Beiträge von Immer mit der Ruhe
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Für die Santander ist heute bei mir die Frist abgelaufen,innerhalb welcher sie bei Gericht ihre Verteidigungsanzeige vorlegen mußte.
Die Frist läuft heute Abend 23:59:59 Uhr ab. Bis dahin kann der Bote noch nen ganzen Koffer voll Briefe am Gericht eingeschmissen haben.
Ich trau dem Braten erst, wenn auch das Schreiben vom Gericht da ist. Auch hier kann es auf Grund von Arbeitsbelastung mal zu Überschneidungen kommen.
Ich wähnte mich mit einem MB auch sicher. Siehe da, Eingang des Widerspruchs beim Gericht seitens der Bank fristgerecht, aber das GEricht konnte dies erst 4 Tage später melden. -
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Hallo liebes FT-Team,
Wir haben im Januar 2013 einen Kredit (Immobilienfinanzierung) bei der VR Bank/ Westerwaldbank aufgenommen.
Wir haben eine 10jährige Zinsbindung bei 2,45% vereinbart. Nun haben wir im
Zuge der Bekanntgabe der Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühren
unsere Verträge geprüft. Bei og Kredit sind wir auf eine Gebühr gestoßen
die uns stutzig macht und zwar eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 0,25%.
Ist diese Bereitstellungsgebühr rechtens, obwohl wir bereits Zinsen iHv
2,45% bezahlen? Und wenn nicht, wie können wir uns gegen diese Gebühr
währen? (Welcher Musterbrief ist in diesem Fall geeignet??)
Vielen Dank und liebe Grüße
AnikaDie Bereitstellungsgebühr ist rechtens.
Sie wird von den Banke erhoben, wenn der Darlehensnehmer nicht sofort das komplette Darlehen in Anspruch nimmt, sondern immer nur Teilbeträge. -
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Die Hoffnung stirbt zuletzt !
Heute Teilerfolg im Kampf mit der Deutschen Bank: 1 von 3 BG (inklusive Nutzung, abzgl. Kapitalertragssteuer)
überwiesen. Dazu detailierte Abrechnung in der heutigen Post.Historie:
Alle 3 BG's plus Nutzungen per Einschreiben/Rückschein vom 01.11.14 gefordert. Standardbrief mit Verzicht auf Einrede der Verjährung für alle Forderungen am 26.11.14 bei mir eingegangen. ansonsten keinerlei zusätzliche Maßnahmen getroffen (schien mir unnötig nach dem Verzicht der Einrede).Es dauert zwar, aber die Abwicklung wirkt wenigstens auf mich recht profesionell, zumindest im Vergleich zu den Gebaren der TARGO, SANTANDER und Co..
Ich hoffe jetzt natürlich, dass die beiden restlichen BG's in Kürze ebenfalls eingehen werden.
Daumendrücken für alle Hoffenden!!
Wenn die alles in der Reihenfolge der Eingänge bearbeiten, dann muss ich noch mind. 26 Tage warten

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Deutsche Bank hat heute ihre Bilanz 2014 vorgestellt
Auszug :
Einbruch im PrivatkundengeschäftIm Privatkundengeschäft rund um die Postbank ,
für das es Insidern zufolge Gedankenspiele um eine Abspaltung gibt,
brach das Ergebnis dagegen auf 55 (218) Millionen Euro ein. Dabei
belastete vor allem ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Bilanz,
wonach Kunden vor Jahren gezahlte Bearbeitungsgebühren für
Kreditverträge zurückfordern können. Allein dafür stellte die Bank 330
Millionen Euro zurück. -
Hurra......endlich darf ich auch mal schreiben: Habe heute die BG + Zinsen der LBB erhalten.
DA lieg ich doch noch mit der netten "Frau Grippe" im Bett und bekomme eine SMS von der Hausbank "Geldeingang auf Konto".
Hmmm....ist noch nicht der letzte Banktag im Monat, an dem das Gehalt kommt, also schnell mal nachgesehen.Die LBB, jetzt Berliner Sparkasse, hat vor vielen Jahren die Kredite, die die Postbank an die BHW abgegeben hat, übernommen.
Die Berliner Sparkasse hat meine Forderungen centgenau überwiesen.
Hatte meine Ansprüche, ohne noch irgendwelche Unterlagen zu haben, geltend gemacht.
Hierbei habe ich ganz dreist mal 2 Prozent der damaligen Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr angezeigt und darauf auch die Zinsen berechnet.Jetzt warte ich noch, wie viele hier auf den "Großkotz" Deutsche Bank.
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@ milkfan
Weisst du , wenn sich hier die Leute einfach zusammen tun würden.
Und Bank für Bank per Sammelklage anprangern, dann würde das um Welten schneller gehen.Aber ich finde es etwas amüsant wie 20 verschiedene Leute wegen den gleichen Banken sich hier beschweren.
Denkt mal 1 Minute drüber nach.
Sammelklage: Deine Idee ist sehr gut, aber.......bei einer Sammelklage wird sicherlich der zu beklagende BEtrag die Granze von 5000€ schnell überschreiten und somit am LG landen.
Hierdurch werden die Kosten steigen, die in Vorlage kommen. Da wird der ein oder andere schon wieder ins Grübeln kommen. -
Ist das wichtig, ob die Bank an dem Tag geöffnet hatte? Oder Gilt das Datum trotzdem, da es ja kein offizieller Feiertag ist?
Es reicht, wenn der Brief in den Machtbereich des Empfängers gelant. dies ist in der Regel der Briefkasten. Ob der den selben Tag noch geleert wird ist nicht ausschlaggebend.
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Ich muss noch mal auf die Deutsche Bank und deren Verhalten bei einem Mahnbescheid zurückkommen.
Wer hat wie ich, einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid der DB erhalten, in dem die Deutsche Bank das Wort "LEGAL und ein Aktenzeichen" vergeben hat, bekommen?
Traut sich jemand zu, für das Wort LEGAL in dem Widerspruch ein Urteil abzugeben?
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Sind um die 150 Euro. Aber wie gesagt ich bin zufrieden. Wir arbeiten mit denen lange zusammen in einer kleineren Stadt. Keine Fristen gesetzt. Und im GGs. zu den Konsumentenbanken brauch man als Kleinunternehmer eine Bank die einem vertraut. (Weiß ich aus Erfahrung) Das sind mir die 150 Euro wert.
OK, aus der Sicht finde ich die Entscheidung richtig. Gut gemacht.

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Guten Abend zusammen ich wollt mal an Pallmall0815 oder jemand anderen der Ahnung bzw. ne Nr von der Deutschen Bank hat fragen wo man sich dort melden kann. Habe mitte Dezember von dennen das Schreiben bekommen das auf die einrede der verjährung verzichtet wird, aber seitdem her nada nun wollt ich gerne mal in erfahrung bringen ob da jemand ne Telefonnummer für mich hat wo ich mich mal melden könnte.
Danke schonmal im vorraus und schönen Abend noch
melden darfst du dich im Kundencenter unter der Frankfurter Vorwahl.
Ich warne dich.....hoffentlich bekommst du nicht den Drachen ans Höhrror, den ich Vorgestern dran hatte.
Die Olle,ähem....nettte Mitarbeiterin war so was von kundenfreundlich.Du wirst keinerlei Auskunft bekommen. Immer nur das gelaber, das die Abteilung, man muss sich das Wort auf der Zunge zergehen lassen "ABTEILUNG", weder telefonisch noch per Mail erreichbar sei, damit sie in Ruhe die Vorgänge bearbeiten könne
.In meinem Beruf ist eine ABTEILUNG eine straff durchorganisierte Einheit, welche dazu dient, große Schadenereignisse zu bewältigen

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Sparkasse hat Heute geschrieben sie bieten die Überweisung der Hauptforderung Kosten des Mahnbescheids an. Haben dem MB widersprochen, da der Fall geprüft werden muss.
Da es die Hausbank ist und wir nur einen Mahnbescheid kurz vor Neujahr geschickt haben ohne vorherige Fristen, belasse ich es dabei. Man will ja vielleicht nochmal Geschäfte machen.
.....und auf wieviele Zinsen und Nutzungsentschädigung verzichtest du wegen einer "freundlichen" Beziehung zur Bank?
Die Hausbank kann und darf man auch wechseln

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Also ich weiß nicht ob man da so einfach von ausgehen kann. Also hab mir grad mal das Urteil durchgelesen, es geht darum ob rechtzeitig Berufung bei Gericht erfolgte. Vertreten wurde hier durch einen Prozessbevollmächtigten, und dessen Angestellte die Post aufgegeben hat. Und letztendlich geht es hier darum ob die Frist für die Berufung eingehalten wurde. Das Urteil selbst ist von 2004. Hab mich jetzt mal wieder durch juristische Foren gewühlt zum Thema Zugang von Willenserklärungen. In einem Beitrag von 2012 hab ich keine Änderung zum BGB festgestellt.
Hier wird im Parag. 130 BGB ("Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden") immer noch festgelegt das sie erst wirksam wird, wenn sie
1. in den Machtbereich des Abwesenden gelangt ist (also z.B. Briefkasten oder Postfach)
und
2. wenn nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge auch damit gerechnet werden kann das er davon alsbald Kenntnis nimmt (wenn z.B. Post am Samstag zugestellt wird, und es aber in den Geschäftszeiten nur von Mo-Fr geht, dann wäre die Willenserklärung quasi Samstag zugestellt, den nächsten Montag aber erst wirksam)Bei den hier angeführten Punkten spricht man von der sogenannten "Zugangstheorie" die im Zivilrecht Anwendung findet.
Bei dem BGH Urteil waren immer nur Punkte der ZPO angeführt, denke um mich darauf zu berufen müsste ich mich schon in einem gerichtlichen Verfahren befinden.Diese Postlaufzeit von max. 3 Tagen wird aber auch in vielen Urteilen zum Mietrecht angeführt.
Vor Allem, wenn es um die fristgerechte Zustellung einer Kündigung, bzw auch Hausgeldabrechnung geht.Aus den Mietsachen kann ich nur sagen......es klappt. Hatte mal so ein Treschen als Mieterin, die alles abstritt.
Schnack....dem Richter das passende geschrieben und schon war die "Tante" mit ihrer angeblich nie zugestellten Kündigung und Rechnung in der Uhr.
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@Immer mit der Ruhe: Ach, die DB hat tatsächlich doch schon ausgezahlt?! Ein Wunder. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten, sollte sich bei mir etwas tun.
Zumindest haben das einige Leute hier und in dem andern Tröt geschrieben.
Wie ich aber schon geschrieben habe, wurden mir auf NAchfrage keine Antworten gegeben.
Daher habe ich so meine Zweifel an deren Aussagen.