Hallo Herr Gamper,
danke für die schnelle und überaus kompetente Antwort! ![]()
Es scheint ja relativ scharf umrissen zu sein, wie die Widerspruchsbelehrung hätte aussehen sollen -- und wie sie tatsächlich aussieht. Ich denke, ich werde meine Dokumente einmal einem Rechtsanwalt zur Prüfung geben. Für einen Fachmann auf diesem Gebiet sollte es ja fast innerhalb von 5 Minuten zu sagen sein, ob der Widerspruch bei mir nun überhaupt in Frage kommt oder ob bei mir alles "mit rechten Dingen" abgelaufen ist.
Und ja, ich hatte auch schon befürchtet, dass zum jetzigen Zeitpunkt (laufender Part VII-Übergang) eine Klage auf Rückabwicklung wegen falscher Widerrufsbelehrung natürlich ein "Geschmäckle" hat ... Aber Recht ist nun mal Recht, und wenn der zwangsweise Übergang meines Vertrages auf eine (ungeschützte) irische Firma nun mal der Tropfen ist, der das Faß zum Überlaufen bringt, dann möchte ich eben erst jetzt von meinem Widerruf Gebrauch machen.