Hallo und guten morgen,
ich benötige eure Hilfe. Bin neu hier im Forum. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und ich bin nicht völlig auf dem Holzweg. 
Ich habe bei 2 Banken die Erstattung der jährlichen Kontoauszugsgebühren mit Frist 16.12.2014 gefordert. Bei dem Sparkasse sind es 4 Immobilenkredite ab 2004 - 2012. Und bei der SWK ein Ratenkredit von 2006-2013
Da ich von beiden Banken noch keine Antwort habe, möcht ich die Schlichtungsstelle anrufen.
Meine Frage:
Muss ich den Banken vorab noch eine weitere Frist einräumen?
Soll oder muss ich die Banken informieren?
Bis wann kann ich Schreiben an die Schlichtungstelle senden?
Danke im vorraus für eure Hilfe.
Gruß Lungerhund