Beiträge von Henning
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Hallo Kastanienblatt,
ich kann eine Marmelade auch im schwäbischen Gsälz nennen, letztendlich ist es doch das selbe.
Sprich ... fordern Sie auch für diese Position das Geld zurück und fordern Sie die Bank auf, mitzuteilen welche Gegenleistung für diese Kostenposition erbracht wurde.
Hier wird sich wohl schnell herausstellen, das es sich lediglich um ein Bearbeitungsentgelt handelt.
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1. Autofinanzierung mit Beginn ca. 2004 oder 2005 (habe leider keine Unterlagen hierzu, zumindest die Darlehensnr. über alte Auszüge) --> lief über die GE Money Bank.
Die wurde doch von Santander übernommen, richtig? D.h. Santander sollte anhand der Darlehensnr. die Unterlagen ausfindig machen und die Höhe der Bearbeitungsgebühr ersehen können.Ja, so ist es. Die Santander sollte als Rechtsnachfolgerin der GE Money Bank an alle Unterlagen und Daten gelangen.
2. KFW Darlehen über Deutsche Bank von 2005
Im Angebot, bevor die Verträge abgeschlossen wurde, stand, dass 1% Bearbeitungsgebühr anfallen. Im vorliegenden Vertrag steht aber lediglich:
..." Nach Ende der zusageprovisonsfreien Zeit wird von der KFW auf die noch nicht ausgezahlte Kreditvaluta eine Zusageprovision berechnet. Die anfallende Provision werden wir jeweils vierteljährlich nachträglich einziehen und an die KFW weiterleiten"....
Auf den KtoAuszügen steht dann immer Zinsen/Kosten/Auslagen.Ich verstehe das so, dass die Bearbeitungsgebühr da anteilig mit eingerechnet wird.
Muss ich hier zunächst bei der Bank rückfragen wie sich das ganze aufsplittet bzw. pauschal die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr verlangen ohne einen exakten Betrag im Brief zu notieren?Der Kredit wurde über die Dt. Bank bei der KfW abgeschlossen, hier im Forum gibt es diverse Diskussion rund um dieses Thema. Einerseits hätten Sie Anspruch darauf, aber die Förderbanken sind hier noch sehr stark ablehnend unterwegs und solange es hier kein spezielles Urteil gibt, wird es wohl schwer werden die Ansprüche einzufordern.
Fordern Sie doch mal pauschal bei der Bank eine Aufschlüsselung der Kosten an.
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Hallo,
ich hab eine Frage.Ich habe im September 2006 ein Darlehn bei der RBS genommen.Diese Bank wurde Ende 2008 mit der Santander zusammengelegt.Dorthin habe ich auch ab diesem Zeitpnkt meine Raten überwiesen.Kann ich nun meine Bearbeitungsgebühren in Höhe von 250 Euro bei der Santander einfordern?
MFG
MichieJa, da die Santander die Rechtsnachfolgerin der RBS und hierfür auch haftet.
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Hallo,
ich habe das Problem das ich nicht mehr alle Darlehensverträge finden kann um die Darlehensnummer angeben zu können und um die Höhe der Bearbeitungsgebühr zu bestimmen.
Meine Frage ist nun, wo ich die Daten herbekomme um sie bei der Bank entsprechend einfordern zu können?
Kann hier evtl. die Schufa helfen?Danke Gruß Dalo
Sie können Ihre kostenfreie Schufa-Auskunft anfordern, hilft aber nur wenn der Kredit noch nicht herausgenommen wurde. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach den Informationen an, diese haben 10 Jahre die Unterlagen noch vorrätig.
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Hallo,
wir haben im Mai 2011 einen Kredit für einen PKW bei unserer Bank abgeschlossen. Es wurden 100 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben. Aber zudem werden jeden Monat 1,50 Euro "Verwaltungskosten" abgebucht, erst mal nicht viel, aber über Monate und Jahre gerechnet...
Kann ich diese Verwaltungskosten auch zurückfordern?Ja, können Sie. In diesem Forum wurde desöfteren darüber gesprochen. Über die Suchfunktion (oben rechts) finden Sie weitere Informationen.
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Hallo, kann ich eventuell auch die Einwertungsgebühr zurückfordern ?
Die Einwertungsgebühr, auch Schätzgebühr genannt, beschreibt die Kosten, die eine Bank für die Erstellung eines
Immobiliengutachtens in Rechnung stellt. Ein solches Gutachten wird in der Regel im Zusammenhang mit der Ausreichung eines Immobiliendarlehens notwendig und dient dazu, den Beleihungswert des Pfandobjektes
festzustellen. Unabhängig davon, ob die Bank einen eigenen Gutachter oder einen freiberuflichen Sachverständigen beauftragt, kann sie die entstehenden Kosten an den Kunden weitergeben, wenn diese Vorgehensweise
mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart worden ist. Eine allgemeine Regelung zur Abwälzung der Kosten im Rahmen der AGB ist nach einem Urteil des OLG Düsseldorf jedoch nicht zulässig (AZ 1-6 U 17/09).Quelle: http://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon…ertungsgebuehr/
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Viel Erfolg Ihnen und lassen Sie die Community doch wissen, was daraus wurde.
Haben Sie einen Link zu diesem Bericht?
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Hallo Guten Morgen ich hätte da mal eine Frage zwecks Privat-Kredit . Wir haben bei der Postbank am 11.07.2008 einen Kredit in höhe von 5,000 euro in Anspruch genommen endstandene bearbeidungsgebüren sind 100,80 Euro. Am 25 05 2009 haben wir den Kredit aufgestockt da war der netto-auszahlungsgredit 8900,00Euro endstandene Bearbeitungsendgeld 270,10 Euro .Meine frage was kann ich da tun kann ich da was zürückfordern oder ist das verjährt -LG Sandra

Hallo Sandra,
für Sie ist es möglich beide Darlehensgebühren von der Bank zurückzufordern, eine Verjährung ist bei Ihnen noch nicht eingetreten.
Nehmen Sie den Musterbrief von finanztip und senden Sie diesen der Bank zu.
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Laufen alle Ansprüche der Bearbeitungsgebühr am 31.12.14 ab oder nur von Verträgen aus 2004?
Wei ich habe mein Vertrag 2009 abgeschlossen. Müsste ja theoretisch 10 Jahre rückwirkend 2019 oder ähnlich ablaufen.
Verstehe ich das richtig so? Oder ist meine Forderung mit dem 31.12.14 auch hinfällig?
Wie ich gelesen habe ist die Abschlussgebühr von Bausparverträgen rechtens, weil von denen hätte ich 3 stück ist das so richtig?
Bausparvertrag ist rechtens.
Ihr Vertrag verjährt nicht zum 31.12.2014
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