Update zum 21.12.2018:
Ich hatte trotz einem Vertrag mit eingeschränkter 12-monatiger Preisgarantie eine deutliche Erhöhung erhalten.
Es ist ein bereits gekündigter 12 Monats-Neukundenvertrag, der bis Mai 2019 läuft.
Ich habe darauf hin einen Brief geschrieben mit dem Vertrag und den AGBs in Kopie und habe der Erhöhung offiziell und auch einer Erhöhung der Einzügewiedersprochen.
Anfang Januar! kam bereits ein Schreiben in dem die Erhöhung wieder "kassiert" wurde.
Interessant ist, dass die BEV eigentlich zum 1.1.2019 die Preise aufgrund von geringeren Netzumlagen reduzieren müsste. Das ist gesetzlich für alle (mindestens mit eingeschränkter Preisgarantie) vorgeschrieben!
Da dies bei mir aber insgesamt nur 0,7€ auf die 6 Monate ausmacht habe ich darauf verzichtet dies anzusprechen. Ich habe jedoch den Zählerstand festgehalten, um ggf. hinterher die Reduzierung einfordern zu können.
Bei mir also alles klar.
Mein Vater hat auch Ende Dezember als nunmher 2 Jahreskunde ebenfalls eine drastische Erhöhung bekommen und nun den Vertrag "sondergekündigt".
Wichtig ist - wenn Erhöhungen anstehen muss natürlich auch immer eine Aufforderung zur Zählerstandsermittlung kommen; sonst kann nicht verbrauchsgerecht abgerechnet werden. Bleibt das aus, würde ich mal von einem Versuch des Unternehmens die Kunden ins Bockshorn zu jagen ausgehen.
LG TheDarkSideOf Money