Beiträge von HannaBri

    Danke schonmal. Ja, es betrifft "nur" Erhöhungen des Eigenbeitrags, verstehe es aber trotzdem so, dass selbst dies nicht rechtsgültig ist. Die nächste Frage ist: momentan sind meine Eigenbeiträge reduziert aufgrund von Elternzeit und anschließend Teilzeit. Sollte ich aber irgendwann wieder Vollzeit arbeiten und sich damit mein Eigenbeitrag wieder erhöhen, bekomme ich dann dauerhaft weniger Zinsen, richtig? Oder wird dann wieder bis zur Höhe des Eigenbeitrags 2017 mit 2,75% verzinst?

    Hallo! Ich habe seit 2006 einen Riestervertrag bei der Debeka mit einem Garantiezins von 2,75%. Wie mir leider jetzt erst auffällt, senkte die Debeka ab 2017 den Zins auf Eigenbeiträge auf 0,9% ab. Ich habe nun schon auf mehreren Internetseiten gelesen, dass diese Änderung bei Altverträgen nicht rechtskräftig ist. Gab es hierzu bei Finanztip schonmal einen Beitrag bzw. kann mir jemand helfen, wie ich nun weiter vorgehen soll? Gibt es z.B. Hilfe seitens der Verbraucherzentralen oder gibt es bereits Sammelklagen gegen die Debeka?

    Vielen Dank vorab.