Danke schonmal. Ja, es betrifft "nur" Erhöhungen des Eigenbeitrags, verstehe es aber trotzdem so, dass selbst dies nicht rechtsgültig ist. Die nächste Frage ist: momentan sind meine Eigenbeiträge reduziert aufgrund von Elternzeit und anschließend Teilzeit. Sollte ich aber irgendwann wieder Vollzeit arbeiten und sich damit mein Eigenbeitrag wieder erhöhen, bekomme ich dann dauerhaft weniger Zinsen, richtig? Oder wird dann wieder bis zur Höhe des Eigenbeitrags 2017 mit 2,75% verzinst?