Ich habe bezüglich Widerruf Restschuldversicherung (2 Verträge) bei der Targobank eine Ablehnung bekommen, mit der Begründung das diese zwischenzeitlich abgelöst worden sind. Angeblich bestätigt dies auch eine Rechtsauffassung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 18.01.2012 (Az. I-6 W 221/11)!
1.) Habe 2007 Kredit mit RSV abgeschlossen
2.) Im Jahr 2008 wurde dieser abgelöst wieder mit einer RSV (RSV wurde anteilig aus 1. Vertrag zurückerstattet)
3.) Der 2. Vertrag wurde abgelöst ohne RSV ( RSV wurde wieder anteilig aus 2. Vertrag zurückerstattet)
Vielleicht hat jemand ähnliche Rückantwort erhalten.
kann gerne auch das Antwortschreiben hochladen.
Gruss Hedde