Eine kleine Anmerkung.
Bin gerade erst dazugekommen die Quelle anzusehen, hier der entsprechende Auszug:
Kosten für Kopien oder Telefonate
Kosten für Kopien oder Telefonate dürfen Banken nicht auf den Kunden abwälzen. Ausnahme: Telefonate und Kopien werden auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgeführt oder die Bank konnte von einem solchen Kundenwunsch ausgehen. Das allerdings und die Höhe der entstandenen Kosten muss die Bank beweisen. Allgemeine Geschäftskosten - etwa anteilige Mietkosten - dürfen nicht auf den Kunden umgelegt werden.
Quelle: http://www.verbraucher.de/Kostendschunge…-Bankentgelte-1
Fazit:
Die Bank kann für die Ausstellung einer Kopie durchaus Entgelte verlangen, da dies ja auf ausdrücklichen Kundenwunsch geschieht. Sie muss aber die Höhe der Gebühr darlegen und entsprechend beweisen.