Guten Tag Referat Janders,
ja so ist es zutreffend:
Der ältere Bruder vergibt das Grundstück per Erbbaurecht an den jüngeren Bruder.
Und der ältere Bruder hat keine anderen Erben außer den jüngeren Bruder.
Es käme für Gestaltungsvarianten, wenn es zu steuerlichen Vorteilen führen würde, nur noch die Ehefrau des jüngeren Bruders in Frage.
Falls Sie einen erfahrenen Spezialisten empfehlen können, lassen Sie es mich bitte wissen.
Vorerst Danke.