Hallo, seit Jahren zahle ich in Österreich den Barzahlerentgelt, da ich meine Handyrechnungen mit dem Zahlschein begleiche. Kürzlich habe ich gehört, dass man diese Gebühr (2 € pro Zahlschein) zurück verlangen kann. Daher möchte ich wissen, wie ich es begründen kann (auf Grund von welchem Bescheid) und ob dafür ein Formular zu finden ist. Vielen Dank im Voraus.