Du findest dazu keine Antworten, da die Steuerklassenwahl im Zusammenhang mit Elterngeld nur eine Rolle spielt vor dem Bezug des Elterngeldes, weil das Nettoeinkommen die Höhe des Elterngeldes bestimmt.
Jetzt spielt bei der Frage der Steuerklassen nur Eure Vorlieben eine Rolle:
- Wenn Ihr 4/4 wählt kann man bei der späteren Einkommensteuererklärung mit einer Steuererstattung rechnen, ihr merkt aber erstmal nichts vom Ehegattensplitting.
- Wenn Ihr 3/5 wählt merkt ihr bereits die entlastende Wirkung des Ehegattensplittings, müsst aber mit einer Steuernachzahlung wegen des Progressionsvorbehaltes des Elterngeldes rechnen.