wann genau wurde dieses Darlehen aufgenommen?
Beiträge von Henning
-
-
Ein privater Immobilienkredit ist per se ein Verbraucherkredit, da gebe ich Ihnen Recht. Aus meiner Sicht spielt die grundbuchrechtliche Absicherung in diesem Zusammenhang keine Rolle.
In dem Urteil wurde auf die pauschale Gebühr in der AGB unzulässig ist, wenn ich es richtig verstanden habe, dürfte eine aufwandsbezogene Gebühr rechtens sein.
Darauf bezieht sich @Franziska vermutlich.
-
Sie haben Anspruch auf 5% über Basiszins ... Sie können die Zinsen nachfordern.
-
Weil dieser Thread zum Jubeln und positive Nachrichten ist ... möchte ich den nutzen ...
....... 1.300 Beiträge .....
Scheinbar hab ich wirklich keine Hobbies
-
Nein, es hat an sich nichts mit Bearbeitungsgebühr zu tun.
Sondern ist eine Gebühr die zur Berechnung des Wertes der Immobilie erhoben wurde/wird, aber ja Sie haben Recht. Dies liegt im Interesse der Bank und wurde daher seitens mehrerer Urteile für unzulässig erklärt.
-
@nelli und in dieser Verrechnung ist die Bearbeitungsgebühr aufgeführt?
-
Ich habe soeben eine Absage bekommen. Es heißt: “Die vorgezeichneten Urteile betreffen ausdrücklich Verbraucherdarlehen ohne grundpfandrechtliche Besicherung“ . Es handelte sich um ein Darlehen für ein Grundstück mit Immobilie(gebaut).
Muss ich das so akzeptieren?Nein, müssen Sie nicht. Das BGH-Urteil ist lt. Aussage vieler kompetenter Experten auch für Immobiliendarlehen anwendbar.
-
Hallo,
wichtig ist natürlich wann der Vertrag abgeschlossen wurde und wie die Bearbeitungsgebühr erhoben wurde. Einmalig oder verteilt auf die Raten.
-
Beleihungswertermittlungskosten sind aus meiner Sicht mit "Schätzkosten" gleichzusetzen und diese wurden in diversen Urteilen als nicht zulässig angesehen.
-
Hallo Spotte,
haben Sie eventuell auch einen Link zu diesem Rechner?
-
Es gibt ein "Bankgeheimnis" und entsprechende Möglichkeiten der Bestrafung, sollte sich ein Mitarbeiter nicht daran halten. Daher aus meiner Sicht kein Verständnis wenn aus der Bank etwas nach draußen dringt.
Unabhängig ob auf dem Land oder in der Stadt.
-
dann lassen Sie uns mal an den Unterlagen teilhaben
-
Hallo Butterblume,
von mir aus können wir gerne auf das "Du" umsteigen.
Haben Sie denn den Link von diesem Video?
Was meinen Sie mit Neuberechnung, weil die Raten zu hoch waren?
-
Schließe ich mich an .... toller Beitrag und eine lebhafte Diskussion.
Ich habe vor kurzem geschrieben, das ich die Berechnung einer Gebühr für die VFE für rechtens halte, sofern diese nicht als Pauschale in den AGB verankert ist (wie im Urteil von Pluto geschehen).
-
Durch das LVRG können die Bewertungsreserven sehr stark schrumpfen, das hat @Saidi bereits in mehreren Beiträgen kommuniziert.
Aus meiner Sicht dürfte der Fakt das Ihnen am 23.10. noch Bewertungsreserven ausgewiesen und am 30.11. gestrichen wurden, eine Rolle spielen.
Sie haben auch die Chance den Ombudsmann mit ins Boot zu nehmen, ich persönlich würde es tun. Denn es ist sicherlich ein nennenswerter Betrag für für den sich der Aufwand lohnt
-
Hallo Tine,
das ist ein interessanter Ansatz der Sparkasse. Einzig und allein mit dem Ziel sich um die Rückzahlung zu drücken
Diese Vorgehensweise halte ich für inakzeptabel und absoluten Nonsens .... die Gebühr ist vollständig rückforderbar, denn der BGH hat festgelegt das diese nicht legitim ist. Und hier spielt es keine Rolle, ob das Darlehen noch läuft oder bereits zurückgezahlt wurde.
Einzig die Verjährung ist entscheidend.
Daher .... nehmen Sie nochmals Bezug auf das Darlehen und fordern Sie die Bearbeitungsgebühr plus Zinsen zurück.
-
dann sehen wir künftig Franziska in Farbe und können Ihre Stimme begutachten oder bewundern, je nachdem
-
Hallo Britta,
aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, das dies ein sehr unüblicher Weg bei den §84 HGB Vertretern der Deutsche Bank PGK AG ist.
-
Soweit ich hier im Forum es richtig mitbekommen habe, sind die Deutsche Bank, Postbank, Commerzbank und die ein oder andere Volksbank mit diesem Zusatz auf Ihren Schriftstücken unterwegs.
Ich verstehe den Unmut der hier anwesenden Foren-Mitglieder, aber es für mich unvorstellbar was für ein Aufkommen bei den Banken zum einen durch neue Forderungen und zum anderen durch Rückfragen/Nachfragen von bereits eingegangenen Forderungen vorhanden sein muss.
Ob das noch vernünftig zu bearbeiten ist?
-
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe mal eine Frage:
kann man auch die Gebühren für eine Mietkaution (Avalkreditvertrag) von der Bank zurück verlangen ?
Vielen Dank
Nein, können Sie aus meiner Sicht nicht. Denn die Vorhaltung der Bürgschaft durch die Bank ist eine Gegenleistung, die durch die Gebühr von Ihnen honoriert wird.