Danke Oekonom! Sehr hilfreich.
Hast du denn mit diesen Anbietern schon Erfahrung gemacht oder kommen diese Investments für dich nicht in Frage?
VG, Christian
Danke Oekonom! Sehr hilfreich.
Hast du denn mit diesen Anbietern schon Erfahrung gemacht oder kommen diese Investments für dich nicht in Frage?
VG, Christian
Hi Franziska,
ich muss leider zugeben, dass ich keine der o.g. Apps kenne und sonst auch keine Versicherungsapp habe ![]()
Ich bin aber auch nicht so wirklich der Trendsetter... ![]()
Bei Versicherungen greife ich bisher lieber auf Vergleichsportale wie check24 etc zurück und schließe die Versicherungen dann über diese Portale auch ab...
Beste Grüße
Christian
Hallo zusammen,
bei der Suche nach einer alternativen Geldanlage bin ich auf das Start-up Exporo gestoßen.
Das Prinzip von Exporo ist, dass von Kleininvestoren Geld gesammelt wird (Crowd Funding) und dieses dann in Wohnungen und Immobilien investiert wird.
Nach meinem Verständnis fungiert das Geld als Eigenkapitel für den jeweiligen Projektentwickler. Daher liegt die Verzinsung auch meist über 5% (was für EK immer noch nicht viel ist). Die Immobilien werden gebaut und anschließend verkauft, sodass man das eingezahlte Geld meist so nach 1,5-2 Jahren wiederbekommt.
Habt ihr mit Exporo bereits Erfahrung gemacht? Wie seht ihr die Geldanlageform?
Link zu dem Unternehmen: https://www.exporo.de
Beste Grüße
Christian
Hi @KaiRe
Mydealz ist schon lange am Markt und weist auf Schnäppchen in Deutschland, Österreich und Schweiz hin. Hierbei stellen meist User die Schnäppchen ins Netz und andere können dann bewerten, wie "hot" der Deal ist.
Ich finde die Seite super und es gibt zahlreichen interessante Schnäppchen (u.a. kostenlose Schufa-Auskunft / Account)...
VG, Christian_1983
Hi @Manuel
perfekt! Das nenne ich mal super Antwort ![]()
Das hilft sehr, danke!
Christian
Hi @Manuel,
vielen Dank für deinen Beitrag!
ich hab noch zwei kurze Nachfragen zu deiner Antwort
ZitatEine Anlage in Emerging Markets sehen wir generell positiv. Und zwar nicht, weil die Aussichten für diese Länder so rosig sind oder auch nicht (diese Information sollte schon in den jetzigen Preisen enthalten sein), sondern weil die Korrelation mit den Standard-Indizes MSCI World und Stoxx600 "relativ niedrig" ist. Insofern trägt eine Anlage etwa in den MSCI Emerging Markets Index zur Streuung im Portfolio bei.
: Magst du uns noch verraten, wie hoch in etwa die Korrelation ist?
Ich gehe davon aus, dass du als Produkt zur Beimischung der EM einen oder mehrere ETFs meinst oder? Da gibt es zum einen zahlreiche, zum anderen sind die meisten in USD notiert, sodass man hier zudem ein Wechselkurs/risiko mit kauft (klar, der Euro kann weiterhin abwerten und man hat einen zusätzlichen Ertrag aber grundsätzlich ist man den FX-Veränderungen zusätzlich ausgesetzt). Empfiehlst du da eher einen "gedhedgten" EM ETF zu kaufen oder soll man das Risiko in Kauf nehmen?
Evtl. als Hintergrund der zweiten Frage: Der Euro ist seit einigen Monaten extrem schwach. Durch den Kauf des MSCI World hat man schon USD Exposure aufgebaut - und ich weiß nicht ob es Sinn macht, sich in USD noch stärker zu engagieren....
Vielen Dank und beste Grüße
Christian
Hallo alle, hallo @Henning, @Sunshine66, @muc, @Franziska
ich habe eine Nachfrage. Wir bereits beschrieben haben wir einen BausparSOFORTdarlehen abgeschlossen. Ich bin über diese Finanzierungsform im nachhinein nicht wirklich glücklich und suche Wege möglichst schnell aus dieser Finanzierungsform raus zu kommen.
Ich hatte gedacht, dass ich mit Hilfe einer Wahlzuteilung früher aus diese Verträge rauskomme. Ich habe daher bei einem BHW Berater angerufen der mich freundlicherweise darauf hingewiesen hat, dass eine Wahlzuteilung bei BausparSOFORTdarlehen grundsätzlich nie möglich sei. In den Verträgen habe ich hierzu leider nichts gefunden daher die Frage: kennt sich einer von euch hierzu aus? Wen kann ich ggf. für weitere Hilfe kontaktieren? BHW zu glauben ist eine Sache, dass schriftlich vor einem liegen haben, ist eine andere Sache ;-))
Und dann habe ich noch eine weitere Frage.
Bei den BaussparSOFORTdarlehen gibt es folgende zwei Möglichkeiten Geld in das Konstrukt reinzuschießen:
1. Sondertilgungen direkt in das Darlehen - der Darlehensbetrag reduziert sich und die Zinslast fällt in der folgenden Zeit geringer aus
2. Sonderzahlungen auf den Bausparvertrag
Da ich schnell aus dieser Finanzierungsform raus möchte habe ich mir folgendes überlegt: Ich leiste neben der maximalen Sondertilgung auf das Baudarlehen (Variante 1) zusätzlich noch eine sehr hohe Einmalzahlung auf den Bausparvertrag (Variante 2.). Angenommen wir haben einen BSV über 200.000€ und ich zahle 150.000€ heute in den BSV ein, dann steigt die Bewertungskennzahl so schnell an, dass der Vertrag in 3 Quartalen zuteilungsreif ist. Dann könnte ich die Zuteilung des BSV beantragen und das Baudarlehen hiermit ablösen. Im Anschluss könnte eine klassische Umschuldung vorantreiben. Was haltet ihr von dieser Idee? Macht soetwas Sinn oder ist da ein Denkfehler? Und insbesondere: Gibt es eine Mindestlaufzeit bevor ein BSV zuteilungsreif werden kann?
Über jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar.
Danke, Christian
P.s: Eine Kündigung über die BGB-Möglichkeit (10 Jahre + 6 Monate) ist erst in 2023 erreicht. ![]()
Danke RomanD. Sehr gute Seite mit vielen hilfreichen Infos!!
Hey @Resttechniker,
willkommen im Club der Geschädigten.
Würde mich freuen, wenn du die wesentlichen "take-aways", z.B. wie der Anwalt die Siegchance in einem möglichen Prozess einschätzt bzw. wie dein weiteres Vorgehen in dieser Sache ist im Anschluss an dein Gespräch am 21.1. posten könntest. (bitte keine Schreiben des Anwalts o.ä. hochladen, da dieses in den Bereich Urheberrecht fallen würde und sich schließlich jeder selber einen Anwalt nehmen kann).
Besten Dank
Christian
Hi martino35,
danke für deine schnelle Antwort. Ich habe noch nichts von BHW gehört aber ich gehe auch davon aus, dass sie an der Kündigung festhalten werden. Auch ich werde Ombudsmann + ggf. Anwalt einschalten.
Magst du einmal skizzieren, was du im Schreiben an die Schlichtungsstelle (=Ombudsmann?) für Argumente genannt hast bzw. auf welche § Paragraphen du dich beziehst.
Auf die Suche nach einem Anwalt werde ich erst gehen, wenn es auch beim Ombudsmann eine negative Entscheidung gibt. Aber wir sind natürlich über jegliche Information und Tipps über kompetente Anwälte dankbar. Evtl. magst du das Ergebnis deiner Suche bekanntgeben...
Grüsse
Hat denn schon jemand etwas auf seinen Widerspruch zur Kündigung gehört?
Servus zusammen,
ich habe eine kurze Verständnisfrage zu meiner Baufinanzierung, die ich über BHW abgeschlossen habe. Ich habe vor zig Jahren eine Immobilie über die BHW finanziert und zwar mittels Bausparvertrag und anschließenden Bauspardarlehen. Die Bewertungskennzahl ist noch jenseits von gut und böse (ca. bei 5), sodass der Vertrag noch lange nicht zuteilungsreif ist. Jetzt habe ich nochmal in das Vertragswerk reingeguckt und demnach gibt es die Möglichkeit einer Wahlzuteilung, die der Bausparer beantragen kann:
"Der Bausparer kann in schriftlicher Form eine Wahlzuteilung des Bausparvertrages beantragen, wenn die Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben mindestens 25 % der Bausparsumme beträgt. Die Bausparkasse geht dabei wie folgt vor [...]." vgl. https://www.bhw.de/docs/Bausparbedingungen-dmaXX.pdf
Diesen Passus verstehe ich nicht. Sehe ich es richtig, dass ich eine Wahlzuteilung beantragen kann wenn gilt:
(100.000 - X) > 100.000 * 25%
Dieses würde aber bedeuten, dass ich bereits vor der ersten Einzahlung in den BSV in die Wahlzuteilung gehen kann. Das kann irgendwie auch nicht sein...Ich steh' anscheinend komplett auf dem Schlauch ![]()
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar ![]()
Hallo Martino35,
ich denke ich werde einen ähnlichen Weg einschlagen und die Kündigung so nicht annehmen
Beim OLG Stuttgart gab es einen ähnlichen Fall (2011) und hier wurde u.a. folgendes konstatiert:
"Gemäß § 1 Abs. 1 ABB 7 ist lediglich das aufgrund planmäßiger Sparleistungen zu erlangende Tilgungsdarlehen unkündbar. Aus dieser Klausel folgt, dass die Bausparkasse den Bausparvertrag nicht kündigen darf, wenn sie dadurch dem Bausparer den Anspruch auf das Tilgungsdarlehen entzieht. Als Ausnahme hierzu sieht § 5 Abs. 3 ABB 7 ein spezielles Kündigungsrecht der Bausparkasse im Falle des Rückstandes von Regelsparbeiträgen vor. Das bedeutet, dass der Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt." (siehe http://openjur.de/u/609045.html)
Aber evtl. können sich die Rechtsexperten dieses Forums wie bspw. @Britta hierzu einmal äußern, ob das o.g. Urteil auf diesen Fall anwendbar ist....
...und was mich natürlich auch noch interessieren würde, wäre die Vorgehensweise, wie man gegen diese Kündigung vorgehen kann. Lehnt man die Kündigung ab, mit dem Verweis, dass die Kündigung für den Einzelfall mit den entsprechenden Gesetzen nicht rechtens ist oder schaltet man gleich einen Ombudsmann ein?
Hi Holzwurm,
meines Erachtens gibt es da kaum Zweifel, dass man die Abschlussgebühr erstattet bekommt. In den ABB steht unter $1 Abs. 3:
"Bausparer, die nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages auf das Bauspardarlehen verzichten, erhalten die Abschlußgebühr, [...], erstattet. [...]."
Ein guten Überblick über die Thematik Rückerstattung von Abschlussgebühr liefern sicherlich die einzelnen Threads von Finanztip. Trotz alledem denke ich, ist das Vorgehen von BHW hier nicht rechtens. Aber ich würde gerne noch andere Meinungen des Forums hierzu einholen...
Hallo zusammen & hallo BHW-Geschädigte ![]()
ich habe kürzlich Post von der BHW bekommen, in der mir mitgeteilt wird, dass BHW den Bausparvertrag mit einer 6-monatigen Frist kündigt (gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Gemäß meinen letzten Unterlagen ist die Bausparsumme erst etwa zu 65% erreicht.
1. Kann BHW den Vertrag kündigen obwohl die Bausparsumme noch nicht ausgeschöpft ist.
Ich hatte in anderen Einträgen bisher nur gelesen, dass Verträge gekündigt werden, bei denen die Bausparsumme überschritten ist. Es handelt sich beim Bausparvertrag um den Tarif "Dispo plus" (AGBs siehe Anhang) aus dem Jahre 1997. Die Basisverzinsung beträgt demnach 2%. Verzichte ich auf meinen Darlehensanspruch erhöht sich die Guthabenverzinsung je nach Bausparguthaben auf 3%, 4% oder 5%. Da ich mehr als 7000 DM angespart habe steht mir eine Verzinsung von 5% zu.
Meine Vermutung ist, dass die Bausparsumme von rund 12.700 Euro (ca. 25.000 DM) unter Berücksichtigung einer 5%igen Verzinsung bereits erreicht ist. Dieses wird jedoch nirgends so ausgewiesen. Ich vermute daher, dass BHW einfach annimmt, dass die Bausparsumme, unter den Annahme dass ich das Darlehen nicht in Anspruch nehmen möchte, bereits erreicht wäre.
2. Ist dieses Vorgehen der BHW so okay? Ich könnte doch theoretisch auch die miserablen Darlehensbedingungen später noch annehmen? Wer weiß wie die Welt in 10 Jahren aussieht?
Und dann habe ich noch eine kleine Fragen zur Bonusverzinsung, die m.E. anfallen würde, wenn der Vertrag aufgelöst wird
3. Verstehe ich es richtig, dass die Bonusverzinsung auf mein komplettes Bausparguthaben anfallen würde oder würde die zusätzliche Verzinsung lediglich auf 7000 DM (rd. 3600 Euro) anfallen?
Für jegliche Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar.