Beiträge von RS18

    Hallo,
    ich habe meinen Vertrag auch 2010 abgeschlossen und bin mir sicher das damals mit einer Mindestverzinsung von 1,5% geworben wurde. In den Vertragsunterlagen kann ich jedoch diese Mindestverzinsung nirgends finden.

    Schon in 2014 habe ich mich mit der Mindestverzinsung beschäftigt. Damals wurden noch 1,5% bezahlt obwohl die Umlaufrendite schon niedriger Stand. Ich dachte also das mit der Mindestverzinsung von 1,5% sei in Ordnung.
    Damals habe ich mich im Internet auf die Suche gemacht und fand dort auf der Internetseite der VB Gronau-Ahaus:
    "mindestens jedoch 1,00% p.a. Zinsen" und
    "In 2012 haben wir noch Verträge mit einer Mindestverzinsung von 1,5% p.a. angeboten. Ab sofort bieten wir nur noch Verträge mit einer Mindestvezinsung von 1,00% an"

    Es sieht so aus als ob die Bank mit einer Mindestverzinsung geworben hat, diese aber nicht in die Vertragsunterlage aufgenommen hat. Die Legalität eines solchen Vorgehens erscheint mit zumindest zweifelhaft.
    Hat jemand ggf. noch (Werbe-)Unterlagen aus der die Mindestverzinsung von 1,5% in 2010 hervorgehen?