Sofern Ihr Schreiben noch in 2014 beim Ombudsmann eingegangen ist, ist dadurch die Verjährungsfrist gehemmt. Sie können daher die Entscheidung des Ombudsmannes abwarten. Heute einen Mahnbescheid zu beantragen, wäre Unsinn. Denn, ist die Hemmung durch das Schreiben an den Ombudsmann erfolgt, ist der MB zur Hemmung der Verjährungsfrist nicht notwendig, d. h., Sie müssten die Kosten für den MB selbst tragen. Ist Ihr Schreiben beim Ombudsmann nicht rechtzeitig, d. h. in 2014, eingegangen, dürfte Ihre Forderung aus dem Vertrag von 2005 verjährt sein, sodass die Verjährungsfrist heute auch mit einem MB nicht mehr gehemmt werden kann. Daher müssten Sie auch in diesem Fall die Kosten für den MB selbst tragen.
@Uncrrupt hat in 2014 den Ombudsmann noch gar nicht angeschrieben. Lediglich die Forderung bei der Bank ist in 2014 eingegangen. Die einzige Chance, die ich jetzt noch sehe, ist halt ein Mahnbescheid, da die Bank nachweislich in Verzug geraten ist.