Beiträge von Henning
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Hallo Alfred,
interessante Punkte von Dir und schon mal herzlichen Dank für die interessante Diskussion. Nur in Bezug auf den von Dir genannten Paragraphen fehlt mir der Zusammenhang. Nachstehend aus dem Gesetz herauskopiert.
§ 86 Aufsicht über Liquidation und Abwicklung
Die Aufsicht hat sich auch auf die Liquidation eines Unternehmens und auf die Abwicklung der bestehenden
Versicherungen zu erstrecken, wenn der Geschäftsbetrieb untersagt oder freiwillig eingestellt oder die Erlaubnis
zum Geschäftsbetrieb widerrufen wird.Und die Versicherungen unterliegen durchaus der Aufsicht durch die BaFin oder meintest Du etwas anderes?
Thema Provisionen:
Diese müssen nach §2 VVG InfoV ausgewiesen werden, denn diese können vom Versicherung jederzeit erfragt werden. Und bei Vertragsabschluß müssen diese ausgewiesen werden, auch wenn dies auf Seite 85 erfolgt. Aber mal im Ernst ... ein wenig ist hier der Verbraucher auch gefordert und kann diese Angaben aktiv eingefordert werden, auch was die Themen Verwaltungsgebühren etc. angeht.
Mal abgesehen davon: Mit Taschenrechner und Excel kann die Ablaufleistung hinsichtlich der Rendite nachberechnet werden, hier lässt sich relativ leicht herausrechnen ob und wie hoch die Kosten sind.
Sterbetafel
Durch LVRG müssen die Versicherer nun bis 90% der Risikokosten an die Versicherungsnehmer ausschütten, sprich die Vorteile durch die sehr pessimistschen Sterbetafeln innerhalb der Versicherer werden hier an den Versicherungsnehmer gut geschrieben.
Aber auch hier ... Taschenrechner nehmen, verschiedene Szenarien unterstellen und Renditen berechnen ... sollte die Entscheidungsgrundlage verbessern.
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Guter Aspekt Alfred ... letztendlich ist die Versteuerungsthematik für alle Direktversicherungen die selbe, aber natürlich ist es entscheidend was im Geldbeutel am Schluß ankommt.
Und das ist in der Regel, wenn man mal genauer nachrechnet ... nicht immer die Rendite die man sich erwartet hat,
aber in diesem Zusammenhang ist es natürlich auch wichtig den steuerlichen Vorteil während der Ansparphase zu berücksichtigen. -
Hallo Gast,
wäre toll, wenn Sie uns an der Antwort des Versicherers teilhaben lassen

Ich persönlich bin ein Freund von klaren Linien und empfehle daher in der Regel eine sauberere Trennung innerhalb Vorsorgeprodukten in den jeweiligen Schichten.
Meine Direktversicherungen sind alle stillgelegt und eine private Weiterführung kommt aus den Gründen (die von @Saidi toll beschrieben sind) nicht in Frage.
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Lübeck, 07. Oktober 2014: Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher Dr. Klein & Co. AG, berichtet über aktuelle Trends in der Baufinanzierung und kommentiert die Ergebnisse des Dr. Klein TrendindikatorsBaufinanzierung (DTB).
Nach einem leichten Rückgang in den letzten Monaten hat der durchschnittliche Tilgungssatz für eine Baufinanzierung mit 2,50 Prozent einen neuen Höchstwert erreicht. So viel haben Immobilienerwerber noch nie (durchschnittlich) getilgt. Und während die durchschnittliche Darlehenshöhe weiterhin konstant bei 168.000 Euro lag (Vorjahr: 161.000 Euro), fiel die Standardrate für eine Baufinanzierung weiter von 545 Euro im Vormonat auf ein neues Allzeit-Tief von 531 Euro im August. Damit lag die Monatsrate für ein Standarddarlehen von 150.000 Euro, das mit einer zehnjährigen Sollzinsbindung ausgestattet ist und eine Beleihung von 80 Prozent bei einer Tilgung von zwei Prozent aufweist, laut der aktuellen Auswertung des Dr. Klein Trendindikators Baufinanzierung (DTB) rund 12 Prozent niedriger als noch vor einem Jahr (604 Euro).
Auch die durchschnittliche Sollzinsbindung lag mit 12 Jahren und drei Monaten auf einem neuen Höchstwert. Vor einem Jahr hatte sie bei 11 Jahren und acht Monaten gelegen, im Juli bei 11 Jahren und 10 Monaten. Derdurchschnittliche Beleihungsauslauf stieg von 78,39 auf 78,58 Prozent (Vorjahr: 77,28 Prozent). Analog sank der Eigenkapitalanteil leicht von 21,61 auf 21,42 Prozent (Vorjahr: 22,72 Prozent).
Der Anteil von Annuitätendarlehen mit einem festen Zinssatz stieg im dritten Monat in Folge deutlich an und lag mit 73,96 Prozent genau 1,00 Prozent über dem Wert des Vormonats. Im Vergleich zum Vorjahr (69,81 Prozent) machte der Anstieg sogar mehr als 4 Prozent aus. Der im Juni kurzzeitig gestoppte Rückgang desAnteils an KfW-Darlehen der letzten Monate nahm auch im August weiter Fahrt auf: Der Anteil sank von 11,19 auf 10,40 Prozent. Vor einem Jahr lag er noch bei 13,61 Prozent. Forwardfinanzierungen erholten sich minimal (10,26 nach 10,16 Prozent im Vormonat) und lagen damit fast exakt auf Vorjahresniveau (10,28 Prozent). DerAnteil von Darlehen mit variablem Zinssatz spielte weiterhin eine untergeordnete Rolle. Er reduzierte sich nach 2,39 Prozent im Vormonat erneut und lag nur noch bei 2,03 Prozent (Vorjahr: 2,25 Prozent).
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Die allgemeine Meinung geht zu Ihrer zweiten Aussage .... sprich ab Vereinnahmung der Gebühr.
Eine genaue und detaillierte Antwort wird es aller Voraussicht nach ab dem 28.10. geben, @Franziska und das Team von Finanztip werden diese bewerten und veröffentlichen.
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Herzlichen Glückwunsch .... vielleicht bleiben Sie dem Forum ja in Form einer Anmeldung und weiteren Beiträgen in der Community treu.
Wenn Sie die Zinsen nun noch einfordern möchten, liegt es wie Sie selbst erkannt haben daran diese auch zu beziffern. In der Regel wird der Zinsbetrag mit der Zinslaufzeit und dem Zins (5% + Basiszins) berechnet.
Mit https://www.zinsen-berechnen.de ist eine einfache Variante der Berechnung und gleichzeitigem Ausdruck (als Anlage im Brief) möglich.
Der Basiszins beträgt Stand 01.07. -0,73% und ist somit von den 5% abzuziehen.
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Im Artikel vom 09.10. von @Martin wird der Rahmenkredit vorgestellt und als Alternative zum Dispositionskredit dargestellt.
https://www.finanztip.de/rahmenkredit/
Wenn ich mir bei FMH die Abrufkredite ansehe, finde ich bei der Deutschen Bank ein Bearbeitungsentgelt von 1,00% ... ist dieses noch vorhanden?
http://besonderheiten.fmh.de/abrufkredite/rechner/fmh2/
Zum Thema Dispositionskredit möchte ich auf den Kommentar von FMH verweisen, durchaus Argumente vorhanden, denen man folgen könnte:
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Zu erstem Sachverhalt:
Brief an die T.Bank schicken mit der Aufforderung zur Schilderung des Sachverhalts und der entsprechenden Regelungen in den AGB bzw. in den Darlehensbedingungen, evtl. Hinweis auf Weiterleitung der Angelegenheit an den Ombudsmann der privaten Banken.
Zu zweitem Sachverhalt:
Da stellen sich mir viele weitere Fragen:
- Aus welchem Grund wurde die Bank auf dieses Darlehen angesprochen?
- Welche Form der Einkommensberechnung und der freien Liquidität wurde durchgeführt?
- In welcher Höhe ist die Laufzeit und die Tilgungsrate?
- ....es könnten sich noch weitere Fragen anschließen, daher sollen obige Fragen nur exemplarisch sein.
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Hallo @Annette76,
willkommen in diesem Forum.
Hat die T.-Bank denn auch eine Begründung mitgeliefert?
Denn aus objektiver Sicht diese Vorgehensweise nicht nachvollziehbar, lediglich eine Zinsberechnung für den ausgefallenen Monat halte ich für nachvollziehbar, aber eine ganze Kreditrate?
Und zu Ihrer zweiten Frage:
Aus welchen Gründen sollte eine 67jährige denn keinen Kredit mehr bei entsprechender Bonität erhalten?
mfg
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Hallo @HeikoW,
die Idee mit der Zeitungsannonce finde ich sehr interessant und werde ich für mich auch selbst in Betracht ziehen.
Danke schon mal.
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Hallo Franziska,
schön wieder von Dir zu lesen ...
Das mit der Obergrenze finde ich spannend, danke für den Hinweis.
Ansonsten bin ich ja nicht ganz falsch gelegen.
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Das wäre sicherlich eine interessante und spannende Diskussion, mit viel Moral und philosophischen Ansätzen ... nur wo grenzt man zwischen Luxus und normal wieder ab?
Daher denke ich ... alle oder keiner

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Hallo @Franziska,
dann mal gute Besserung und schnelle Genesung

Leider muss ich nun sagen:
Was soll denn an dieser Praxis nicht rechtlich legitim sein, denn es handelt sich ja noch um den Prozess der Verhandlung, es gibt noch nichts schriftliches und keinen Kaufvertrag ...
somit ist es freie Marktwirtschaft und vollkommen legitim ....
Ob es moralisch gesehen richtig ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Aber ist es nicht legitim für den Verkäufer den bestmöglichen Preis zu erzielen?
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@Britta besteht für die interessierte Öffentlichkeit ebenfalls die Möglichkeit an dieses Rechtsurteil zu gelangen?
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Und hier jetzt auch der richtige Link:
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Hallo Frau Lietfien,
schön das Sie in diesem Forum ¨gelandet¨ sind. Verstärken Sie doch mit einer Anmeldung und Ihrem Wissen, Ihren Fragen diese Community

Ihre Frage ist aus moralischer Sicht durchaus berechtigt, aber leider mit der Antwort¨ja¨ zu beantworten. Der Makler hat vom Verkäufer den Auftrag den bestmöglichsten Preis herauszuhandeln, u.a. erhält er ja hierfür auch eine höhere Provision.
Nachstehend habe ich einen Link gefunden, bei dem Tricks und Kniffe der Makler beschrieben werden:
Darlehensverträgen - Frage stellen - Finanztip Community
Vielleicht hat ja Finanztip hierzu auch schon etwas veröffentlicht, liebe Franziska?
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Loewe .. würde mich freuen, wenn Sie sich anmelden und weiterhin fachkundig mitdiskutieren.
Zu Gebühren bei KfW-Krediten hat das Landgericht Itzehoe geurteilt (am 01.07.2014, Aktzenzeichen: 1 S 187/13): Kreditinstitute müssen sie nicht erstatten. Sie seien anders als Kreditbearbeitungsgebühren sonst eine vertragliche Hauptleistungspflicht und damit wirksam. Die betroffene Sparkasse habe von der KfW-Bank selbst nur die um 4 Prozent reduzierte Darlehenssumme erhalten, begründet das Gericht seine Entscheidung. Der unterlegene Kläger hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Sie hat das Aktenzeichen: XI ZR 340/14. Wann Verhandlung und Entscheidung des Falls in Karlsruhe anstehen, ist unklar.