heute habe ich einen Brief von der vr bank bekommen mit volgenen Inhalt also kurz.
Wehrend im Mai durch die Rechtsprechung erklärt wurde,das
*bei Konsumentenkrediten und bei Reglungen im Preis-Leistungverzeichnis
die
Vereinbarung von Bearbeitunggebühren unzulässig sind,handelt es sich
hier um ein Immobieliendahrlehen mit Grundbuchrechtlicher Absicherung.Ob
auf derartige Darlehen die Rechsprechung aus dem Mai übertragbar
ist,ist noch nicht geklärt.
Da wir an einer Dauerhaft guten Kundenbeziehung interessiert sind ,bitten wir um ein klärendes Gespräch.
Die von Ihnen geltend gemachten Zinsen setzen sich unsererseits Verzug Vorraus.
Diese können wir-wenn überhaupt-erst ab Eingang ihres Rückforderungsschreibens ab 11.12.2014 erkennen.
Wegen der insgesamt zur Zeit unklaren Rechtslage müssten wir wegen der oben genannten Abweichung vom Urteilen
aus dem Mai 2014 die Ansprüche zunächst einmal zurückweisen.
Statt
dessen bieten wir ihnen an die Hälfte des Betrages also 4222,50 ohne
weitere Zinsen Auszugleichen.Im Gegenzug verzichten sie auf die weitere
Geltungsmachung von darüber hinaus gehenden Beträgen.
An das Angebot fühlen wir uns bis zum 24.02.2015 gebunden.
Sollten
wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten,gehen wir davon aus
,das Sie an einen gütlichen Einigung nicht interessiert sind,was wir
außerordentlich bedauern würden.
MFG
Jetzt weiss ich nicht genau was ich machen soll oder schreiben annehmen oder Rechtsanwalt???
Viehleicht hat einer eine Idee von euch.