hallo
ich werde mir die 23 Seiten nun noch reinziehen aber falle trotzdem mal mit der Türe ins haus.
ich habe bei der LABO Bayern ein zinsloses Darlehen bei dem ich 2 mal im Jahr € 450 bezahle. darin enthalten ist ca. €220 Bearbeitungsgebühr und der Rest von € 430 Tilgung.
der vertrag wurde 2007 abgeschlossen und seitdem habe ich jährlich zweimal diese Zahlungen.
kann ich die hierin enthaltenen Bearbeitungsgebühren anklagen?wenn ja wie ist die Erfahrung bei der LABO?
Gruß
Hierüber wird auch in diesem Forum fleißig gestritten, u.a. hat @Britta hier schon entsprechende Antworten geliefert. Diese finden Sie über die Suchfunktion (oben rechts).
Kurzgefasst:
Aktuell gibt es keine Rechtsgrundlage um diese Kosten von den Förderbanken einzufordern.