Beiträge von JAIA

    Hallo lieber "derKVProfi",

    zunächst, vielen Dank für die kompetente Antwort.

    Die Fragen sind unsererseits wie folgt zu beantworten.

    zu 1. Nein!

    zu 2. erübrigt sich dann.

    zu 3. Ja

    zu 4. Ja

    Sind dies die Antworten in die richtige Richtung?
    Gilt dann also § 10 Abs. 4 SGB V?

    Wenn ja, sollten/können wir dann einfach bei der GKV bei der ich als Ehefrau meines Mannes auch familienversichert bin, einen Antrag auf Mitversicherung des Kindes stellen mit dem Verweis auf § 10 Abs. 4 SGB V?

    Muss bei Kündigung / Austritt aus der PKV noch etwas beachtet werden?

    Jetzt schon danke für die Antwort.

    Lieben Gruß JAIA

    Hallo zusammen,

    uns beschäftigt der Wechsel von PKV zur GKV dringend und ich hoffe, hier mit Ihrer Hilfe einige Antworten zu bekommen.

    Folgender Sachverhalt. Mein Kind (19) steht zwischen Schule und Ausbildung/Studium, hat also auch noch keine eigenen Einkünfte, lebt bei mir und meinem Ehemann und war bisher über den selbständigen Vater (von dem ich seit Jahren geschieden bin) privat versichert. Nun ist der Vater kürzlich verstorben und jetzt steht für mein Kind ein Wechsel zur GKV zur Debatte. Erwähnen sollte ich vielleicht noch, dass mein jetziger Ehemann als Angestellter in der GKV versichert ist und ich bei ihm als Familienmitglied mitversichert bin.

    Nun stellt sich die Frage: Ist dieser Wechsel in unserem Fall überhaupt möglich und wie funktioniert er bzw. wie können wir am besten vorgehen?

    Vielen Dank im Voraus.
    LG JAIA

    Mehr hierzu bei: Spezialfall Kinder und rechtliche Lage für eine Rückkehr - Versicherung & Vorsorge - Finanztip-Community

    Hallo zusammen,

    auch uns beschäftigt der Wechsel von PKV zur GKV dringend und ich hoffe, hier mit Ihrer Hilfe einige Antworten zu bekommen.

    Folgender Sachverhalt. Mein Kind (19) steht zwischen Schule und Ausbildung/Studium, hat also auch noch keine eigenen Einkünfte, lebt bei mir und meinem Ehemann und war bisher über den Vater (von dem ich seit Jahren geschieden bin) privat versichert. Nun ist der Vater kürzlich verstorben und jetzt steht für mein Kind ein Wechsel zur GKV zur Debatte. Erwähnen sollte ich vielleicht noch, dass mein jetziger Ehemann als Angestellter in der GKV versichert ist und ich bei ihm als Familienmitglied mitversichert bin.

    Nun stellt sich die Frage: Ist dieser Wechsel in unserem Fall überhaupt möglich und wie funktioniert er bzw. wie können wir am besten vorgehen?

    Vielen Dank im Voraus.
    LG JAIA