Auch wenn die Frage eher in den Bereich Steuern gehört, stelle ich mal in diesem Zusammenhang die Frage
Macht in diesem Fall eine getrennte Veranlagung bei der Einkommensteuererklärung Sinn bzw. ist sie möglich?
Meine Ehefrau hatte neben der Kleinbetragsrente lediglich für 3 Monate Arbeitslosengeld in Höhe von 1175 Euro bezogen.
Eine auf Basis dieser Werte mit Elster simulierte Steuerberechnung ergab keine Steuerbelastung.