Beiträge von Immer mit der Ruhe
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Wie genau schaut so ein MB aus und wo schicke ich diesen hin. Es ist bereits die dritte Fristsetzung!
Schau mal hier:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantr…mahngerichte.de
auf dieser Seite kannst du den Antrag online ausfüllen.
Such zuerst dein Bundesland heraus und klick dich dann mal durch das Verfahren. KEine Sorge, du kannst erst einmal "wild" herumklicken. Keine deiner Daten gehen online ans Mahngericht. Du darfst also für dich üben

Die meisten Dinge sind selbsterklärend, oder auch mit einem Hilfmenü versehen.
Wenns nicht so richtig klappen will, meld dich

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Ombudsmann hätte es auch getan! Ohne Kosten!
Mal so Interessehalber: Hat hier eigentlich schon einmal jemand berichtet, dass das Verfahren über den Ombudsmann zum Erfolg geführt hat?
Ich meine jetzt nicht die Fälle der letzten 8 Wochen, sondern Fälle, die womöglich nach dem ersten Urteilbereits an den OBM abgegebn wurden-
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Seht Ihr,mit Überlegungen dieser Art minimiert die Santander ihren Schaden!
Ich bin mir da nicht ganz sicher, ob deine These so zutrifft.
Unter den Banken spricht sich bestimmt das ein und andere Verfahren herum.
Deiner These folgend müssten somit dann alle, viele, Banke so handeln.
Die 2000 Klagen, die gegen die Santander eingegangen sind, werden m. E. zu 100% für den Kläger gut ausgehen.
Ich glaube auch, das die meisten der Kläger eine Klage anstreben, weil es in den Verfahren nicht gerade um kleine Beträge geht. Demnach werden die Folgekosten für die Bank, zumindest für diese Verfahren, steigen.
Bei 2000 Klagen müssen schon mal 1000 Kleinkreditnehmer durch so einen Widerspruchsbescheid auf ihr weiteres Recht verzichten.Ich könnte mir eher vorstellen, aber nicht beweisen, das die Bank bei dem Wust der Anträge einfach kein vernünftiges Management im Rücken hat, welches auch in einer, für die Bank,Krisensituation, die geeignete Führungskompetenz besitzt.
Alle Mitarbeiter der Bank müssen zwar mitarbeiten, aber keiner weis wöfür und warum und mit welchen Folgen.
Es werden u. U. die MA aus der mittleren Führung sein, die all die Probleme, womoglich ohne Zielvorgaben und Kontrolle, erledigen müssen.
Da ist ein einfacher Weg, sich einiges an Arbeit vom Hals zu halten, wenn zunächst die Widersprüche beim Mahngericht eingereicht werden. Die Leute wollen Luft zum Durchatmen. -
Ich habe die Erfahrung gemacht dass des auch sehr vom Finanzbeamten abhängt was durchgeht. Wir haben sogar den Kaufpreis für ein Smartphone durchbekommen obwohl als Bereitschaftshandy auch was einfaches gereicht hätte und wohl kein Sozialarbeiter ein Smartphone kauft um es anschließend nur dienstlich zu nutzen.
Och, das glaube ich doch. Ein Smartdingeskirchen ist heute Stand der Technik.
Die Begründungen dafür sind recht einfach. Ein Sozialarbeiter muss auch einmal online auf seine Daten in der Dienststelle zurückgreifen können ( Papierloses Büro ), Termine vergleichen und absprechen. Emails schreiben und abrufen ist in vielen Jobs mittleiweile auf diesen Wegen üblich, zumindest wenn Aussendienst oder ander Tätigkeiten ausserhalb der Dienststelle anfallen. -
"Der Wiederspruch enthält keine Begründung"
Gut oder schlecht?

Kommt auf die Sichtweise an
.Das Mahngericht wird jetzt, wenn du die Kohle für ein streitiges Verfahren abdrückst, an das zuständige AG abgeben.
Wenn ein Widerspruch begründet ist, hast du zumindest in der Argumentation der Klageschrift ein weiteres Packende.
So bleibt dir halt nur über, deine von dir an die Bank gestellten Ansprüche in der Klageschrift darzustellen und zu begründen.Aber sei es drum, für das weitere Vorgehen deinerseits spielt es eigentlich keine Rolle.
Du kannst den nicht begründeten Widerspruch auch so sehen, das von der Bank niemand die Zeit, oder den Plan hatte, eine korrekte Begründung zu verfassen. -
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Aber doch nicht mit einer Frist von 2 Tagen,das ist schon fast unmöglich wegen dem Postweg.
Aus dem Beitrag von @renex69 lese ich das so, dass er eine wiederholte, zweite, Frist gesetzt hat. Demnach ist die erste Frist abgelaufen.
Das setzen der zweiten Frist ist zwar lieb gemeint, aber in meinen Augen vertane Liebesmüh.Sollte dies aber nicht die zweite Frist sein, die renex69 gesetzt hat, dann passt der MB natürlich jetzt noch nicht.
Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 495 - Geld zurück - Finanztip-Community -
Aber doch nicht mit einer Frist von 2 Tagen,das ist schon fast unmöglich wegen dem Postweg.
Aus dem Beitrag von @renex69
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Wie soll ich mich danach weiter verhalten?
Ich bin mittlerweile ein Fan von Mahnbescheiden geworden. Liegt aber auch daran, dass das ganze Verfahren und die damit in Verbindung zu bringende Gesetzte interessant sind. Habe noch nie so viel im BGB gestöbert. Ist eine "schöne" Lektüre....grins
Also noch einmal: Wenn du der Bank eine Frist gesetzt hast, diese ohne Reaktion ( Zahlung ) abgelaufen ist, beantrage einen MB.
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Mal einen Hinweis aus eigener Erfahrung an alle, die noch einen Mahnbescheid beantragen möchten:
Hier im Forum wurde vor gefühlten 500 Seiten einmal darauf hingewiesen, dass ein ein nicht geschäftlicher Antragsteller nach BGB § 288 Abs. 5 Anspruch auf eine Kostenpauschale von 40€ im MB unter sonstige Kosten eintragen darf.
Diese Kostenpauschale darf erst im MB beantragt werden, wenn die einzufordernde Schuld nach dem 29.07.2014 ihren Lauf begonnen hat.
Also alle die einen MB für VErträge vor diesem Datum beantragen, dürfen diese Pauschale nicht eintragen.
Da Mahngericht sendet sonst eine Mohnierung an den Antragsteller.
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Hallo.
Ich habe mal eine Frage. Ist es zwingend erforderlich, dass beide Darlehensnehmer den Antrag auf Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühr unterschreiben oder reicht es aus wenn nur der 1 te Darlehensnehmer unterschreibt?Ja, bei allen von dir verfassten Schreiben halte ich das für ratsam.
Erst ab Mahnbescheid reicht eine Unterschrift, aber bei einer darauf folgenden Klage müssen schon wieder beide unterschreiben. -
wir bekommen vom AmtsGericht ne kostenfestsetzung über knapp 105€. kann ich die von der bank zurück fordern?
Wenn die Bank in Verzug ist bekommt die Bank die Kosten von Dir aufs Auge gedrückt.
All deine Kosten, die in einem Rechtsstreit gegen die Bank von dir vorausgelegt werden mussten, kannst du, wenn du als Sieger aus dem Verfahren gehst der Bank in Rechnung stellen. Dazu verlangst du vom GEricht einen Kostenfestsetzungsbescheid.
Diesen kannst du formlos beim AG anfordern und wenn nötig sogar vollstrecken lassen. -
Ich mache seit Jahr und Tag meine Steuererklärung selbst.
Angestellten und Beamtenverhältnis plus Einnahmen aus Vermietung.
Habe zuerst vor vielen Jahren mit der Wiso Steuersoftware begonnen. Danach mal auf Billigprodukte zurückgegriffen, aber wieder zu Wiso gewechselt.Ich weis nicht, ob es heute noch die Bücher vom "Konz" gibt.
Diese habe ich über drei Jahre lang gekauft und verschlungen.
Der Autor beschreibt in lustiger, leichter Art das Steuersxstem und seine Lücken und Möglichkeiten.KAnn ich nur empfehlen, falls es die Bücher noch gibt
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