Den Satz "Wir verzichten auf die Einrede der Verjährung" haben mittlerweile fast alle Banken in Ihren Schreiben drin und ich denke dieser Satz ist auch haltbar, entgegen aller Diskussionen hier im Forum.
Beiträge von Henning
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Entweder müsste sie offensichtlich aufgeführt sein oder in den Raten mitfinanziert werden, sprich evtl lässt es sich nachberechnen.
Vielleicht können Sie die erste Seite des Darlehensvertrages anonymisiert hier hochladen?
.... und zu Punkt 2:
Hier im Forum wurde es sehr häufig diskutiert und von Experten bewertet, das Urteil ist auch für Immobiliendarlehen anwendbar.
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Mit den Angaben komme ich auf einen Gesamtaufwand von EUR 53.586,42,
können Sie hier sehen:
http://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.…amid=7ikgke9x9r
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Wie haben Sie denn diese Gefahr abwenden können?
Vielleicht können Sie Mitgliedern, die in ähnlicher Krise stecken, hilfreiche Tipps und Tricks nennen. Würden sich sicherlich einige darüber freuen.
Herzlichen Dank im Voraus.
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Kurz gesagt: Ja
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Ok, sorry überlesen.
Dann sind wir mal auf morgen gespannt
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Nein, Ihr Anspruch ist nicht verjährt. Dennoch wäre es empfehlenswert zeitnah die entsprechenden Gebühren zurückzufordern.
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Donner & Reuschel ... so dürfte das Insitut mittlerweile heißen.
.... es gibt nichts was es nicht gibt, hier im Forum wurden schon die interessantesten Finanzierungsstrategien diskutiert, in ihrem Fall finde ich die Vorgehensweise von drei Bausparern und eine Zusammenlegung aus meiner Perspektive für seltsam.
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Und wem gegenüber haben Sie die Wünsche geäußert?
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Was steht denn in der Kopie die Sie erhalten haben?
Sie können es mit dem Rechner bei https://www.zinsen-berechnen.de auch nachvollziehen, ob einer Gebühr in den Raten "versteckt" wurde.
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Eine Nichtabnahmegebühr hat aus meiner Sicht nichts mit einer Bearbeitungsgebühr zu tun, daher denke ich nicht das Sie diese zurückfordern können.
Sie haben einen rechtsgültigen Vertrag mit der Bank abgeschlossen und aus diversen Gründen das Darlehen nicht abgenommen, hierdurch entstand der Bank ein Zinsschaden, welche Sie sich von Ihnen in Form der Nichtabnahmegebühr vergüten ließ.
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Wenn die letzte Rate 2015 fällig ist, dann lassen Sie sich doch von ihrem aktuellen Ansprechpartner eine Kopie der relevanten Verträge aushändigen.
Sprich die Korrespondenz der vergangenen Jahre inklusive der Kreditunterlagen, danach können Sie entscheiden oder bewerten, ob für Sie noch etwas möglich ist.
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in einem solchen Dorf hätte ich sowieso zwei Kunden, eines für Zahlungen die nicht jeder sehen soll
Daher bietet sich eine Umschichtung von diversen Dingen sehr leicht dar.
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Und nund ist schon die 1.100er Marke überschritten, Glückwunsch!
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Die Variante halte ich persönlich für die sinnvollste ... und für jedes Patenkind lässt sich ein einzelner Sparplan bzw. unterschiedlicher Fonds einrichten, so bleibt auch die Übersicht gewahrt.
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Ich finde diesen Thread ja auch sehr gut und sicherlich für den ein oder anderen wichtig, daher habe ich versucht darzustellen das die Repressalien nicht so einfach sind.
Und subtil ... ganz ehrlich, dann wechsel ich einfach die Bank und gut ist.
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Dann setzen Sie doch einfach ein Schreiben mit der bekannten Vertragsnummer auf, um die Verjährung zu hemmen.