Möchte hierzu auch mal kurz meinen Kommentar abgeben, da ich nun kurz vor Ablauf auf der Suche nach einer neuen Versicherung bin bzw. vergleichen möchte.
Habe bisher den Nix-Passiert-Tarif genommen, weil mir mal versichert wurde, dass keine Rückstufung auch bei einem Versicherer-Wechsel stattfindet. In den mir übermittelten AKB stand auch "nicht rückstufungsrelevant" drin.
Scheint zumindest mittlerweile nicht mehr zu sein, denn es heißt in den aktuellen AKB 2018:
"L.5.4.2 [...] Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach L.4.1 ("Nix-Passiert-Tarif") fallen, werden bei unserer Auskunft als rückstufungsrelevant berücksichtigt"
s. https://www.verti.de/info/legal/akb_auto.pdf
Das bedeutet, dass das entscheidende "nicht" anscheinend mal locker flockig weggefallen ist.
Also bringt der Nix-Passiert-Tarif genauso wenig, wie die anderen Rabattschutz Tarife, da man immer an die Versicherung gebunden bleibt und die sich im Laufe der nächsten Jahre dann die Kohle durch höhere Tarife bei Dir zurück holen.
Mich interessiert jetzt nur noch, ob die neuen AKB Vertragsbestandteil werden, wenn man Verhandlungen über günstigere Beiträge führt bzw. ob automatisch die aktuellen AKB Grundlage werden. Vielleicht hat hierzu ja jemand eine Antwort.
Beste Grüße