Beiträge von Immer mit der Ruhe

    @ Katharina
    Ganz kurz zu deiner Sache mit den Fristen. Also deine Annahme mit "Absendedatum + 3 Tage = zugestellt" kannst du im Zivilrecht vergessen, das dürfen nur öffentliche Stellen annehmen, wenn es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Im Zivilrecht macht sich das Einschreiben immer gut, sonst kannst du schonmal gar nichts nachweisen. Um Verjährung zu hemmen muss das Schreiben beim Ombudsmann eingegangen sein, also hier zählt kein Absendedatum. Einfach mal bei der Post unter der Servicenummer anrufen. Als kleiner Tip, wenn dich der Computer auffordert die Sendungsnummer anzusagen, dann spreche so undeutlich das er dich nicht versteht, dann wirst du zu einem Mitarbeiter durch gestellt, ansonsten bekommst du eine Bandansage, die dir genau das vorliest was du online auch siehst.

    Dann schau mal hier:

    Eine Partei darf darauf vertrauen, dass werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden.
    BGH - 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Ist denn Deutsche Bank = Norisbank ? ? ?
    Weiss das zufällig jemand? Norisbank z.B. versagt in jeglicher Hinsicht. Sowohl in Kompetenz, Freundlichkeit oder Kosten.

    Das sagt Wikipedia dazu:

    Die Norisbank GmbH (Eigenschreibweise norisbank) ist ein deutsches Kreditinstitut mit Hauptsitz in Berlin. Seit dem 2. November 2006 ist es ein Tochterunternehmen der Deutschen Bank und seit dem 27. Juli 2012 eine reine Direktbank.

    Hast du deine Schreiben an die Bank und OM per Übergabeeinschreiben versendet?
    Das Datum auf den Belegen stimmt nicht immer, vor allem bei Gro0kunden, wie Banken, mit dem Datum, wann der Brief dort eingegeangen ist, überein.
    Gegen kleines Geld, habe hier von 5€ gelesen, kannst du dir bei der Post das Eingangsdatum besorgen.
    Wo und wie das Funkzioniert, kann ich dir leider nicht erklären.

    Was mache ich bloß mit der Santander Bank?

    Ende Dezember hatte ich einen Mahnbescheid rausgeschickt, da kam ja mal ganz schnell ein Widerspruch - ohne Begründung seitens der Santander -

    Und nun? Um mein Geld zu bekommen, muss ich jetzt echt zum Anwalt? Wie schnell muss ich denn nun reagieren?
    Oder reicht es, wenn ich jetzt einfach die nächste Gerichtsgebühr zahle.
    Vorallem wenn ich jetzt zum Anwalt gehe, muss die Santander dann die Anwaltsgebühren bezahlen? Oder bleibe ich darauf sitzen (habe keine Rechtschutz).

    Kann mir da wer einen guten Tipp geben?

    Du brauchst zur Klageerhebung am Amtsgericht keinen Anwalt. Anwaltszwang ist erst ab Landgericht.
    Sobald du die Gerichtsgebühr gezahlt hast, wird das Verfahren vom Mahngericht an das für die Bank zuständige AG übergeben. Du musst aber die Gebühr nicht sofort überweisen, sondern darfst ruhig noch ein paar Nächte darüber schlafen.
    Die Tage nutzt du dann zur Vorbereitung einer Klageschrift. Hat den Vorteil, das du dir im Vorfeld schon Allerhand Dinge sammeln kannst, die du für die Klage brauchst.
    Wenn du erst nach dem Schreiben vom AG reagierst, können die paar Tage Frist aufeinmal schnell vergehen.
    Von dort bekommst du dann ein weiteres Schreiben mit neuem Aktenzeichen. Weiterhin wirst du aufgefordert innerhalb einer Frist deinen Anspruch in Form einer Klageschrift zu begründen.

    @Immer mit der Ruhe
    gibt es was Neues

    JA gibt es. Einiges zu den Telefonaten von gestern, habe ich schon hier geschrieben.

    @Immer mit der Ruhe
    Hast du schon Klage erhoben?
    ich meine es sind ja jetzt schon 3 Wochen vergangen und Monierung von deinem MB müsste auch erledigt sein
    hat der Gegner widersprochen?

    Von der Deutsche Bank ist der Widerspruch gestern eingetrudelt. Da waren die recht schnell. Innerhalb von 8 Tagen.
    Bereite jetzt die Klage vor. Nutze dazu den gleichen Text, den ich dir zur Verfügung gestellt habe. Muss noch ein paar Zahlen aus den Akten suchen und dann wird gehts zum AG Frankfurt.

    Seitens der BS ist der Widerspruch noch nicht eingetrudelt. Aber macht nichts. So kann ich im Vorfeld auch hier schon mal in aller Ruhe die Klage vorbereiten.
    Es läuft ja nichts weg ;) .

    Für meinen Schwager hab ich gestern bei der CreditPlus mal angerufen. Ich muss sagen, das dort, im GEgensatz zur Deutschen Bank, sehr Kundenfreundlich mit einem gesprochen wird.
    Ok, das mag aber auch daran gelegen haben, das mein Gegenüber dort meinte, ich sei der RA meines Shwagers. Habe den so zugetextet, das der überlegen musste, ob er Männlein, oder Weiblein ist.
    Denen habe ich die Klage angedroht, aber ihnen noch eine letzte Frist von 48 Stunden gesetzt, die Klage durch die Restzahlung abzuwenden.
    Morgen, Highnoon, ist die Frist abgelaufen. Dann wird die Musterklage ein weiteres Mal mit Leben gefüllt.

    Hab heute mit der Targobank und Deutschen Bank telefoniert beide geben an das die Auszahlung mit dem ersten Quartal 2015 abgeschlossen sein soll.

    Wow, wo hast du denn die Info bei der Deutschen Bank bekommen? Welche Rufnummer?

    Habe selber heute mal bei denen angerufen.
    Im Grunde genommen hätte ich mich auch an die Chinesische Mauer stellen können und diese vollquatschen.
    Die Deutsche Bank mauert was das Zeugs hält. Dort ist niemand in der Lage Auskünfte zu geben.
    Es wird nur um den heissen Brei herumgeredet und darauf gepocht, dass alle unter Hochdruck arbeiten. Die Abteilung, die diese Forderungen bearbeitet sei weder per Telefon noch per Mail zu erreichen. Auch intern nicht.

    Ich lach mich schlapp. Wie fix die sein können, beweist die Schnelligkeit, wie sie meinem MB widersprochen haben. DAs hat keine 8 Tage gedauert


    Aber warum hast DU denn nicht schon Klage erhoben?
    Wenn dein MB fristgerecht eingegangen ist d.h. 31.12.14 dann haben die doch schon längst widersprochen.
    Die Frist ist 14 Tage..allso los .. zieh mit ..nicht aufgeben!!

    Noch kann und darf ich nicht klagen.
    Erklärung: Der MB ist fristgerecht am Mahngericht eingegangen, musste vom GEricht aber moniert werden, da ich in der Eile einen Haken falsch gesetzt habe. "Hier ein Danke an das MAhngericht Hagen".
    Durch die Monierung ist der MB später bei der BS eingegangen und deshalb die Frist noch nicht vertrichen.


    Super, das heißt du machst dann kein Klage?
    Dann steh ich hier ganz alleine mit ner Klage?
    Hat denn hier schon jemand eine Klage geführt und die erfolgreich zu Ende gebracht?

    Ach Nikoläusin, da steht zwar BHW, hat aber mit Bausparkasse nichts zu tun.
    Das war ein Uraltdarlehen, welches bei der Postbank gestartet wurde. Die Post hats dann an die BHW und diese an die LBB verkauft.

    So, jetzt noch ein kleiner Zwischenstand / Infos von mir:

    Heute Telefonat mit der LBB ( Berliner Sparkasse ), Nachfolge BHW Finanzierungen: Hotline versichert, dass alle bis 31.12.2014 eingegangenen Forderungen bis 31.01.2015 beglichen werden sollen.

    Heutiger Mailkontakt mit der Deutschen Bank und hier die prompte Antwort, nur 3 Stunden später =O

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wir bedauern die Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Rückforderung. Solange Ihr schriftlicher Einspruch fristgerecht am 31.12.2014 per Post bei uns eingegangen ist, wird dieser auch bearbeitet. Unsere Kollegen arbeiten aktuell mit Hochdruck an der Prüfung und Beantwortung der eingegangenen Rückforderungen.
    Wir verstehen vollkommen, dass Sie auf eine Reaktion der Bank warten. Niemand wartet gerne, insbesondere, wenn es um Geld geht –das ist uns vollkommen klar, dennoch müssen wir Sie nochmals um Geduld bitten.

    Wir bearbeiten alle eingehenden Rückerstattungsaufträge so schnell wie möglich und mit höchster Priorität. Um sicher zu stellen, dass es nicht zu weiteren
    Verzögerungen kommt, hat dabei die Bearbeitung der Aufträge Vorrang vor der Beantwortung von Rückfragen.

    Wir fassen an dieser Stelle gerne nochmal alle Eckpunkte zum Thema zusammen:

    Aufgrund des hohen Aufkommens von Anfragen zu dem Thema kann sich die Bearbeitung leider verzögern Alle betroffenen Kunden erhalten aber einen
    Zwischenbescheid mit dem Hinweis, dass die Deutsche Bank auf die Einrede der Verjährung verzichtet – sofern der Erstattungsanspruch nicht bereits bei Eingang des
    Kundenschreibens verjährt war. Wir können Ihnen aber versichern, dass ausnahmslos alle Aufträge abschließend bearbeitet und geprüft werden und eine Antwort erfolgt. Bei
    einer positiven Prüfung werden geleistete Bearbeitungskosten erstattet. Konkret heißt das, dass wir auf alle betroffenen Kunden aktiv zukommen, sobald die Bearbeitung
    abgeschlossen ist

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Deutsche Bank
    Claudia Arps

    was ist, wenn klage eingereicht wurde, ich die kostenfestsetzung bereits bezahlen musste, klage noch nicht zugestellt wurde und die sparkasse in der zwischenzeit gezahlt hat...jetzt bleibe ich auf der kostenfestsetzung vom amtsgericht sitzen, weil es zu keiner klage kam...kann ich mir das geld von der sparkasse irgendwie zurück holen? mfg

    Was genau hat sich denn in deinem Verfahren überschniten?

    Was meinst du mit Klage zugestellt? Etwa das die Klageschrift dem Beklagten noch nicht zugestellt war, und der in der Zwischenzeit dann gezahlt hat

    Immer mit der Ruhe
    und was sagst du hierzu??
    Dann wäre ja alles umsonst ??

    Hallo Nikoläusin,

    so ein ähnliches Schreiben habe ich auch von der BS bekommen. Auf meine Gegenargumente haben sie auch Widerspruch eingelegt und zum Schluss den Hinweis gegeben, dass jetzt alles Verjährt sei.
    Da haben die aber nicht mit meiner List und Tücke gerechnet.
    Der MB war nämlich schon fristgerecht erlassen, so das die VErjährung gehemmt ist.
    Ich werde es auf jeden Fall auf die Klage ankommen lassen.
    Die letzten Tage habe ich ein wenig recherchiert und mit etliche Begründungen notiert, die ich noch fein säuberlich zusammenstellen muss.
    Da ich mich am AG nicht von einem Anwalt vertreten lasse, sondern das Ding selber durchziehe, werde ich auch jetzt schon für die mündliche Verhandlung mit das passende zurechtschreiben, weil dort wird dann nicht mehr "Immer mit der Ruhe"sein :/ .
    Was solls, habe A gesagt und werde nun auch B durchziehen. Es geht schliesslich um 1400 Euronen.

    Ich möchte dich nur ermutigen. Du bist jetzt schon so weit. Mach es, zieh das Dingen durch.

    Wie soll ein MB ein Druckmittel bei einer verjährten Forderung sein??? Ist die Forderung verjährt, kann das Verfahren für den Antragsteller nur verloren gehen, da sich die Bank mit Sicherheit auf Verjährung berufen wird.

    @Uncrrupt hat die Bank nachweislich, zeitgerecht, in Verzug gesetzt. Die Bank hat nicht auf seine Fristsetzung reagiert.
    Wie ich vorher schon geschrieben habe, eine Verjährungshemmende Massnahme ist der MB nicht mehr, aber er kann für die Einleitung eines streitigen Verfahrens dienen.

    Falls @Uncrrupt das Dingen durchzieht, glaube ich schon, das der Richter am AG den Eingang seines fristgerechten Schreibens, sowie seine gesetzte Frist, als auch das beharrliche Aussitzen der Bank auf die Fristsetzung positiv für ihn würdigen wird.

    Die Bank kann und darf sich auf die Verjährung berufen, aber der Kläger kann schließlich Tatsachen als Beweis anführen.

    Und wie ich weiter oben auch schon geschrieben habe, ist das ganze Prozedere natürlich vom Willen und der HAndkasse des Klägers abhängig.
    M. E. stehen die Aussichten auf Gewinn aber gut.

    Eine frage weiß von euch jemand wie das bei bausparverträge LBS mit den Bearbeitungsgebüren Rückerstattung ist....?????
    Habe rechtzeitig die LBS angeschrieben, antwort darauf das Urteil würde bei denen nicht greifen.

    Vom Grundsatz her sind die Bearbeitungsgebühren bei Bausparverträgen noch nicht eindeutig verhandelt.
    Die Meinung der Gelehrten geht aber dahin, dass das Urteile des BGH auch auch BS übertragbar sei.

    Schau mal auf Seite 516, 8ter Foreneintrag, da habe ich einen Musterbrief für solche Fälle eingestellt.
    Versuch dein Glück :thumbup:

    Ein Mahnbescheid nützt nichts (mehr), wenn die Verjährung nicht rechtzeitig gehemmt wurde. Die Bank wendet gegen den MB nur ein, die Forderung ist verjährt. Damit hat der Antragsteller die Kosten zu tragen.

    Das der Mahnbescheid in dieser geschilderten Situation die Verjährung hemmen soll, habe ich auch nicht geschrieben.
    Er kann in diesem Fall als Druckmittel und später zur Einleitung einer Klage dienen, obwohl die Klageerhebung auch vorher stattfinden kann, ohne MB.

    Klar hat der Antragsteller die Kosten zu tragen. Ob er seine Kosten zurückbekommt, entscheiden Sieg oder Niederlage am AG.
    Es muss jeder für sich selber entscheiden, was ihm die Sache Wert ist. Natürlich können die finanziellen Spielräume diese Entscheidung eingrenzen.

    ch habe nur das Brief zwar per Einschreiben geschickt,

    Ich habe auch bei einem Einwurfeinschreiben immer einen Nachweis der Post erhalten, auf dem die Nummer des Einschreibens vermekt war. Mit dieser Nummer kann online bei der Post recherchiert werden.

    Die Nummer auf dem Zettel steht hinter dem Wort: Sendungsnummer und beginnt mit 2 Buchstaben