Toll, wäre schön wenn jemand Urteile zugunsten der Bausparer teilt.
Was nutzen uns die Urteile für der Gegenseite?
Zumal mir immer Mut gemacht wurde mit Klagen, Klagen, Klagen... nicht aufgeben.
@TorstenH
Hier steht aber nur etwas bezüglich Darlehensgebühr ist zulässig. Wir reden doch aber von Bearbeitungsgeühren.
Und da denke ich ist doch ein Unterschied. Wenn ich auf diesem Forum, seit Dezember alles richtig verfolgt habe, dann
sind Dahrlehensgebühren gleichzusetzen mit Abschlußgebühren. Die werden fast überall verlangt und sind rechtens.
Bearbeitungsgebühren hingegen sind etwas anderes.
Zumal hier diverse Personen schon vor den Gerichten in Nürnberg waren und dort Recht bekommen haben.
Ist ja alles recht schwammig. Und was soll man jetzt glauben?