Beiträge von Immer mit der Ruhe

    Für meinen Schwager hatte ich die Rückforderung bei der CreditPlus eingefordert.
    Die CreditPlus hat exakt 12 Arbeitstage, nach Briefeingang, die GEbühr bezahlt. Die Zinsen stehen noch aus und es wurde ein Mahnbescheid beantragt und erlassen.

    An deiner Stelle würde ich mich noch ein wenig in Geduld fassen. Ich weis, das fällt jetzt schwer, aber bei dir waren sehr viele Feiertage dazwischen.

    Die Bank hat auch erst die Gebühr überweisen und 2 Tage später war erst ein Schreiben von denen im Briefkasten.

    Nachtrag: Heute ist die Frist für den Widerspruch auf den Mahnbescheid seitens der CreditPlus abgelaufen.
    Jetzt wird der Erlass auf Vollstreckung ausgefüllt und danach treibt der Gerichtsvollzieher für meinen Schwager dort die noch nicht überwiesene Kohle ( Zinsen und Nutzung ) ein.

    Freu mich schon darauf, den Antrag auszufüllen ;) und abzusenden

    Von der CreditPlus habe ich noch nichts gehört, kein Geld, kein Brief, die stellen sich tot.

    Die von mir gesetzten Fristen sind abgelaufen.

    Für meinen Schwager hatte ich die Rückforderung bei der CreditPlus eingefordert.
    Die CreditPlus hat exakt 12 Arbeitstage, nach Briefeingang, die GEbühr bezahlt. Die Zinsen stehen noch aus und es wurde ein Mahnbescheid beantragt und erlassen.

    An deiner Stelle würde ich mich noch ein wenig in Geduld fassen. Ich weis, das fällt jetzt schwer, aber bei dir waren sehr viele Feiertage dazwischen.

    Die Bank hat auch erst die Gebühr überweisen und 2 Tage später war erst ein Schreiben von denen im Briefkasten.


    ups das ist das falsche, da andre habe ich irgendwo gespeichert :)

    Der dürfte der richtige § aus dem BGB sein. Abgeleitet bedeutet das: Es muss in den MAchtbereich des Empfängers gelangen

    § 130
    Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden

    (1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben
    ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem
    Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam,
    wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

    So jetzt nochmal an alle TARGOBANKER !!!

    Seid doch froh dass ihr wenigstens ETWAS zurück gekriegt habt.
    Es gibt Banken die garnicht reagieren bzw. nur so dumme Rundbriefe rausschicken.

    Habe auch von der Credit Plus BG's ohne Zinsen bezahlt bekommen, dumme Ausrede von allen Seiten ist der aktuelle niedriege Zins, so höre ich es zumindest überall. (Das eine hat mit dem anderen jedoch nichts zu tun).

    Targobank-Geschädigte - - > Macht doch bitte andere Threads auf, oder geht in die schon vorhandenen Themen rein.
    Aber seid doch nicht so gierieg und spamt somit hier das Hauptforum zu diesem Thema zu, danke !!!

    Seh es mal so, das diese Banken so oft genannt werden zeigt doch nur, dass gerade diese Geldhäuser sehr gern an die Kunden ihr Geld abgeben.
    Gerade dies sind doch die Banken, die verhältnismässig oft hinter vielen Kreditgeschäften in den "Warenhäusern" stecken.
    Und gerade deshalb gibt es hier auch im Verhältnis zu anderen Banken, sehr viele Geschädigte, die seitens der Banken mit einem Bearbeitungsgeld belegt wurden und hier versuchen ihr Recht mit der Forenhilfe durchzusetzen.

    Irgendwann, wenn der große Schöpflöffel dieser Banken zu Gunsten der Leute hier ausgeschüttet wurde, werden dann auch öfter die Namen der Banken hier stehen, die bisher mit Zurückhaltung geglänzt haben. Dann wird sich das Verhältnis ändern.

    Jeder darf hier positiv als Frager und ,besonders, als Unterstützer schreiben.

    Ich bin bestimmt der Letzte, der deinen Frust über die Zahlungsmoral der Banken, insbesondere wohl in deinem Fall die säumige Zinszahlung, nicht verstehen wird.

    Es soll hier jeder, der Anspruch hat zu seinem Recht kommen.
    Auch du.

    Arbeite doch bitte einfach konstruktiv an dem Thema mit und hier werden viele Menschen zufrieden sein.

    Zitat

    Wir haben nun das Bearbeitungsentgelt für den damaligen Vertrag zurückgefordert, erhielten zwischenzeitlich einen Brief, das unsere Forderung geprüft wird.

    Wann habt ihr das Bearbeitungsgeld zurückgefordert? Fristgerecht bis zum 31.12.2014? Hat die Bank eine von dir gesetzte Zahlungsfrist ohne eine Schreiben an dich versäumt?

    Zitat

    Heute bat mich unser Kundenberater um einen Termin, nach Rückfrage wollten sie mir mitteilen, daß sie evtl. die Hälfte der Gebühr zurückerstatten würden, da die Bearbeitungsgebühr angeblich nur erhoben wurde, um einen niedrigen Zinssatz für die Laufzeit zu bekommen.

    Das Angebot, die Hälfte zu bezahlen, ist m. M. nach ein Eingeständnis, dass sie, die Bank, zahlen müssen. Evtl. versuchen sie nur mit dir zu Pokern, um u. U. deine Unsicherheit dir gegenüber auszuspielen.

    Zitat


    Das einmalige, sofort fällige, nicht laufzeitabhängige Bearbeitungsentgelt beträgt 2,9% v. Darlehensbetrag, stattliche 3240 €.
    Unter einem anderen Punkt steht im Vertrag:
    Effektiver bzw. anfänglicher Jahreszins: 4,82%. Der unter Punkt 3.1 ausgewiesene Zinssatz (4,29% jährl.) Kann unter den dort genannten Voraussetzungen geändert werden. Hierbei wurde verrechnet:
    Bearbeitungsentgelt auf einen Zeitraum von 31.5.2007 bis 30.11.2015.

    Falls du deinen Rechtsanspruch fristgerecht der Bank mitgeteilt hast, s. o. , dann ist der gesamte Betrag seitens der Bank zu Zahlen,
    es sei denn, bei der Ablösung des Vertrages in 2011 wurde bereits etwas erstattet, da der Vertrag nur die halbe Laufzeit hatte. Schau doch bitte mal in den Unterlagen nach.
    Die Differenz des Effekiven Zinses zum ausgewiesenen Zins lässt mich vermuten, dass hier die gesamte von dir gezahlte Gebühr versteckt ist.

    Zitat

    Soll ich dem Berater morgen mit dem Anwalt drohen?

    Drohen hört sich böse an. Je nach dem, wie du meine oben beschriebenen Fragen beantworten kannst, würde ich dem Banker mitteilen, das du zur Klärung deiner Ansprüche das Verfahren ins Mandat geben wirst.

    Zitat

    Im Gespräch kam mir das alles sehr dubios vor.

    Scheint es auch. Die wollen dich testen!

    Ist mein Anwalt der Einzige, der gleich direkt Klage erhoben hat ?

    Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein zivilgerichtliches Gerichtsverfahren,
    das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient.

    Mit der Einleitung eines (gerichtlichen) Mahnverfahrens und
    Zustellung des Mahnbescheides wird der Eintritt der Verjährung gehemmt.
    Der Artikel Verjährungsfristen nach dem BGB erläutert die unterschiedlichen Verjährungsfristen.

    Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung
    ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Dabei wird nicht geprüft, ob
    die Geldforderung zu Recht besteht. Es erfolgt weder eine mündliche
    Verhandlung oder Beweiserhebung. Das Mahnverfahren ist neben der
    Erhebung einer Zivilklage ein einfacher und kostensparender Weg, um
    gegen säumige Schuldner vorzugehen.
    Es ist auch kein Rechtsanwalt erforderlich.
    Das gerichtliche Mahnverfahren wird weitgehend oder sogar voll automatisiert durchgeführt.

    Es ist das Ziel des Mahnverfahrens den Schuldner zur Zahlung zu veranlassen. Damit dieses
    Ziel auch wirksam erreicht werden kann, steht am Ende des Mahnverfahrens der Vollstreckungsbescheid.
    Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung im Wege der Zwangsvollstreckung eintreiben kann.

    Der Gläubiger hat die Wahl zwischen dem Mahnverfahren mit Zustellung des Mahnbescheides und dem normalen zivilrechtlichen Klageverfahren.
    Welche Alternative im Einzelfall für den Gläubiger zielführender ist, muss er abwägen.
    Ist zum Beispiel die genaue postalische Anschrift des Schuldners nicht genau bekannt, ist zumeist die Erhebung einer Klage der bessere Weg.
    Denn anders als bei der Erhebung einer Klage gibt es die öffentliche Zustellung nicht beim Mahnbescheid.
    Ist mit einem Widerspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid zu rechnen, ist ein Klageverfahren zumeist schneller.
    Bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid wandelt sich das Mahnverfahren in ein normales Zivilprozessverfahren mit eingehend zu begründender Klageschrift und mündlicher Verhandlung.

    Quelle: Finanztip

    die Gebühr wird im Normalfall mit Erlass des Mahnbescheides vom Antragsteller bzw. dem Prozessbevollmächtigen angefordert. Das heißt, daß der Erlass des Mahnbescheides nicht mehr von der Zahlung des Vorschusses abhängig ist

    ...genau so ist es. Die Oberjustizkasse schreibt dir den Gebührenbescheid. Mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bist du automatisch Gebührenschuldner.
    Hast meist 14 Tage Zeit, die Gebühr zu überweisen.
    Der Mahnbescheid geht vorher schon raus.

    Wie geht es jetzt weiter habe für dass streitige Verfahren 127€ bezahlt. Heute Post vom Amtsgericht Hünfeld dass jetzt weiterer Schriftverkehr mit dem zuständigen Amtsgericht Schwäbisch Hall geführt werden soll. Soll ich jetzt einfach alles dem zuständige Amtsgericht schildern? Auch den ganzen Schriftverkehr senden? Ich will jetzt auch nicht noch ein Rechtsanwalt einschalten. Muß ich dass in einer bestimmten Frist machen? Danke schonmal für die Antwort

    Hey Nikoläusin,
    Kopf hoch. Schau mal in deine privaten Nachrichten. Dort habe ich dir vor längerer Zeit mal ein Muster für die Klageerhebung geschrieben.
    Musst den Text nur ein wenig formatieren und mit deinen Daten füllen.
    An einem AG ist keine Anwaltspflicht.
    So eine Klageerhebung ist kein Hexenwerk. Warte erst einmal das Schreiben des zuständigen AG ab.
    In dem Schreiben wird einiges erklärend dargestellt.

    Und, ich kann dir nur wieder anbieten: bei Fragen fragen. Bin jetzt wieder öfter hier. Die Feiertage sind vorbei und nun mit frischem Schwung ran ans Werk :)

    ch hab bei der santander vor über einen monat ein brief hinfaxt, bisher noch keine antwort. es ging um 2 kredite, wovon einer von 2004 war, der ja ende des jahres verjährt. was soll ich nun tun, nicht das die sich um den einen kredit drücken und dann anfang das jahres sagen nun ist zu spät?! ich hatte eine 3 wochenfrist bis 10.12. gesetzt.

    Auch dir schreibe ich: Onlinemahnbescheid

    Ich würde erst einmal den Ombudsmann nehmen,wenn erst ein Mahnbescheid raus ist kann der Ombudsmann nicht mehr tätig werden.

    Braucht er auch dann nicht, warum auch?

    Wenn ich hier lese und selbst auch erlebe, dass die Banken so mit euch umgehen.....dann kannste mit Zuckerwatte werfen nicht viel werden.
    Hier gehts um bare Munze. Irgendwann sollte der Kusckelkurs mal vorbei sein.

    Nein, hemmt das nicht die Verjährung???
    Hab da doch noch Schwiegerpapas BG von denen, auf die die Sparkasse nicht reagiert. Die andere, die zum Jahresende nicht verjährt wäre, die haben sie aber schon bezahlt

    Auch bei dir gilt das gleiche wie ich zu @emmaerdbeere geschrieben habe.
    Hampelt und hadert nicht so mit den Ombudsmännern.....Mahnbescheid. Sollte bei den Summen, die hier einige zurückbekommen können, wohl vorab drin sein.

    Risioko gibts immer, bei allen Dingen die man zu lange in Frage stellt.

    Ran an die Buletten.....die Bank gibt den Senf dazu

    Ich habe auch Neues zu vermelden.Wir hatten ja eine schriftliche Absage von der Santander und trotzdem kam mein Mann heute ziemlich verdattert mit unseren Kontoauszügen von der Bank wieder. Die Santander hat uns tatsächlich gut 800 Euro überwiesen, obwohl ich nur 430 gefordert habe. Der überraschende Rest stammt scheinbar von einer alten Aufstockung eines Kredits , zu der in meinen Unterlagen nirgends eine Bearbeitungsgebühr auftaucht. Naja, gezahlt haben wir die bestimmt.
    Die Sache liegt ja schon beim Ombudsmann, dann kann ich die Zinsen wohl noch in Ruhe nachfordern.

    Weniger erfreulich ist das Verhalten der Sparkasse, die unsere Schreiben komplett ignoriert. Unsere Kundenberaterin sagt, wir müssen selber wissen, ob wir klagen wollen.
    Scheinbar legt die Sparkasse es darauf an, dass man wegen 200 Euro schon nichts unternehmen wird.
    Ich habe natürlich an die Schlichtungsstelle geschrieben, aber bei der Sparkasse wirkt das nicht verjährungshemmend und einen Ombudsmann gibt es nicht.

    Jedenfalls erst einmal vielen Dank an alle Schreiber hier. Das Mitlesen hier hat mir sehr geholfen und mir Mut gemacht.
    Jetzt freue ich mich erst einmal über unseren vorweihnachtlichen Geldeingang von der Santander.

    Auch wegen 200 Euro.....nehmt euch 32€ aus der Streitkasse und noch wacker nen Mahnbescheid an die schicken lassen.
    Legt ne Schüppe Kohlen auf und das Dingen wird in diesem Jahr noch erteilt und zugestellt.

    Schwäbisch Hall genauso frech... wimmeln alles ab, erst verjährt, dann trifft nicht zu, dann Kulanz 250€.
    Hab Mahnbescheid beantrag, dieser wurde per Widerspruch ohne Begründung abgelehnt.
    FROHE WEIHNACHTEN

    Ok, die Bank hat das Recht den Widerspruch abzulehnen, genau wie du, falls du jemals einen Mahnbescheid bekommen solltest.

    Jetzt hast du nach dem Widerspruch mehrere möglichkeiten, je nach dem, was du auf dem Mahnbescheid angekreuzt hattest.
    Falls du den Haken bei " ein streitiges Verfahren" o. ä. gesetzt hast, wir das Verfahren an das zuständige Amtsgericht der Bank weiter geleitet.
    Hier kannst du dann, je nach Füllung deiner Streitkasse, die ganze Sache dem Richter übergeben lassen.
    Hierzu wirst du dann irgendwann aufgefordert, eine Klageschrift zu erstellen. Hört sich wild an, ist aber kein Hexenwerk. Eine Vorlage / Muster könnte ich dir zur Verfügung stellen.

    Allen anderen natürlich auch :thumbup:

    Bei Fragen, einfach fragen, woll.

    Hallo zusammen,
    gibt es für das Einschalten des Ombudsmannes irgendwelche Musterbriefe? Welche Papiere muss der Ombudsmann erhalten (Kreditvertrag?, Rückforderungsschreiben, welches ich an die Bank gesendet habe?) ?
    Reicht ein formloses Schreiben an den Ombusmann ?
    Entschuldigt die vielen Fragen und Danke schonmal :)

    Hallo Dieter85, auf dieser Seite kannst du das Formular für den Ombudsmann der privaten Banken herunterladen:

    http://verbraucher.bankenverband.de/verbraucher/beschwerdeformular/

    Auf der Seite ist auch der Verlauf des VErfahrens beschrieben. Ebenso einige Hinweise, welche Unterlagen noch erforderlich sind.
    Um welche Bank handelt es sich bei dir? Es gibt verschiedene Schiedsstellen, je nach Bank