Beiträge von starwatcher

    bin etwas irritiert ob des "Einzelkontos". SC merkt an:

    "...Welche Anforderungen muss mein Referenzkonto erfüllen?

    Das Referenzkonto muss auf Ihren Namen lauten und bei einem im SEPA-Raum ansässigen Kreditinstitut geführt werden. Des Weiteren muss es sich um ein Konto für den Zahlungsverkehr handeln. Spar- oder Tagesgeldkonten sind beispielsweise nicht zulässig.

    Sollte es sich bei Ihrem Girokonto um ein Gemeinschaftskonto handeln, muss sichergestellt sein, dass Sie als wirtschaftlich berechtigte Person eingetragen sind..."

    am 13.5 war bei mir ein Festgeld fällig. Bis heute kein Geldeingang. Vor 2 Tagen mit dem Callcenter in Bingen telefoniert und die Auskunft erhalten, dass man mit dem Mailverkehr 3 Wochen (!) im Rückstand sei (hatte per mail zum Fälligkeitstermin gekündigt um eine automatische Wiederanlage zu vermeiden).
    Wer hier bspw. Anschlussfinanzierungen in der Planung hat, kann übel eingeholt werden. Ich werde das mal der AMF (BAFIN Pendant in Frankreich) mitteilen...