Im Arbeitsvertrag steht eindeutig der Standort meines AG als Arbeitsort drin. Darüber hinaus existiert eine Vereinbarung (die aber erst deutlich später als der Arbeitsvertrag geschlossen wurde), die mir das Arbeiten von Zuhause erlaubt. Darin steht, dass ich meine Arbeit sowohl in der außerbetrieblichen Arbeitsstätte als auch in der betrieblichen Arbeitsstätte erbringen werde.
Ich arbeite prozentual mehr von Zuhause als vor Ort - gilt damit die außerbetriebliche Arbeitsstätte als "Hauptort" und die DHF wäre dadurch nicht mehr möglich?