Beiträge von Nikolaus

    Inzwischen liegt mit dem Urteil des LG Stuttgart vom 14.10.2015 - 4 S 122/15 - die Berufungsentscheidung zu dem verbraucherfreundlichen Urteil des AG Ludwigsburg vom 17.04.2015 – 10 C 133/15 - vor. Mit gleich dreifacher Begründung weist das Berufungsgericht unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils die Klage ab:

    (1.) Ein etwaiger 2007 entstandener Erstattungsanspruch sei bei Einleitung des Mahnverfahrens im Dezember 2014 bereits verjährt gewesen.
    (2.) Die Klausel über die Darlehensgebühr sei transparent, im Übrigen eine der Inhaltskontrolle entzogene Preishauptabrede.
    (3.) Sie würde einer Inhaltskontrolle als Preisnebenabrede aber auch standhalten, da sie den Bausparer nicht unangemessen benachteilige, weil die Gebühr durch die Vorteile, die er als Mitglied der Bausparsolidargemeinschaft genieße, ausgeglichen werde.

    Das LG Stuttgart folgt damit im Ergebnis und der Begründung zu (2.) dem Berufungsurteil des LG Aachen vom 13.08.2015 - 2 S 116/15.

    Die Revision zum BGH wurde im Urteil zugelassen, womit eine höchstrichterliche Klärung möglich wird.

    Klarstellend sei noch betont, dass diese bausparkassenfreundliche Rechtsprechung nur die Darlehensgebühr für Bauspardarlehen betrifft und nicht Bearbeitungsgebühren für Bausparvorausdarlehen.

    Oje, sieht ja nicht gut aus.
    Mein Rechtsanwalt hat beim LG Heilbronn Berufung eingelegt. Diese wurde statt gegeben und die Entscheidung ist im Januar 2016- Naja vll. tut sich bis dahin noch was.
    Schöne Grüße vom Nikolaus( muss nur lang genug warten dann ist mein Name wieder aktuell)

    Hier der aktuelle Stand:
    Die Güteverhandlung beim AG war nicht erfolgreich. Der Anwalt der BSQ hat uns nur etwa die Hälfte des uns zustehenden Betrags angeboten. Das haben wir natürlich abgelehnt. Der Richter hat aber angedeutet, dass er sich bei seinem Urteil an die Entscheidung des BGHs halten würde. Daraufhin hat der Anwalt der BSQ gedroht, dass er dann in die Berufung gehen würde. Jetzt warten wir auf das Urteil. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

    Hallo hast du mal ein Aktenzeichen von dem Urteil?

    Ach so bei uns war das in der Güteverhandlung genauso, unser Richter hat auch gesagt, er wird sich an das BGH halten und wir haben Recht bekommen. Ich würde mich auch nicht auf einen Vergleich einlassen, da ihr im Recht seit und es keinen Grund für einen Vergleich gibt. Außerdem werden dann die Kosten aufgeteilt. Die Anwälte der BSQ sind einfach nur Blöd oder sie hoffen, dass man noch abspringt, da man Angst vor den Kosten hat. Und das Prinzip scheint bei vielen auch zu funktionieren.

    Ja wie Recht du hast! Aber ich hab es jetzt auch nochmal gewagt.
    Aber diesmal mit Anwalt!!!
    Kannst du mir mal den Vergleich zusenden. e-mail hast du ja von mir.

    @nottele

    Das liegt eher nicht an den Anwälten, denn die Argumente pro & contra Darlehensgebühr liegen eigentlich offen zu Tage. Der Richter vom Referat 1 der Zivilabteilung des AG Ludwigsburg hatte dazu eben eine andere Rechtsauffassung als der Richter vom Referat 10 (weibliche Form eingeschlossen). Das kommt leider vor.

    Also wofür haben wir denn die Gesetze, wenn sowieso jeder Richter nach eigenen Ermessen entscheiden kann?
    Entweder die Gebühr ist zulässig oder nicht zulässig!
    Sowas dürfte es gar nicht geben.
    Muss denn immer erst der BGH höchstrichterlich entscheiden dass sich alle daran halten müssen?

    Hallo Nicolaus , warum das , Das Urteil wegen der BG war doch klar und jeder hofft hier :(

    Ja BG schon, bei mir ging es um die Darlehensgebühr im Bausparvertrag. Nicht zu verwechseln mit der Abschlußgebühr, die ist zulässig. Der Bsp wurde zwischenfinanziert und bevor er zugeteilt war haben wir das ganze Darlehen zurück bezahlt. Hierfür wurde eine Darlehensgebühr erhoben.
    Die Gerichte urteilen unterschiedlich ...und ich hab die A-Karte gezogen.

    Danke nottele für Dein Mitgefühl,
    bin wirklich am Boden wegen dem ganzen Mist. Immer bekommt man gesagt"nicht aufgeben" dass hab ich jetzt davon. Außer Spesen nix gewesen <X

    nabend 8) ,

    kreucht hier noch etwas bekanntes aus ende `14 anfang `15 herum ?! 8o

    kleines, buckeliges update:
    targonien wollte es nicht anders, das blatt musste klagen- und.......... gewann..
    an sich ja eine schöne sache, gezahlt haben sie bisher dennoch nicht..
    herr anwalt, setzte nun erneute frist bei gericht.
    zahlen die nicht, lässt `s blättle kommenden monat pfänden.. traurig aber wahr :rolleyes:

    es grüsst........... das blatt

    ja der nikolaus trägt immer noch sein säckle auf dem buckel ;)
    schön dass du wieder da bist.
    ich wollte mich ja schon osterhase nennen, aber bald ist wieder weihnachten, da bleib ich lieber bei nikolaus X(

    @TorstenH
    Ok und Danke für die Erläuterung. Das beruhigt mich jetzt wieder ein wenig da es bei mir, sowie bei einigen anderen hier, um Punkt 2, sprich die Bearbeitunggebühren für einen Zwischenkredit handelt


    Also bei mit ist die Konstellation anders. Ich habe eine Darlehensgebühr auf den Zwischenkredit bezahlt. Als ich diesen kompletten Bertrag zurück bezahlt habe, viel die Darlehensgebühr an. AG Ludwigsburg hat genau diesen Fall verhandelt. ZUGUNSTEN DES BAUSPARERS. Da wollen wir mal hoffen das dass kein Einzelfall ist.

    Falls jemand Interesse an einer Kopie des Urteils des AG Koblenz ( DEBEKA ) hat, kurze Info und eMailadresse.


    Toll, wäre schön wenn jemand Urteile zugunsten der Bausparer teilt.
    Was nutzen uns die Urteile für der Gegenseite?
    Zumal mir immer Mut gemacht wurde mit Klagen, Klagen, Klagen... nicht aufgeben.

    @TorstenH
    war zwar auf der Seite, weiß aber nicht genau welches Urteil Du meinst. Die Einträge sind alphabetisch aufgelistet.
    Gib doch bitte mal einen Tipp, welches Urteil du meinst, bzw habe ich da bezüglich Bearbeitungsgebühren nur für den Verbraucher negative Wortlaute gefunden. Oder habe ich da etwas falsch gelesen und verstanden?

    @TorstenH
    war zwar auf der Seite, weiß aber nicht genau welches Urteil Du meinst. Die Einträge sind alphabetisch aufgelistet.
    Gib doch bitte mal einen Tipp, welches Urteil du meinst, bzw habe ich da bezüglich Bearbeitungsgebühren nur für den Verbraucher negative Wortlaute gefunden. Oder habe ich da etwas falsch gelesen und verstanden?

    Hallo ebbe sand, ThorstenH meint der auf der Seite, Feindsender, gibt es nur für uns negative Urteile bzgl. der Darlehensgebühren bei Bausparkassen. Also für uns nichts brauchbares.