Beiträge von Henning
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Hallo
habe mir gerade die Verträge angeschaut. Der 1. wurde am 4.7.2010 geschlossen. Mit einer Gebühr von 451,50 €. Läuft also 4 Jahre und 3 Monate. Lt. Zinsrechner sind es dann 105,53 €. Kann das stimmen????Haben Sie die Gebühr einmalig bezahlt oder wurde Ihnen diese Gebühr auf den Darlehensbetrag hinzugerechnet und auf die einzelnen Raten verteilt?
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Hallo Leute, ich hoffe ihr könnt mir Helfen.
Ich habe bei der Heleba/ Wibank 2012 ein Fördermittel für Eigentumserwerb bekommen (Hessen Baudarlehen) und dabei ein Bearbeitungsentgelt von 1 % bezahlt. (800€)
Habe heute mal dort angerufen wie es aussieht ob ich es zurückfordern kann und was ich tun muss.
Die Dame sagte nein " Fördermittel sind von diesem Gerichtsurteil ausgenommen, da diese ja schon guenstigeren Zinzsatz hätten."
Ich würde automatisch eine absage vom Rechtsabteilung bekommen.
Stimmt das? Sind Fördermittel davon ausgeschlossen ?Gruss
JackNein, sind sie an sich nicht. Aber es gibt hierzu noch keine Rechtssprechung, daher wird es schwer hier bei den Banken durchzubekommen.
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Hallo allerseits,
wie schaut denn das mit den Fristen bei "aufgestockten" Verträgen aus? Beispiel:
2004 Kreditvertrag abgeschlossen. In 2005 wurde der noch nicht abbezahlte Kredit zusammen mit einem zu hohen Dispo in einen neuen Kreditvertrag umgeschuldet. Zählt als Kreditvertragsdatum nun der erste oder der zweite Kredit?Danke und Gruß
Tommit einem Abschlußdatum von 2004 sind Sie aus meiner Sicht noch nicht im verjährten Bereich, daher für beide Verträge die Abschlußgebühr zurückfordern.
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Hallo Chris,
zu 1. Ja, das kann durchaus üblich sein. Sollte aber in Ihrem Vertrag entsprechend gekennzeichnet oder aufgeführt sein. Sollten Sie die Angabe nicht finden, fragen Sie bei der Bank schriftlich nach.
zu 2. Verwaltungskosten können Sie bis zu den verjährten Anteilen zurückfordern und zukünftig unterbinden, siehe hier eine tolle Zusammenfassung von @Britta Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern
zu 3. Die Bereitstellungsprovision ist ein Zins, den Sie für die Bereitstellung und Nichtabnahme des Darlehens gezahlt haben. Daher hat die Bank hierfür ja "eine Leistung in Form der Vorhaltung des Darlehensbetrages" erbracht. Diese Gebühr ist aus meiner Sicht nicht daher nicht rückforderbar.
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Hallo Viper,
die Darlehensgebühr beim Bausparvertrag könnte evtl. zurückgefordert werden, da es sich ja um eine Immobilienfinanzierung handelt:
Nach Ansicht von Verbraucherschützer Schwarz müssen sich auch die Finanzierungen der Bausparkassen an dem BGH-Urteil messen lassen. Er berichtete am Tag nach dem BGH-Urteil von vielen Anfragen in den Verbraucherzentralen nach dem Musterbrief für die Rückforderung.Quelle: http://www.faz.net/aktuell/finanz…e-12939819.html
Die Kosten der Baufinanzierung sind aus meiner Sicht zurückzufordern, die sonstigen Kosten würde ich mir an Ihrer Stelle aufschlüsseln lassen ... erst danach sehen wir was sich darunter verbirgt.
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Vielen Dank für die Hilfe. Kann mir jetzt noch bitte jemand sagen, ob die Bank einen Vertrag, der im April 2004 abgeschlossen wurde noch archiviert haben muß?
Herzlichen Dank
Susanne
Paragraph 257 des Handelsgesetzbuches regelt:
Beispielsweise Handelsbücher, Bilanzen, Jahresabschlüsse,
Lageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen
Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen müssen zehn
Jahre lang aufbewahrt werden. -
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Das würde mich auch intressieren!
Leider haben wir die Unterlagen über ein Darlehn nicht mehr,aber ich habe noch die Darlehnsnr auf einem alten Kontoauszug.
Kann man versuchen nur mit der Darlehnsnr bzw Nr des Finanzierungsvertrages die Gebühren zurück zubekommen?Ja, natürlich können Sie dies. So kann die Bank eine Zuordnung Ihrer Daten vornehmen und den Sachverhalt prüfen.