Das ist eine (zudem falsche) Milchmädchenrechnung. Selbstverständlich fallen für den Versand einer E-Mail (und den Prozess dahinter) Kosten auch - auch wenn man für eine E-Mail keine Briefmarke kaufen muss.
Das ist relative egal, denn alles was zu einer Normalen Buchhaltung gehört ist nict erstattungsfähig und dazu gehört z.B. auch Arbeitszeit (was am teuersten wäre). Nun wenn man nun mal hochrechnet wieviel Zeit und resourcen eine automatisierte Mahnung kostet wird man im ct Bereich liegen. Bei uns dauert ne Erstellung ne Mahnung 200ms und bei den heutigen Kosten für die Anbindung wird ne E-Mail nicht mehr wie 2ct Kosten. Die 1,20 hatte Klarna eingeführt weil es früher mal viel mehr gekostet hat, als die es noch per Brief versendet hatten. Nachdem Klarna vor Gericht ein dämpfer bekommen hatte und ein Gericht 1,20 als angemessen für eine postalische Mahnung angesehen hatte, hatte Klarna das geändert. Die 1,20 gelten jedoch nicht für E-Mail Mahnungen. Das nächste Thema wird dann noch sein, das Klarna die Zustellung auch nachweisen müsste. In Zahlungsverzug ist man dann wenn man auf die folgen der Kosten in einer Mahnung oder Rechnung hingewiesen wurde, mit einer definitiven Datum. So weit so gut. Ändert jedoch nichts daran das nur wirklich anfallende Kosten zu verlangen sind und das ist bei einer E-Mail Mahnung definitiv nicht 1,20.