Fixkosten:
Miete, Kreditraten, Risikoversicherungen, Grundkosten Lebenshaltung
Fixkosten:
Miete, Kreditraten, Risikoversicherungen, Grundkosten Lebenshaltung
Sorry falsch gelesen, das war ja die Antwort auf @ruckizucki
[Anm. der Moderation: Aussage bezieht sich auf einen gelöschten Vorpost]
Es reicht auch vollkommen aus, wenn die Mitglieder dieser Community Ihre Erfahrungen hier in diesem Forum beschreiben.
Übrigens: Die Deutsche Bank hat laut vieler Mitglieder in diesem Forum bereits begonnen Briefe zu schreiben, in dem auf die Einrede der Verjährungsfrist verzichtet wird.
Sparen in Krisenzeiten ist sicherlich auch ein wichtiges Thema.
Hierzu sollte jeder seine Kostenstruktur kennen und aus meiner Sicht in zwei Kategorien trennen.
Letztendlich kann nur an den variablen Kosten "gedreht" werden. Somit würde ich wie folgt vorgehen:
Hier fehlt ein guter Post von jemandem mit a... anik??? Ihre Erfahrungen wie man die Kosten nacheeiner Scheidung drastisch senken kann.... ich hatte diesen Post als lesenswert kommentiert im Anschluss. ... blöd wenn ihr Eure Server nicht im Griff habt.
Willst Dich scheiden lassen? ..
Nein, im Ernst .... Technik ist halt Technik und es passieren immer Dinge die sich nicht vorhersehen lassen, auch in der eigenen privaten Lebensplanung (kann da aktuell ein Lied davon singen).
Aber vielleicht kann @Anixe ihn ja nochmal zusammenfassen.
Hallo Herti,
ich gebe Saidi Recht, eine Laufzeit von 17 Jahren ist sehr lang und die Bewertung der voraussichtlichen Überschüsse de facto nicht möglich.
Rechnen Sie doch mal mit den Garantiewerten und entscheiden Sie je nach Rendite, ob eine Weiterführung in Frage kommt oder nicht.
Als Alternative sollten Sie den Taschenrechner oder https://www.zinsen-berechnen.de bemühen, dann sehen Sie wie dieser garantierte Wert gegenüber einer Anlage (ohne Kosten) steht.
Sollten Sie Fragen haben, dann melden Sie sich gerne.
Hier noch ein Folge-Artikel indem die LBS den Vorgang bestätigt:
http://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/LBS…id32042722.html
Soeben im Internet gelesen, die LBS hat an 26.000 Bausparer die Kündigung gemäß § 489, Abs. 1 Nr. 2 BGB ausgesprochen.
Die Bausparer können lt. LBS sich das Geld auszahlen lassen oder das Ihnen zur Verfügung stehende Darlehen in Anspruch nehmen (was bei aktueller Zinslage keinen Sinn macht). Hier der entsprechende Link:
http://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/LBS…id32044872.html
Ist aus dieser Community ebenfalls jemand davon betroffen?
Hallo @Saidi,
wenn ihr mal wieder Ressourcen frei haben solltet (vermutlich nicht
), wie wäre es denn dann mit einem Aufbau eines Glossars mit Begriffen aus dem Versicherungs- und Kreditbereich?
Bei der Vielfalt der Begriffe sicherlich eine hilfreiche, aber auch sehr komplexe Aufgabe.
Hallo @Pelle,
sollte ausreichend sein und ist beim großen Andrang für die Abarbeitung vermutlich sogar einfacher.