Beiträge von Sickpoorandprivate

    Bei mir wurden die Abschläge bislang immer genau am Verbrauch des Vorjahres ausgerichtet. Nach einem Umzug habe ich den Verbrauch in meiner alten Wohnung angegeben, und die Abschläge wurden danach berechnet. Die neue Wohnung hat nun aber Warmwasserbereitung über Strom. Jetzt zahle ich wesentlich niedrigere Abschläge als eigentlich erforderlich, spare aber Geld, um die Differenz am Ende problemlos ausgleichen zu können. Ich kann nur jedem empfehlen bei Einzug in eine Wohnung mit elektrischer Warmwasserbereitung die erheblich höheren Stromkosten einzuplanen.

    Die Angaben im Text können so nicht (mehr) stimmen, obwohl zuletzt 2018 aktualisiert. Ich bin PKV versichert (durch Beamtenstatus der Eltern) und kam 2018 dann direkt in den ALG2-Bezug. Eine Gesetzliche Krankenkasse erklärte mir, daß wer vor dem Bezug von ALG 2 privatversichert sei dies auch im Bezug von ALG 2 bleiben müsse. Privat bleibt privat. Man dürfe mich nicht aufnehmen, und gab mir ein paar Paragraphen mit auf den Weg, die dies belegten.
    Ich wollte niemals privatversichert sein, bin dies jedoch aufgrund meiner Eltern. Nun ist es so, daß das Jobcenter die Kosten für die PKV übernehmen muß. Der Weg in die Gesetzliche, die ich sehr vorziehen würde, auch aus Gründen meiner Weltanschauung, scheint mir nun verschlossen. Folgender Artikel bestätigt dies auch.
    https://www.wiwo.de/finanzen/vorso…n/21221640.html
    Entweder man hat mich übel verarscht oder die Informationen in dem Artikel sind falsch und sollten daher abgeändert werden.