nicht eher ein Arbeitsplatzwechsel (bis hin zu einem Quereinstieg in einen anderen Bereich) angebracht? Würde eine BU dann überhaupt einspringen?

    Im aktuellen Finanztip Newsletter steht, dass Stromio seit Mittwoch keinen Strom (Marke „Grünwelt Energie“) mehr liefern darf. Demnach würden die Stromio Kunden seitdem vom örtlichen Grundversorger versorgt. Wie sieht es denn aus, wenn man schon vor Wochen den Anbieter gewechselt hat und die Belieferung zum 1.1.2022 zugesagt wurde? Übernimmt dann zwischenzeitlich doch der Grundversorger oder springt der neue Stormlieferant früher ein?

    Hallo allerseits,

    wie ist eure Einschätzung zu diesem Fall?

    Personen A und B (sind nicht miteinander verheiratet) gehört gemeinsam ein Haus (kein Neubau. Person A gehören 75% des Hauses und Person B die restlichen 25%). Beide Personen wohnen auch in dem Haus. Darin mussten im Jahr 2020 mehrere Renovierungsarbeiten (immer durch denselben Handwerker) durchgeführt werden. Da A aufgrund von früheren Renovierungsarbeiten mit demselben Handwerker bereits in dessen Datenbank hinterlegt war, wurden die Rechnungen für das Jahr 2020 auch ausschließlich an Person A adressiert. Die Rechnungen wurden aber von Person B von dessen Einzelkonto via Überweisung beglichen.


    1) Wer kann hier was steuermindernd in seiner Steuererklärung angeben?

    2) Angenommen B kann/möchte die Handwerkerkosten in seiner Steuererklärung angeben. Kann es zu Problemen führen, da die Rechnungen immer an A adressiert wurden? Gibt es hier Gerichtsurteile, Infos vom Finanzministerium u.ä. das B dennoch die Handwerkerleistung berücksichtigt bekommt?

    3) Könnten noch weitere Infos/Umstände für diesen Fall relevant sein?

    4) Spielt es für diesen Fall eine Rolle, wer der Auftraggeber der Handwerkerleitungen war?

    5) Spielt es für diesen Fall eine Rolle, ob beider Personen in getrennten Haushalten oder in demselben Haushalt wohnen?

    Hat hier jemand Erfahrung mit einen solchen oder ähnlichen Fall?

    Wie handhabt ihr es, ob ihr eine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählt? Natürlich fällt, wenn man eine Versicherung mit Selbstbeteiligung gewählt hat, im Versicherungsfall die Selbstbeteiligung an. Auf der anderen Seite ist der Tarif mit Selbstbeteiligung günstiger.

    Gibt es hier sonst noch etwas zu berücksichtigen? Wie waren eure Erfahrungen bisher beim Thema Selbstbeteiligung?

    Ganz simpel gesagt: wenn Du im Leben mindestens 5 Jahre eingezahlt hast, kannst Du mit 67 Rente beantragen - stand heute. Wenn Du nicht arbeitest, kannst Du trotzdem freiwillig einzahlen, um eine höhere Rente zu erreichen.

    In welcher Größenordnung würde man denn dann in etwa Rente bekommen, wenn man nur exakt diese 5 Jahre gearbeitet hat? (Wenn man berücksichtigt, dass es dann wohl "nur" auf dem Gehalt eines Berufsanfängers basieren kann, dürfte die spätere Rente alles andere als üppig sein.)

    Danke! Ich habe mir zu dem Thema auch noch Unverfallbarkeit – Wikipedia angesehen. Wie ist das mit der Zusagedauer zu verstehen? Z.B. hier:

    Datum der Zusageerteilung: ab dem 1. Januar 2018

    Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit: Mindestalter 21 Jahre und 3 Jahre Zusagedauer

    Ab wann genau läuft die Zusagedauer? Wo steht das "Datum der erstmaligen Erteilung der Versorgungszusage"?

    Die Zeiträume auf Wikipedia sind ja die gesetzlichen Vorgaben. Kann es sein, dass im jeweiligen Vertrag mit der Versicherung andere / günstigere Konditionen stehen? z.B. für den Fall oben: Mindestalter 18 Jahre und 1 Jahr Zusagedauer?

    Hallo allerseits,

    mein Arbeitgeber hat für mich diese Versicherung abgeschlossen:

    - Leistung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung

    - Durchführungsweg: Unterstützungskasse

    - Beiträge: 1/3 Arbeitnehmer, 2/3 Arbeitgeber

    - Wartezeit: 5 Jahre

    Was genau bedeutet die Wartezeit in diesem Zusammenhang? Ich habe in den ca. 30 Seiten "Kleingedrucktes" nichts dazu gefunden (und grds. meist nur "Bahnhof" verstanden). Wie schätzt ihr diese Versicherung insgesamt ein?

    Bei uns in der Firma hält sich hartnäckig das Gerücht, dass, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen nach wenigen Monaten / Jahren verlässt, der Arbeitgeber seine Beiträge zurückbekommt (und somit nur der Arbeitnehmer sein Drittel eingezahlt hat). Gibt es solch eine Regelung? Hat das vielleicht etwas mit dieser Wartezeit zu tun?

    ... wie so oft stehen die "Spielregeln" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom geneigten Kunden bereits vor dem Vertragsabschluss gelesen werden dürfen.

    Der geneigte Kunde hat sich diese auch schon zu Gemüte geführt, aber nichts gefunden, was besagt, dass ein Arbeitgeberwechsel angezeigt werden muss... (allerdings ist geneigter Kunde auch kein Experte in diesem "AGB-Deutsch" und möchte sichergehen, dass es nicht doch irgendwo/-wie "verklausuliert" Pflicht ist..)

    Wird bei Smartbroker eigentlich die Abgeltungssteuer bei Dividenden oder Verkäufen abgeführt wenn man keinen Freistellungsauftrag eingereicht hat? Falls ja, wo genau kann man das sehen?

    Hallo,

    ich möchte mit meinem Girokonto weg von der comdirect. Viele Banken bieten einen Kontowechselservice, bei dem die Zahlungspartner über den Wechsel des Girokontos benachrichtigt werden.

    Wie wird das aber mit Festgeldkonten gehandhabt? Mein comdirect-Girokonto ist gleichzeitig das Referenzkonto meines Festgeldkontos. Hat hier jemand Erfahrung damit, wie (un-)problematisch die Änderung des Referenzkontos ist, wenn man sein Girokonto umzieht?

    Klarna hatte im März 2020 eine Kooperation mit Wirecard bekannt gegeben. Wie wirkt sich eurer Meinung nach das Wirecard-Desaster auf Klarna aus (abgesehen davon natürlich, dass die Kooperation nicht mehr stattfindet...)? Deutet etwas darauf hin, dass Klarna und Wirecard noch bei anderen Dingen "kooperiert" haben? Könnte Klarna's Geschäftsmodell Probleme bekommen? Wie sieht es aus mit Personalien?

    Hallo allerseits,

    ich habe mich online informiert, wie man folgenden Fall besteuern (Einkommenssteuererklärung einer Privatperson für 2019) muss. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstanden und umgesetzt habe und sich nichts geändert hat. Vielleicht ist es ja auch für den ein oder anderen hier im Forum hilfreich [Blockierte Grafik: https://www.wertpapier-forum.de/uploads/emotic…fault_smile.png]
    Folgende Eckdaten:

    • während der 6-monatigen Ansparphase werden 400 EUR/Monat vom Gehalt einbehalten
    • nach den 6 Monaten werden für die 2.400 EUR Mitarbeiteraktien in USD gekauft. Angenommen für die 2.400 EUR bekommt man zum Kaufzeitpunkt 2.750 USD (z.B. gemäß dem Geldkurs auf https://www.commerzbank.de/rates/do.rates)
    • 1 Monat später werden Dividenden in Höhe von 50 USD gezahlt. An dem Tag, an dem die Dividenden auf dem Depotkonto eingehen, entsprechen die 50 USD = 40 EUR. Die 40 EUR Dividenden werden in der Est-Erklärung 2019 (Anlage KAP) eingetragen unter "Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 58)".
    • 2 Monate später werden alle Mitarbeiteraktien für insg. 2.900 USD verkauft. An dem Tag entspricht das 3.000 EUR (z.B. gemäß dem Briefkurs auf https://www.commerzbank.de/rates/do.rates). Es entsteht also ein Kursgewinn von 150 USD oder 600 EUR. Die 600 EUR werden in der Est-Erklärung 2019 (Anlage KAP) eingetragen unter "In den Zeilen 14 u. 15 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen".
    • Die Dividendenzahlung und der Verkaufserlös werden aber tatsächlich nicht in EUR gewechselt sondern verbleiben in USD auf dem unverzinsten Depotkonto. Daher spielen etwaige Gewinne/Verluste aus "Währungsspekulationen" keine Rolle. Wenn man den gesamten Betrag (Dividende + Verkaufserlös) erst 1 Jahr oder später nach dem Verkaufsdatum in EUR wechselt, muss man das nicht in der Steuererklärung unter "privaten Veräußerungsgewinn" angeben.

    Stimmt alles so? Danke schon mal!