Beiträge von bios541

    Hallo zusammen,

    man hört immer wieder, wie wichtig die saubere Dokumentation von Hausrat in Form von Bildern und Rechnungen ist, damit im Schadensfall die Existenz des Eigentums belegt werden kann und die Regulierung keine bösen Überraschungen mit sich bringt.

    Nun gibt es bei mir folgendes Dokumentations-Thema:

    Wie weise ich der Versicherungen im Fall der Fälle Bargeld in meinem Bankschließfach nach?

    Ich habe mir bei Check24 eine Hausrat-Versicherung rausgesucht, die meinen Wünschen entspricht und dann zu dieser konkreten Versicherung bei Check24 genau diese Frage gestellt: "Wie weise ich der Versicherungen im Fall der Fälle Bargeld in meinem Bankschließfach nach?"

    Die Antwort war für mich nicht zufriedenstellend. Sie lautete quasi: in den meisten Fällen genügt dem Versicherer der Kontoauszug der Bargeld-Abhebung. Sie könnten wir aber keine rechtsverbindliche Antwort geben, da die Regulierung fallabhängig weitere Nachweise erfordern könnte.

    Jetzt mal unabhängig davon, was denn nun die korrekte Antwort auf meine Frage ist.
    Es muss doch in unserem Versicherungssystem eine Transparenz für mich als Kunde geben, welche Dokumentation im Schadensfall akzeptiert wird und welche nicht!! Und diese Transparenz sollte doch VOR Eintritt des Schadens hergestellt werden und verbindlich sein!
    Denn sonst bin ich der völligen Willkür des Verssichereres ausgeliefert.

    Irre ich mich hier oder muss hier nicht Check24 oder der Versicherer in der Lage sein, mir eine rechtsverbindliche Auskunft und Transparenz darüber geben, welche Nachweise ich im Fall der Fälle erbringen müsste? Oder gibt es hier ein Regelwerk, nachdem alle Versicherer vorgehen?

    Danke im Voraus für eure Meinungen/Antworten!

    Hallo,

    ich habe kürzlich eine Unfallversicherung abgeschlossen, sodass bei Invalidität eine einmalige Versicherungssumme fließt.
    Inhalt der Bedingungen ist, dass der Versicherer 2 Jahre nach Eintritt der Invalidität prüft.
    Nun habe ich gelesen, dass es durchaus übich ist, dass diese Prüfung dazu führt, dass ich bei Besserung meiner Invalidität Geld zurückbezahlen muss.
    Das würde ich verstehe, wenn es sich um eine monatliche Unfallrente handelt.
    Aber der Sinn einer Unfallversicherung ist doch, dass die einmalige Kapitalzahlung z:b: notwendig werdende Umbauten an der Wohnung finanziert, die durch die Invalidität begründet sind.
    Wenn ich nun (auf Grund manegelnder hellseherischer Fähigkeiten) mein Haus umbaue, 2 Jahre später aber wieder "gesünder" bin, ist es doch absurd, dass mein Unfallversicherer Teile der Kapitalzahlung zurückholt- diese stecken ja bereits in der umgebauten Wohnung und würden mich evtl in fianzieller Schwierigkeiten bringen durch die Forderung des Unfallversicherers??!

    Hallo,
    ich kenne folgenden Fall aus meinem Umfeld: eine Person war seit 10 Jahren nicht beim Zahnarzt.
    Nun habe ich gelernt, dass Zahnzusatzversicherungen nicht bezahlen, wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns Behandlungen angeraten waren.
    Aktuell wissen wir nicht, was beim letzten Zahnarztbesuch hierzu besprochen wurde.
    Gesetzt den Fall, es gibt auf Grund des lange zurückliegenden Besuches, aktuell keine angeratenen Behandlungen, wäre ein Zahnarztbesucht VOR Abschluss der Zahnzusatzversicherung wohl törricht, oder?
    Denn dann würde der Zahnarzt mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas finden- somit wäre es angeraten.

    Nun zu meiner Frage: gibt es neben dem Anschluß durch angeratene Behandlungen durch den Zahnarzt standardmäßig Fragen, wo der Patient seinen Gesundheitszustand SELBST beschreiben muss?
    Denn in den letzten 10 Jahren ohne Zahnarzt sind schon immer mal wieder Schmerzen aufgetreten und es ist etwas herausgebrochen.

    Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es nicht möglich ist, mit 10 Jahren Abstinenz vom Zahnarzt und zum Stand von vor 10 Jahren OHNE offene angeratee Behandlungen, eine Zusatzversicherungen zu bekommen, die einem dann in den nächsten Jahren eine komplette Zahnrsanierung finanziert, oder??

    Danke für die Rückmeldungen!

    bios541