Beiträge von Dr. Schlemann

    Klare Empfehlung auch aus Erfahrungen aus dem Familienkreis: in jedem Fall trennen. Steuerthema sollte nie D A S Kriterium sein. Und: ich würde auch keine kombinierte BU/Rechtsschutzversicherung abschliessen.

    Pauschalierungen, gerade aus dem Familienkreis, sind immer zu pauschal. :)

    Steuern sind nicht DAS Kriterium, aber halt auch ein Kriterium, das zu berücksichtigen ist.

    Die Frage nach einer kombinierten BU / Rechtsschutzversicherung stellt sich nicht, da nicht angeboten. :)

    Das sagt auch mein Bauchgefühl der klaren Trennung und einem einfachen Produkt wo ich klar weiß was ich bezahlen muss und was heraus kommt im BU-Fall. Jedoch sollten in diesem Fall Fakten überzeugen und kein Gefühl.

    Guter Ansatz! Bauchgefühl ist für finanzielle Entscheidungen selten der beste Ratgeber.

    Und bitte berücksichtigen: Bei "guten" Anbietern kann man die BU aus der BUZ später ggf. auch wieder herauslösen und separieren, Stichwort "Entkoppeln".

    Ein Makler würde bei PVK-Beratung sicher auch zur einer Berufsunfähigkeitsversicherung raten, mit entsprechend hoher Versicherungshöhe. Dann hat man weitere Fixkosten, vmtl. mehrere hunderte Euro.

    Stimmt, zu der raten aber nicht nur Makler sondern alle Fachleute. Die brauchen Sie also so und so.

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird aber nicht nur durch die Rente, sondern auch weitere Einkünfte wie z.B. Kapitalerträge, Mieteinnahnen etc. bestimmt. Oder etwa nicht?

    Genau. Deshalb zahlen Mitglieder eines Versorgungswerks in der GKV häufig lebenslang den Höchstbeitrag.

    Die Annahme, dass die PKV im Alter teurer ist, beruht doch hauptsächlich auf der Annahme, dass der Eintritt in die KVdR möglich ist, oder? Falls man davon ausgeht, dass dies in 30 Jahren nicht mehr möglich ist und dann auch Kapitalerträge etc. zur Beitragsbemessung dazu zählen und somit der GKV-Maximalbeitrag gezahlt werden müsste, dann sähe das Ganze ja wieder anders aus. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Regelung der KVdR die nächsten 30 Jahre so weiter läuft.

    Messerscharf erkannt! :thumbup:

    Zumal Sie beide als Versorgungswerks-Mitglieder nach aktuellem Stand nur dann KVdR Mitglieder werden, wenn Sie parallel noch Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Ansonsten sind Sie bereits jetzt mit Ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit GKV-beitragspflichtig. Und sobald - wie m.E. absehbar - das Schlupfloch für VSW Mitglieder mit kleiner GRV-Rente geschlossen wird sowieso.

    Gerade bei Terminvergaben gibt schon häufiger noch einen gewissen "Kollegenbonus" oder man hat entsprechende Kontakte zu den anderen Fachbereichen, sodass hier der PKV-Vorteil nicht ganz so entscheidend ist.

    Während Ihrer aktiven Berufstätigkeit ist das sicher so. Erlebe ich auch bei meiner Frau. Als Rentner, wenn man im Zweifel häufiger medizinische Leistungen benötigt, werden die Studienfreunde und Kollegen, die noch arbeiten weniger und man steht dann irgendwann doch mit den anderen GKV Patienten in der Schlange. Wo der Kollegenbonus gar nichts hilft sind Medikamente.

    44,5% Steuersatz aktuell / warum nimmt man den Grenzsteuersatz und nicht den Durchschnitt der Einkommenssteuer?

    Der Spitzensteuersatz ohne Kirchensteuer beträgt strenggenommen 44,31%. Der Grenzsteuersatz ist deshalb relevant, da Sie mit steuerlich absetzbaren Ausgaben Ihr zu versteuerndes Einkommen "von oben" reduzieren, also den letzten Euro, der im höchsten Steuersatz gem. Progression versteuert wird.

    Hallo enfield , da man über die Kombinantion von BU und Basisrente viel Verwirrendes liest, ist es sicher nicht verkehrt, darüber genauer nachzudenken.

    Mit den aktuellen Daten und Rahmenbedingungen sieht es durchaus sinnvoll aus, nur es ist noch ein sehr langer Zeitraum über die gesamte Laufzeit. Wer weiß schon was dem Staat noch alles einfällt und man dauerhaft Steuervorteile hat?

    Steuerliche Regelungen ändern sich häufiger, allerdings - auch aus verfassungsrechtlichen Aspekten - normalerweise nur für die Zukunft. Insofern sehe ich hier keinen Anlass zur Sorge.

    Ich studiere Wirtschaftspädagogik+Sport im Bachelor.

    Da bliebe u.a. noch eine generelle Sonderaktion für Studierende übrig. Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von einem Orthopäden untersucht, beraten oder behandelt oder stammt der Zufallsbefund z.B. vom Hausarzt? Hatten Sie in den letzten 5 Jahren mehr als 12x Physiotherapie?

    Meine Frage: An wen wende ich mich am besten schon präventiv, für den Fall, dass ich auf den Basistarif gestuft werde, der mir genau erklären kann, was das praktisch für mich bedeutet?

    Auch hierzu finden Sie online viele Informationen.

    Für individuelle Erklärungen sollte primärer Ansprechpartner die Person / Firma sein, die Ihnen Ihre PKV damals vermittelt hat. Wen hatten Sie denn damit beauftragt?

    Plan B wäre ein Versicherungsberater, den Sie für seine Erläuterungen mit einem Honorar vergüten.

    Meine einzige Frage, die mich wach hält: Hätte die rückwirkende Vertragsauflösung und nachträgliche Einstufung in Basistarif dienstrechtliche Konsequenzen für mein Beamtenverhältnis? Kurzum: Könnte der Freistaat mich entlassen?

    Seien Sie unbesorgt, die Antwort auf Ihre Frage lautet "Nein". Auch wenn es keinen "PKV-Zwang" für Beamte gibt, ist der Basistarif ja auch eine PKV. Außerde werden sogar Menschen verbeamtet, die ohne zwingenden Grund in der GKV bleiben.