Gut möglich, dass ich irgendwo einen Denkfehler drin habe, aber mir ist noch nicht klar wo:
Wenn Zinsen die ich erhalte als "Kapitalgewinn" versteuert werden müssen, sollten doch Zinsen die ich zahlen muss als "Kapitalverlust" dagegen verrechnet werden. Normal macht eine Bank das intern über alle Konten. Da sollten dann für mein Verständnis Kreditzinsen genauso hineingerechnet werden wie Verluste, die in einem Depot entstehen.
Zwei Aussagen die ich an verschiedenen Stellen finden konnte, sind:
* Aktienverluste können nicht gegen andersartige Kapitalgewinne (z.B. Tagesgeldzinsen) verrechnet werden. Ich will aber genau das Gegenteil davon: Kreditzinsen aus früheren Jahren als Verlustvortrag gegen Aktiengewinne verrechnen.
* Kreditzinsen (z.B. Immobilienkredit) können im allgemeinen nicht "von der Steuer abgesetzt" werden. Das bezieht sich aber bei genauem Lesen immer auf ein Absetzen von der Einkommensteher, was tatsächlich nur möglich ist, wenn die Kreditzinsen als Werbungskosten gegen Mieteinkommen verrechnet werden. Mir geht es aber überhaupt nicht um Einkommensteuer, sondern rein um Kapitalsteuer. Zinsen vs. Rendite.
Was auch immer ich zur Verlustbescheinigung finden konnte sagt nur aus, dass eine Bank da die Verlust/Gewinn-Bilanz aller Konten und Depots bescheinigen damit man diese dann in der KAP Erklärung mit anderen Banken verrechnet werden. Ich konnte nirgends etwas finden, warum z.B. Immobilienkreditzinsen für eine Wohnung in Eigennutzung dabei nicht als Kapitalverlust gerechnet werden sollten.
Falls es also tatsächlich etwas gibt, was Kreditzinsen von Kapitalverlust unterscheidet, wäre ich froh über mehr Details.