Beiträge von JuriS2019

    Hallo zusammen,

    ich wollte euch mal fragen, welche Vereinbarungen ihr in einem Ehevertrag sinnvoll findet? Vielleicht habt ihr persönliche Erfahrungen damit gemacht oder mal was von Bekannten mitbekommen..

    Mein Verlobter und ich fangen langsam mit den Hochzeitsvorbereitungen an und dabei fiel mir auf, dass ich mir noch nicht so richtig Gedanken um die rechtlichen Sachen gemacht habe, obwohl ich ein sehr vorsichtig Mensch bin was das angeht. Und so sehr ich meinen Verlobten auch liebe, er kann leider nicht mit Geld umgehen, während ich das schon von Haus aus beigebracht bekommen habe und mich mit Altersvorsorge etc. beschäftige.

    Ich würde gerne lesen, was ihr dazu sagt. Ich weiß, es ist komisch, dass ich jetzt schon an sowas denke aber ich möchte mich zumindest mal informiert haben. Ob ich dann auch wirklich darauf bestehen würde, ist eine andere Sache...

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal einen Tipp von euch zum Thema Immobilien nach einer Scheidung, vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht. Und zwar stecken mein Mann und ich mitten im Trennungsjahr und haben vor Jahren gemeinsam eine Immobilie gekauft. Er bewohnt die Immobilie weiterhin, ich bin in eine neue Wohnung gezogen. Nun frage ich mich, was mit unserem gemeinsamen Haus passiert, wenn die Scheidung durch ist? Und kann ich nicht von ihm Geld verlangen, da er in unserem Haus lebt während ich Miete zahlen muss? Welche Möglichkeiten haben wir, mit der gemeinsamen Immobilie zu verfahren? Ich will ja auch nicht, dass das Haus am Ende versteigert wird. Wirtschaftlich wäre das ein dickes Minus...

    Freue mich über eure Antworten!

    Hallo,

    ihr könnt euch außergerichtlich natürlich über alle streitigen Punkte einigen. Das ganze haltet ihr dann notariell in einer Scheidungsfolgevereinbarung fest, damit niemand plötzlich von der Vereinbarung abweicht. Damit entscheidet ihr selbst, inwiefern ihr Kompromisse eingehen wollt. Sollte das nicht gelingen, bleibt euch immer noch der gesetzlich geregelte Ausgleich.

    Die Wohnungen, die du geerbt hast, stehen in deinem Eigentum und werden nicht zu deinem Nachteil im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt. Allerdings, wie du schon vermutet hast, sind Einnahmen aus deinem Erbe (Mietzins) relevant für den Zugewinnausgleich. Dein Ex-Partner könnte also einen Anspruch auf die Gewinne haben.

    VG!

    Guten Abend Nordseeliebe,

    der Zugewinnausgleich kann bis zu drei Jahre nach der Scheidung durchgeführt werden. Dabei ist laut Gesetz für jeden Ehepartner die Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen zu berechnen. Der Stichtag für das Endvermögen ist dabei durchaus der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags aber in manchen Fällen kann auch bereits der Tag der Trennung herangezogen werden, wenn sehr viel Vermögen im Trennungsjahr "verschwendet" wurde. Das kommt auf den Einzelfall darauf an.

    Voraussetzung ist natürlich, dass ihr im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet wart.

    Moin Duolino,

    ja, du hast Recht. So eine Scheidung kann schonmal recht kompliziert werden. Beim Hausrat gilt allerdings die Regel der Billigkeit.

    Das Auto, das ihr gemeinsam angeschafft habt und auch alle anderen Gegenstände in eurer Wohnung (Waschmaschine etc.) stehen grundsätzlich in eurem gemeinsamen Eigentum. Das wird zumindest vermutet. Das gilt, solange einer beweist, dass es in seinem ausschließlichem Eigentum steht. Persönliche Vermögensgegenstände stehen grundsätzlich in Alleineigentum des jeweiligen Ehegatten.

    Ihr sollt am Ende ungefähr den gleichen Wert erhalten. Wenn du allerdings auf gewisse Dinge stärker angewiesen bist als dein Ex-Mann, wird das berücksichtigt. Wenn dein Ex-Mann einkommensstärker ist, kann er sich wichtige Dinge eher neu anschaffen als du. Von daher hättest du womöglich gute Chancen auf das Auto, er bekommt dann eher andere Güter, die für den Alltag eher nebensächlich sind wie z.B. Fernseher, Grill etc.

    Viele Grüße

    Hallo Duolino,

    da ihr ganz am Anfang des Scheidungsverfahrens steht, könnt ihr entscheiden, wie ihr den Prozess gestaltet. Ich finde es gut, dass du dir darüber Gedanken machst. Schließlich geht es um geringe Scheidungskosten und die sind ja auch in deinem Interesse.

    In der Tat kann eine Scheidung teuer werden. Um deine Frage zu beantworten, musst du dich denke ich selbst fragen: Kann ich mit meinem Ex die beste Lösung aushandeln? Oder sollen Anwälte unsere Interessen vertreten und zu einer Lösung kommen? Ist Letzteres es wert, einen Geldbetrag zu zahlen, der deutlich über den Notarkosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung liegt?

    Eine einvernehmliche Scheidung lohnt sich finanziell schon, du musst aber auch mit den gefundenen Lösungen einverstanden sein. Wenn du dich mit dem Scheidungsrecht kaum auskennst und unsicher bist, deine Interessen zu vertreten, dann beauftrage besser einen Anwalt.

    Guten Tag,

    ich glaube, die Online Scheidung ist vor allem für diejenigen eine gute Lösung, für die Zeit Geld bedeutet. Denn wer sich für eine Online Scheidung entscheidet, spart extrem viel Zeit. Wieso?

    Erstens muss man nie auf einen Termin beim Anwalt warten, man muss diesen Termin nicht einmal vereinbaren. Denn jederzeit kann man den Anwalt per E-Mail oder telefonisch kontaktieren. Für Menschen, die den persönlichen Kontakt bevorzugen, ist das sicher ein Nachteil. Jedoch geht es in der aktuellen Pandemie-Lage sowieso nicht anders. Und unseriös wird die Beratung dadurch, dass sie online stattfindet, auch nicht.

    Hinzu kommt, dass du den Scheidungsantrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt online ausfüllen und abschicken kannst. Gleiches gilt für mögliche Anträge auf Prozesskostenhilfe oder den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Machst du den Start und schickst das Antragsformular ab, bringst du den Prozess selbst direkt ins Rollen und beschleunigst den Ablauf, den dir dann im Weiteren dein Online Anwalt erklären wird.

    Freundliche Grüße

    Moin Uli,

    ein Ehevertrag ist stets sinnvoll, um im Falle einer Scheidung Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Die dafür anfallenden Notarkosten werden durch den Betrag, der durch das Entfallen von Streitigkeiten vor Gericht zustandekommt, mehr als ausgeglichen. Auch können die Kosten für einen zweiten Anwalt gespart werden.


    VG, JuriS