Beiträge von Henning
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Beantwortet ja einige Fragen.
Hast zufällig ne Quelle @tim.buktu
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Moin!
Ja da findet man einiges, aber keine Diskussion über die Richtigkeit der Verzugszinsen (muss man vielleicht die richtigen Suchbegriffe kennen).
Fakt ist, was seit 2000 im BGB steht ("5% über Basiszinssatz"), was man verlangen kann und man kann da natürlich auch gerne drunter bleiben.
Gruß
es haben sich beide Wege in der Praxis wohl durchgesetzt.
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Hallo,
ich habe eine Frage zu der Möglichkeit, die Bearbeitungsgebühren eines Kreditvertrags von der Bank zurückzufordern. In meinem Vertrag wurde keine einmalige Bearbeitungsprovision genommen, jedoch eine "Wertschätzungsgebühr", die unter sonstige Kosten auftaucht. Kann ich diese Wertschätzungsgebühr auch von der Bank zurückfordern?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Viele Grüße
s1553544Unter der Suchfunktion oben rechts können Sie bisherige Diskussionen zu diesem Thema finden, daher lediglich eine kurze Antwort:
In der Regel dürfte diese Gebühr einforderbar sein,
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Danke Kastanienblatt.....
Ist zwar nicht das was ich ausgerechnet habe aber ok muss ja bestimmt noch einen Brief bekommen....
Ich werde jetzt noch am Wochenende im Geschäft einen Brief aufsetzen wegen Zinsen....Muss ich jetzt überhaupt meinen AW trotzdem zahlen erster Termin wäre kommenden Freitag.????
Ich werde hier angemeldet bleiben und mit euch mit fiebern.... drücke allen die Daumen
Hast ja noch keine rechtliche Leistung in Anspruch genommen, oder?
Daher würde ich sagen ... Nein, musste nicht.