Beiträge von Christian_1983

    Hallo alle, hallo @Henning, @Sunshine66, @muc, @Franziska

    ich habe eine Nachfrage. Wir bereits beschrieben haben wir einen BausparSOFORTdarlehen abgeschlossen. Ich bin über diese Finanzierungsform im nachhinein nicht wirklich glücklich und suche Wege möglichst schnell aus dieser Finanzierungsform raus zu kommen.

    Ich hatte gedacht, dass ich mit Hilfe einer Wahlzuteilung früher aus diese Verträge rauskomme. Ich habe daher bei einem BHW Berater angerufen der mich freundlicherweise darauf hingewiesen hat, dass eine Wahlzuteilung bei BausparSOFORTdarlehen grundsätzlich nie möglich sei. In den Verträgen habe ich hierzu leider nichts gefunden daher die Frage: kennt sich einer von euch hierzu aus? Wen kann ich ggf. für weitere Hilfe kontaktieren? BHW zu glauben ist eine Sache, dass schriftlich vor einem liegen haben, ist eine andere Sache ;-))

    Und dann habe ich noch eine weitere Frage.
    Bei den BaussparSOFORTdarlehen gibt es folgende zwei Möglichkeiten Geld in das Konstrukt reinzuschießen:
    1. Sondertilgungen direkt in das Darlehen - der Darlehensbetrag reduziert sich und die Zinslast fällt in der folgenden Zeit geringer aus
    2. Sonderzahlungen auf den Bausparvertrag

    Da ich schnell aus dieser Finanzierungsform raus möchte habe ich mir folgendes überlegt: Ich leiste neben der maximalen Sondertilgung auf das Baudarlehen (Variante 1) zusätzlich noch eine sehr hohe Einmalzahlung auf den Bausparvertrag (Variante 2.). Angenommen wir haben einen BSV über 200.000€ und ich zahle 150.000€ heute in den BSV ein, dann steigt die Bewertungskennzahl so schnell an, dass der Vertrag in 3 Quartalen zuteilungsreif ist. Dann könnte ich die Zuteilung des BSV beantragen und das Baudarlehen hiermit ablösen. Im Anschluss könnte eine klassische Umschuldung vorantreiben. Was haltet ihr von dieser Idee? Macht soetwas Sinn oder ist da ein Denkfehler? Und insbesondere: Gibt es eine Mindestlaufzeit bevor ein BSV zuteilungsreif werden kann?

    Über jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar.

    Danke, Christian

    P.s: Eine Kündigung über die BGB-Möglichkeit (10 Jahre + 6 Monate) ist erst in 2023 erreicht. :(

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kurze Frage. Meine Frau und ich sind seit letztem Jahr verheirat.
    Ich habe gerade die Steuererklärung für das letzte Jahr gemacht und demnach erscheint die getrennte Veranlagung besser zu sein als die gemeinsame (sagt meine Steuersoftware WISO).

    Für unsere Steuerklärung im Jahr 2015 wird meine Frau keine Einkünfte erzielen, sodass sehr wahrscheinlich die gemeinsame Veranlagung besser sein wird.

    Frage: Können wir ohne Probleme dieses Jahr getrennt veranlagen und im nächsten gemeinsam? Muss das Finanzamt hierüber irgendwie informieren oder erfolgt das ausschließlich über die Einkommens-Steuererklärung`?

    VG
    Christian_1983

    Hey @Resttechniker,

    willkommen im Club der Geschädigten.

    Würde mich freuen, wenn du die wesentlichen "take-aways", z.B. wie der Anwalt die Siegchance in einem möglichen Prozess einschätzt bzw. wie dein weiteres Vorgehen in dieser Sache ist im Anschluss an dein Gespräch am 21.1. posten könntest. (bitte keine Schreiben des Anwalts o.ä. hochladen, da dieses in den Bereich Urheberrecht fallen würde und sich schließlich jeder selber einen Anwalt nehmen kann).

    Besten Dank
    Christian

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kurze Frage. Meine Frau und ich sind seit ca. 1 Jahr verheiratet. Gibt es irgendwelche Vorteile, wenn wir beide bei ein und derselben Krankenversicherung (TK vs. AOK) sind oder ist es egal wenn wir bei unterschiedlichen GKV versichert sind?

    Nun erwarten wir in einigen Wochen auch Nachwuchs. Kann das Kind dann entweder bei der TK oder der AOK mitversichert werden?

    Über jegliche Hilfe sind wir dankbar. :thumbup:
    Beste Dank
    Christian

    Hi martino35,

    danke für deine schnelle Antwort. Ich habe noch nichts von BHW gehört aber ich gehe auch davon aus, dass sie an der Kündigung festhalten werden. Auch ich werde Ombudsmann + ggf. Anwalt einschalten.

    Magst du einmal skizzieren, was du im Schreiben an die Schlichtungsstelle (=Ombudsmann?) für Argumente genannt hast bzw. auf welche § Paragraphen du dich beziehst.

    Auf die Suche nach einem Anwalt werde ich erst gehen, wenn es auch beim Ombudsmann eine negative Entscheidung gibt. Aber wir sind natürlich über jegliche Information und Tipps über kompetente Anwälte dankbar. Evtl. magst du das Ergebnis deiner Suche bekanntgeben...


    Grüsse

    Hi norimberto,

    und herzlich willkommen bei Finanztip.
    Finanztip empfiehlt nicht ohne Grund diese MSCI Fonds, die alle sehr breit diversifiziert sind und zudem im Vergleich zu anderen Fonds eine günstige Kostenstruktur haben.

    Diee ETFs gibt es meist auch währungsgesichert ("gehedged"), wie bspw. DE000A1H53Q8 von Ishares.

    Beste Grüße

    Servus zusammen,

    ich habe eine kurze Verständnisfrage zu meiner Baufinanzierung, die ich über BHW abgeschlossen habe. Ich habe vor zig Jahren eine Immobilie über die BHW finanziert und zwar mittels Bausparvertrag und anschließenden Bauspardarlehen. Die Bewertungskennzahl ist noch jenseits von gut und böse (ca. bei 5), sodass der Vertrag noch lange nicht zuteilungsreif ist. Jetzt habe ich nochmal in das Vertragswerk reingeguckt und demnach gibt es die Möglichkeit einer Wahlzuteilung, die der Bausparer beantragen kann:

    "Der Bausparer kann in schriftlicher Form eine Wahlzuteilung des Bausparvertrages beantragen, wenn die Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben mindestens 25 % der Bausparsumme beträgt. Die Bausparkasse geht dabei wie folgt vor [...]." vgl. https://www.bhw.de/docs/Bausparbedingungen-dmaXX.pdf

    Diesen Passus verstehe ich nicht. Sehe ich es richtig, dass ich eine Wahlzuteilung beantragen kann wenn gilt:

    (100.000 - X) > 100.000 * 25%

    Dieses würde aber bedeuten, dass ich bereits vor der ersten Einzahlung in den BSV in die Wahlzuteilung gehen kann. Das kann irgendwie auch nicht sein...Ich steh' anscheinend komplett auf dem Schlauch :(

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar :thumbup:

    Hallo Martino35,

    ich denke ich werde einen ähnlichen Weg einschlagen und die Kündigung so nicht annehmen
    Beim OLG Stuttgart gab es einen ähnlichen Fall (2011) und hier wurde u.a. folgendes konstatiert:

    "Gemäß § 1 Abs. 1 ABB 7 ist lediglich das aufgrund planmäßiger Sparleistungen zu erlangende Tilgungsdarlehen unkündbar. Aus dieser Klausel folgt, dass die Bausparkasse den Bausparvertrag nicht kündigen darf, wenn sie dadurch dem Bausparer den Anspruch auf das Tilgungsdarlehen entzieht. Als Ausnahme hierzu sieht § 5 Abs. 3 ABB 7 ein spezielles Kündigungsrecht der Bausparkasse im Falle des Rückstandes von Regelsparbeiträgen vor. Das bedeutet, dass der Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt." (siehe http://openjur.de/u/609045.html)

    Aber evtl. können sich die Rechtsexperten dieses Forums wie bspw. @Britta hierzu einmal äußern, ob das o.g. Urteil auf diesen Fall anwendbar ist....

    Hi Holzwurm,

    meines Erachtens gibt es da kaum Zweifel, dass man die Abschlussgebühr erstattet bekommt. In den ABB steht unter $1 Abs. 3:

    "Bausparer, die nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages auf das Bauspardarlehen verzichten, erhalten die Abschlußgebühr, [...], erstattet. [...]."

    Ein guten Überblick über die Thematik Rückerstattung von Abschlussgebühr liefern sicherlich die einzelnen Threads von Finanztip. Trotz alledem denke ich, ist das Vorgehen von BHW hier nicht rechtens. Aber ich würde gerne noch andere Meinungen des Forums hierzu einholen...

    Hallo zusammen & hallo BHW-Geschädigte ;)

    ich habe kürzlich Post von der BHW bekommen, in der mir mitgeteilt wird, dass BHW den Bausparvertrag mit einer 6-monatigen Frist kündigt (gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Gemäß meinen letzten Unterlagen ist die Bausparsumme erst etwa zu 65% erreicht.

    1. Kann BHW den Vertrag kündigen obwohl die Bausparsumme noch nicht ausgeschöpft ist.

    Ich hatte in anderen Einträgen bisher nur gelesen, dass Verträge gekündigt werden, bei denen die Bausparsumme überschritten ist. Es handelt sich beim Bausparvertrag um den Tarif "Dispo plus" (AGBs siehe Anhang) aus dem Jahre 1997. Die Basisverzinsung beträgt demnach 2%. Verzichte ich auf meinen Darlehensanspruch erhöht sich die Guthabenverzinsung je nach Bausparguthaben auf 3%, 4% oder 5%. Da ich mehr als 7000 DM angespart habe steht mir eine Verzinsung von 5% zu.
    Meine Vermutung ist, dass die Bausparsumme von rund 12.700 Euro (ca. 25.000 DM) unter Berücksichtigung einer 5%igen Verzinsung bereits erreicht ist. Dieses wird jedoch nirgends so ausgewiesen. Ich vermute daher, dass BHW einfach annimmt, dass die Bausparsumme, unter den Annahme dass ich das Darlehen nicht in Anspruch nehmen möchte, bereits erreicht wäre.

    2. Ist dieses Vorgehen der BHW so okay? Ich könnte doch theoretisch auch die miserablen Darlehensbedingungen später noch annehmen? Wer weiß wie die Welt in 10 Jahren aussieht?


    Und dann habe ich noch eine kleine Fragen zur Bonusverzinsung, die m.E. anfallen würde, wenn der Vertrag aufgelöst wird

    3. Verstehe ich es richtig, dass die Bonusverzinsung auf mein komplettes Bausparguthaben anfallen würde oder würde die zusätzliche Verzinsung lediglich auf 7000 DM (rd. 3600 Euro) anfallen?


    Für jegliche Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar.

    Servus zusammen,

    meine Freundin und ich erwarten in knapp 3 Monaten Nachwuchs und ich wollte mal nachfragen ob es hier irgendwelche Tipps hinsichtlich Sparen / Versicherungen etc gibt. Was sollte man möglichst frühzeitig abschließen? Macht ein Riester-Vertrag Sinn, da hier ein zusätzlicher Kinderbonus möglich ist?

    Über jegliche Ideen bin ich sehr dankbar.
    VG Chris

    Liebes Forum,

    ich habe meinen Bescheid für das Jahr 2013 erhalten und habe dazu eine kleine Frage. Evtl. haben wir hier ja jemanden, der ein ähnliches Problem hat und mich daher zu folgendem Passus erhellen kann:

    "Ihre erklärten Verluste aus der Grundstücksgemeinschaft / Erbengemeinschaft / Mitunternehmerschaft können erst nach entsprechender Mitteilung des für die Feststellung zuständigen Finanzamts berücksichtigt werden. Es bedarf insoweit keines Einspruchs; der Steuerbescheid wird dann vom Amts wegen nach § 175 AO geändert."

    Kurzer, grundsätzlicher Hinweis zu meiner Erklärung. Die Erklärung wurde vom FA München bearbeitet, wohingegen die Feststellungserklärung mit meiner Freundin vom FA in Schleswig-Holstein bearbeitet wurde. Ich hatte genau den gleichen Passus in meinem letzten Bescheid aber irgendwelche Schreiben oder Rückerstattungen habe ich nicht mehr bekommen. Wenn ich die jetzige Rückerstattung lt. Steuerbescheid mit dem von mir berechneten und erwarteten Betrag vergleiche, dann fällt auf, dass die Differenz genau mit dem Betrag aus der Feststellungserklärung übereinstimmt.

    Über jegliche Hilfe und Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    Schönen Abend noch

    Liebe Community,

    im Ramen einer Reise auf die Malediven würde ich gerne ein paar US-Dollar mitnehmen, die ich jedoch noch nicht besitze.
    Ich habe bei meiner Commerzbank in Flensburg mal nachgefragt und die würden mir einen Dollarkurs von 1,20x anbieten, was etwa 3,5% schlechter ist als der jetzige Kurs (ca. 1,25). Wisst ihr wie man günstiger USD umtauschen kann? Ich sehe einfach nicht ein der Bank 3,5% für Null-Risiko zu bezahlen :(

    Würde mich über Hinweise und Tipps sehr freuen...

    Beste Grüße
    Christian