Beiträge von Henning
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Welchen Zusammenhang hat das Thema "Adoption" in dieser Fragestellung zu tun?
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Wenn die leibliche Mutter verstorben ist, erben nach gesetzlicher Erbfolge (deutsche Erbregelung unterstellt) die Erben. In diesem Fall der Ehemann und die leiblichen Kinder oder das leibliche Kind. Je nachdem wie die Konstellation in diesem Fall ist.
Wenn der Mann sein Erbe nicht antreten möchte, werden die Vermögenswerte der Mutter auf die Kinder übertragen.
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Finanzplanung kann unter Berücksichtigung des Status Quo entsprechende Szenarien planen und mit den unterstellten Annahmen in der Entwicklung darstellen.
Hierzu auch gerne den Link vom Verband: http://fpsb.de/financial-planning/leistungsversprechen.html
Wenn man Ihrer Argumentation folgt, gibt es keine Möglichkeit der Szenarienplanung in diesem Bereich. Und die These das die PKV relativ teurer sein wird als eine GKV ist an sich nichts Neues, nur sollte man nicht vergessen das die GKV durch die Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen, der Zusatzbeiträge und der Verringerung der gesetzlichen Leistungen auch entsprechend teurer wurde bzw. sicherlich auch werden wird. (Anmerkung: ich positioniere mich auf keiner der beiden genannten Varianten)
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Hallo @derKVProfi,
das ist doch spitze. Veröffentlicht hier im Forum oder im Netz?
Über Links würde ich mich sehr freuen.
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Aber immerhin der erste Geldeingang eingetroffen .... und beim nächsten freut man sich ja nochmal
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Mal interessehalber gefragt:
Aus welchem Grund suchst Du denn eine solche Anlageform?
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Eine weitere Möglichkeit kann auch sein, dass die Bank den MB anfechtet, da Sie diesen in der vorgegebenen Frist nicht bearbeiten kann.
Nur so mal bye the way.
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Zumindest ist Geld eingegangen
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Hast Du zufälig entsprechende Quellen parat?
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Ich freue mich über jede zielführende und interessante Diskussion.
Und gewisse Parameter und Annahmen kann man aus der Vergangenheit schon ziehen .. meinst nicht?
Die Glaskugel hat keiner .. mit Best und Worst Case kann man zumindest eine gewisse Tendenz aufzeigen.
Wieso sollte die Verlinkung auf einen unabhängigen Verband nicht zulässig sein, eine Werbung für eine bestimmte Person oder eine Firma wird ja nicht vorgenommen. Es geht um die Thematik Financial Planning, was leider noch ein Mauerblümchen-Dasein pflegt.
Sollte ich aber mit diesen Gedanken daneben liegen, bin ich gerne für eine entsprechende Info verfügbar.
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Schon nachgefasst oder eine Berechnung der Summe erhalten?
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Da wirst Du leider Pech haben, Deine Ansprüche sind zum 31.12.2014 verjährt.
Tut mir wirklich leid.
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Ich hätte jetzt gesagt das die Summe (wenn einmalig bezahlt) höher sein müsste wie so ..... aber vermutlich rechnet er die Verzinsung des Darlehens plus den Verzugszins und kommt so auf eine höhere Summe.
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Ich denke diese Frage kann nur ein versierter Rechtsexperte (vermutlich Rechtsanwalt) beantworten,
eine Aussage über richtig und falsch wird für die meisten Forenteilnehmer eher schwierig werden.Für mich zumindest ist es fast unmöglich eine fundierte Aussage zu treffen.
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Naja, alle Kredite sind abgelöst, wird wohl schwierig.
dann würde ich persönlich auf Variante 1 gehen ... alternativ könnte man natürlich nachberechnn, wie hoch der Verlust durch die Bearbeitungsgebühr war und diesen plus Verzugszinsen einfordern.
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Hallo @tubikimi,
herzlichen Dank .... von Freitag bis Sonntag war ich ehrlich gesagt kaum online, meine Partnerin hat aktuell die höchste Priorität ... da wir uns unglücklicherweise nur am Wochenende sehen.
Aber dann werd ich mir mal das Urteil anschauen.
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das werden wir alle nicht verstehen, teilweise sind die Banken einfach überfordert und vielleicht erstarren Sie deshalb .... aber mit Deiner Aussage ... die Rechtslage ist ziemlich eindeutig liegst Du ja richtig
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Hallo,
habe eine Frage zur Zinsforderung. Ist es richtig, dass wenn die BG in die gesamte Darlehenssumme einflossen und daraus die monatliche Ratenzahlung gebildet wurde, die Zinsen ab Vertragsunterzeichnung gefordert werden können?
entweder diese Variante oder eine Neuberechnung ohne Bearbeitungsgebühr veranlassen