Beiträge von dg87

    Hallo zusammen,

    nachdem unser kleiner Sohn mittlerweile geboren wurde und wir die ersten Wochen gut verbracht haben, widme ich mich nun nochmal dem Thema Anrechnung der KEZ.

    Hintergrund ist, dass am 02. Juni zwei Monate vergangen sein werden und wir bis dahin tätig werden müssten, wenn nicht meine Frau sondern ich die KEZ anrechnen lassen möchte.

    Ich bin nach wie vor verunsichert, was die beste Möglichkeit wäre. Die Riester-Option bei Anrechnung auf meine Frau würden wir mal ausblenden, das sollte nicht der Grund dafür oder dagegen sein.

    Was uns noch durch den Kopf ging:
    Während meine Frau in Elternzeit ist, also bis 01.03.2026 ruht die Einzahlung ins Versorgungswerk, es sei denn, die leistet freiwillige Beiträge. Das kam uns noch als möglicher Grund in den Kopf, die KEZ meiner Frau anrechnen zu lassen, damit sie wenigstens "etwas" an Rentenansprüchen während der Zeit generieren kann.


    Ansonsten dachten wir auch ein Rentenpunkt ist ein Rentenpunkt, egal, wer ihn bekommt.

    Da wurde mir aber erzählt, wie viel er im Endeffekt wert ist hängt von verschiedenen Faktoren ab wie Besteuerung, unterschiedlicher Rentenverlauf und Rentenhöhe. So nach dem Motto, ich bekomme mehr gesetzliche Rente, deshalb haben die Rentenpunkte bei mir mehr Auswirkung.

    Meine Frau nimmt die ersten 10 Lebensmonate Elternzeit, ich die Monate 1, 11 und 12.

    Bezüglich Riester wäre sie wegen dem Versorgungswerk nur über mich mittelbar begünstig, wenn ich denn 4% meines Vorjahresbruttos einzahlen würde. Mein Riester ist aber seit mehreren Jahren stillgelegt und ich plane auch nicht, ihn zeitnah wieder aufzunehmen.


    Ansonsten hatte meine Frau auch nicht geplant, die 35-jährige Wartezeit zu erreichen, wofür sollte sie?

    Hallo liebe Community,

    meine Frau und ich erwarten in Kürze unser erstes Kind.

    Bezüglich der Anrechnung der Kindererziehungszeiten haben wir noch Beratungsbedarf:
    Wir stellen uns die Frage, ob wir diese ihrem oder meinem Rentenkonto anrechnen lassen oder sogar aufteilen sollten.

    Folgende Situation:

    Meine Frau ist Ärztin und angestellt an einer Klinik. Sie hat sich von der Versicherungspflicht in der DRV befreien lassen und zahlt somit nur in ihr zuständiges Versorgungswerk ein. Sie hat aber vorher mehr als 60 Monate gesammelt und erfüllt somit die Mindestversicherungszeit in der DRV, um später eine zusätzliche Altersrente zu beziehen (v.a. wichtig im Hinblick auf KVDR Pflichtversicherung).

    Ich bin angestellt und ganz normal rentenversichert und verdiene ungefähr so viel, wie das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten ist, also ca. 50.000€ / Jahr.

    Von der DRV wurde mir geraten, dass ich die Kindererziehungszeiten auf mein Rentenkonto anrechnen lassen sollte. Mir wurde aber kein richtiger Grund genannt, außer, dass meine Frau ja weiter im Versorgungswerk bleibt.
    Wenn ich das richtig verstehe, würden wir beide die vollen drei möglichen Rentenpunkte für die drei Jahre erhalten.
    Gibt es irgendwelche Gründe, die für die eine oder andere Anrechnung sprechen, die wir nicht auf dem Schirm haben?

    Danke und einen schönen Tag,

    David

    Genau, weil die Provinzial die ursprüngliche Sondereinstufung der HUK24 bei sich als Sondereinstufung aufnehmen wird, wird die HUK24 beim Rückwechsel diese nicht akzeptieren. Somit erscheint mir ein jetziger Wechsel zur Provinzial als wenig sinnvoll an, der Beitrag ist nahezu identisch zur HUK24 und wer weiß wie es dann nächstes Jahr aussieht. Dann bin ich quasi bei der Provinzial festgenagelt, möchte ich meine Sondereinstufung nicht verlieren.

    Hallo zusammen,

    mein Auto ist seit mehreren Jahren bei der HUK24 versichert.
    Ich habe eine Vollkasko und eine Haftpflicht, die SF Klassen sind ab 01/25 in der Vollkasko 19 und in der Haftpflicht 18.
    Der Unterschied kommt daher, dass ich vor ein paar Jahren einen Haftpflichtschaden hatte, wegen eines Rabattschutzes aber nicht heruntergestuft wurde. Ich profitiere somit von einer Sondereinstufung.


    Nun habe ich für nächstes Jahr ein gutes Angebot der Provinzial vorliegen. Diese würde die Sondereinstufung auch übernehmen, da ich dort ebenfalls einen Rabattschutz abschließen würde.

    Wenn jetzt die Preise für 2026 aber wieder sehr stark differieren und die HUK24 wie auch ind en Vorjahren wieder (deutlich) günstiger wäre als die Provinzial, was würde bei einem erneuten Wechsel zurück mit der Sondereinstufung passieren? Würde die HUK24 diese auch wieder übernehmen?

    Vielen Dank!
    David

    Achso, da habe ich mich unklar ausgedrückt, so meinte ich das. Im Oktober den Wechsel beantragen und dann ab November in V verweilen.

    Ich habe bezüglich des Wechsels der Steuerklasse mit dem Zweck mehr Mutterschaftsgeld zu erhalten ein paar Sachen gelesen, dass sowas auch mal nicht akzeptiert wurde. Bei unserer Situation spricht aber ja auch die generelle Einkommensverteilung dafür, diese Kombination zu wählen.

    Und ab der Geburt würden wir dann ja wieder wechseln, um dem Punkte Steuernachzahlung entgegenzuwirken.

    Ich würde sogar so schnell wie möglich dir Steuerklassen zu 3/5 wechseln.

    1. Habt ihr einen Liquiditatsvorteil von 116 Euro pro Monat.

    Der Liquiditätsvorteil wäre uns egal, zumal wir wirklich keine Lust auf Steuernachzahlungen haben. Das ist ja alles irgendwie nicht so richtig einschätzbar, was da auf uns zukommt, ob wir was zurückbekommen oder nachzahlen müssen..

    Sorry, ja, ich drehe mich ein wenig im Kreis, ich hatte das Thema nun eigentlich schon abgehakt unter "Steuerklassen wechseln lohnt nicht", bis jetzt dieser neue Punkt aufkam.
    Ich brauche dann tatsächlich wieder ein bisschen, um mich in das Thema reinzudenken.
    Danke für das Verständnis und die Unterstützung!

    Mir ist dann aber auch eben aufgefallen, dass ich hier ein paar Begrifflichkeiten durcheinander gebracht habe:

    Mutterschutzlohn bekommt die Frau, wenn sie ein Beschäftigungsverbot bekommt. Da wird

    das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Steuerlich wird der Mutterschutzlohn wie normales Gehalt betrachtet und muss versteuert werden.

    Mutterschaftsgeld bekommt die Frau für die gesetzliche Mutterschutzzeit (6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET) von ihrer Krankenversicherung, dazu bekommt sie den Arbeitgeberzuschuss bis zum Durchschnittsnettogehalt der letzten 3 Monate vor beginn der Mutterschutzfrist. Dies ist eine Lohnersatzleistung und deshalb steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

    Ich versuche das nun nochmal kurz für mich zu ordnen, was mir für unsere Situation sinnvoll erscheint:

    Der ET ist am 15.04.2025, die Mutterschutzfrist beginnt am 01.03.2025.

    Wir bleiben erstmal bei IV/IV.

    Zum 01.12. wechselt meine Frau in III, ich in V. Macht für meine Frau ca. 534€ mehr, für mich ca. 418€ weniger.

    Somit hat meine Frau zum 01.03 3 Monate ihr höheres Nettogehalt bekommen, dass sie dann für 3,5 Monate bekommt.

    Nach der Geburt wechseln wir zurück in IV/IV.

    Für die Berechnung des Elterngeldes ist bei uns beiden die überwiegende Steuerklasse IV/IV - meine Frau bekommt nach wie vor den Höchstbetrag, ich die ursprünglich berechneten 1612€.

    Ach wirklich? Ist die Lohnfortzahlung oder auch Lohnersatzleistung während des Mutterschutzes steuerfrei? Dann wäre das ja tatsächlich noch eine Möglichkeit, die wir in Erwägung ziehen könnten. Also meine Frau wechselt in III, ich in V, sie bekommt dann deutlich mehr in den 3,5 Monaten Mutterschutz, bei mir wäre dafür das Elterngeld noch etwas niedriger.

    Wie genau wären denn die Fristen für die Lohnfortzahlung während des Mutterschutzes, also wie lange müsste meine Frau in III sein, um dann auch das als Ersatzleistung zu erhalten?

    Zitat

    Hier wäre es eher interessant, ob sich Steuerklasse 3 für die werdende Mutter nicht sogar noch mehr lohnt, da der höhere AG-Zuschuss ggf. über dem Verlust beim Elterngeld liegt. Schließlich bekommt man dieses Plus für rund 3,5 Monate (6 + 8 Wochen), das Elterngeld aber vermutlich nur für 2 Monate (alles andere wäre auch sinnlos, da man sonst Elterngeld verschenkt, wenn der Vater nicht auch Maximalbetrag bekommt)

    Aber auch hier würde der Vorteil mit der nächsten Steuererklärung wieder geradegebogen....

    Also auch nur unterjährig mehr Liquidität..

    Und ja, natürlich wäre es aus finanzieller Sicht am effizientesten, wenn meine Frau nach den 2 Monaten Mutterschutz nach Geburt sofort wieder Vollzeit arbeiten würde und ich 12 Monate zu Hause bleiben, das steht für uns aber überhaupt nicht zur Diskussion.

    Danke erstmal für die ganzen Rückmeldungen.

    Ich glaube (so sicher bin ich mir gerade selber nicht mehr) unser Hintergrundgedanke bei dem ganzen Planspiel war folgender:

    Zum einen können wir mein Elterngeld für die zwei Monat erhöhen, wenn auch nur um 262€ für zwei Monate.

    Zum anderen hatten wir gehofft so unterjährig schon mehr Liquidität zu bekommen und bei der Steuererklärung am Jahresende nicht nachzuzahlen.

    Bei uns müsste sich die Wahl der Steuerklassen ohne Elterngeld ja so auswirken:

    Meine Frau/Ich
    III/V: viel Liquidität, aber Nachzahlung

    IV/IV: Erstattung (aktuelle Wahl)

    IV/IV mit Faktor: nahezu 0 auf 0

    V/III: wenig Liquidität, aber sehr hohe Erstattung

    Deshalb kam dann der Gedanke auf, wenn wir nun jetzt in V/III wechsen und auch während des Elterngeldbezugs bleiben habe ich mehr Elterngeld zur Verfügung. Darüber steuer ich dann durch mein höheres Netto mehr zum Haushaltseinkommen bei und wir bekommen sogar eventuell noch eine Erstattung.

    Aber hier liegt dann wohl irgendwo unser Denkfehler.

    Ja, das ist mir grundsätzlich bewusst.

    Ich hätte aber gedacht, wenn ich während des Elterngeldbezugs meiner Frau durch die Steuerklasse III ein höheres Netto erhalte und meine Frau während dieser Zeit sozusagen ohne Einkommen ist (das Elterngeld mit Progressionsvorbehalt außen vor), wir am Ende des Jahres durchs Splitting davon profitieren. Das ist ja dann eigentlich vergleichbar mit dem Fall wenn ein Ehepartner viel verdient, der andere wenig und in Summe durchs Splitting dadurch ein finanzieller Vorteil entsteht.

    Die 332€ weniger monatliche Liquidität bis zur Geburt wären für uns verkraftbar und werden ja zumindest zum Großteil über die Steuererklärung wieder zurückgezahlt.

    Die 318€ mehr monatliche Liquidität ab der Geburt stehen uns aber zur Verfügung.

    Natürlich, alle weiteren Punkte, die du anführst, muss man ebenfalls berücksichtigen, weiterhin, dass meine Frau sich vorstellen kann ab dem 7. Monat nach der Geburt in Teilzeit wieder zu arbeiten und dafür Elterngeld Plus zu beantragen.

    Aber so, wie es bei aktueller Konstellation laufen würde, ist die Gehaltsdifferenz, die meine Frau durch die Deckelung des Elterngeldes erfahren würde, schon ziemlich groß und so könnten wir diese während des Elterngeldbezugs zumindest etwas abfedern. So zumindest unser Gefühl

    Die 262€ sind ja nur der Anteil, den ich an Elterngeld mehr bekommen würde. Dafür würde sich der Aufwand sicherlich nicht lohnen.

    In den Monaten, in denen meine Frau aber Elterngeld bezieht und mit Steuerklasse V immer noch über dem Höchstbetrag liegt, würde ich aber dadurch, dass ich in Steuerklasse III bin, mehr netto erzielen und wir hätten während dieser Zeit mehr Haushaltseinkommen.

    Hallo liebe Community,

    meine Frau und ich planen Nachwuchs und deshalb steht nun unter anderem auch das Thema Elterngeldplanung an.

    Kurz ein paar Fakten:

    Meine Frau ist angestellt, Steuerklasse IV, verdient Brutto monatlich ca. 6700€ + Zuschläge (Ärztin an einer Uniklinik).

    Nettogehalt ca. 3900€

    Ich bin angestellt, Steuerklasse IV, verdiene Brutto 4000€.

    Nettogehalt 2612€

    Meine Frau würde den Großteil der Elterngeldmonate beanspruchen, davon ca. 6 Monate Elterngeld und 12 Monate Elterngeld Plus, ich würde 2 Monate Elterngeld beanspruchen.

    Nun stellt sich uns folgende Überlegung:

    Behalten wir unsere aktuellen Steuerklassen würde meine Frau während der Elterngeldmonate den Höchstbetrag von 1800€ erhalten, also ca. jeden Monat 2000€ verlieren.

    Ich würde 1644€ erhalten.

    Würden wir nun die Steuerklassen wechseln in V/III würde sich das Nettogehalt von uns natürlich ändern.

    Meine Frau ca. 3250€, ich ca. 2930€. Bei möglichem Geburtstermin im April 2025 würde das bei mir immer noch ein Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate von ca. 2830€ machen und somit zu einem Elterngeld von 1775€ für zwei Monate führen. Meine Frau wäre weiterhin über der Kappungsgrenze und würde den Höchstbetrag von 1800€ bekommen, allerdings wäre der monatliche Verlust niedriger.


    Das scheint uns also so, als könnte es in unserem Fall günstiger sein, in die ungewöhnliche Kombination V/III zu wechseln, damit wir beide möglichst nah an den Höchstbetrag des Elterngeldes gelangen, einmal von "oben" und einmal von "unten".


    Das bei der Kombination unterjährig sehr viel Einkommenssteuer über die Lohnsteuer vorausgezahlt wird und eine höhere Erstattung am Jahresende bevorsteht, ist uns bewusst. Finanziell stellt uns das monatlich aber vor keine Probleme.

    Haben wir einen Denkfehler oder irgendetwas nicht bedacht?