Beiträge von ebbe sand

    @Franziska

    du bist doch Experte. Stelle meine Frage mal an Dich

    Schreiben an BSK (Musterbrief Stiftung Warentest) und OM sind bereits verfasst und gehen morgen per Einwurfeinschreiben und auf Grund der Dringlichkeit per Kurierzustellung raus, so dass diese am Montag oder Dienstag sicher zugestellt werden.nochmal ne Frage zum OM der privaten Bausparkassen. Dort steht unter Ablauf Schlichtungsverfahren: Erst wenn die Antwort der Bausparkasse erfolgt, dann Beschwerde bei OM einreichen. Habe in den Brief an den geschrieben, dass auf Grund der kurzen Frist bis zum Jahresende keine Antwort/Stellungnahme vorliegt. Bei der Frist bezüglich ,ich erwarte Ihren Zahlungseingang, an die BSK habe ich den 10.01.2015 eingesetzt.ist das falsch, weil es ja ab 31.12 verjährt?denke ich kann am an 28ten keinen Brief rausschicken mit Frist bis zum 31.12, oder?

    @emma04 (Seite 258)

    ist bei bei mir genauso. GE Kredite gehabt. War letzte Woche auf Filiale vor Ort, hab dort alles abgegeben und den Eingang bestätigen lassen. Nach Auskunft des Mitarbeiters der Bank, werden diese auch zurück erstattet, weil die Santander die Rechtsnachfolge der GE übernommen hat und somit für diese Fälle gerade stehen muss. Auch wenn die Kredite bereits bei GE vollständig abbezahlt waren, bevor die Santander übernommen hat.

    @kqp

    danke für die Info. Schreiben an BSK (Musterbrief Stiftung Warentest) und OM sind bereits verfasst und gehen morgen per Einwurfeinschreiben und auf Grund der Dringlichkeit per Kurierzustellung raus, so dass diese am Montag oder Dienstag sicher zugestellt werden.

    nochmal ne Frage zum OM der privaten Bausparkassen. Dort steht unter Ablauf Schlichtungsverfahren: Erst wenn die Antwort der Bausparkasse erfolgt, dann Beschwerde bei OM einreichen. Habe in den Brief an den geschrieben, dass auf Grund der kurzen Frist bis zum Jahresende keine Antwort/Stellungnahme vorliegt.

    Bei der Frist bezüglich ,ich erwarte Ihren Zahlungseingang, an die BSK habe ich den 10.01.2015 eingesetzt.
    ist das falsch, weil es ja ab 31.12 verjährt?
    denke ich kann am an 28ten keinen Brief rausschicken mit Frist bis zum 31.12, oder?

    @finanztip69
    @ame56


    willkommen im Club. Auch BaufiQuick der Quelle BSK


    Hallo zusammen,
    hat schon jemand Erfahrungen zu Bauspardahrlehen bez Rückerstattung BG?
    Habe gerade mal meine Unterlagen zu meiner Hausfinanzierung mittels Bauspardarlen angeschaut und mit
    Schrecken festgestellt, dass die mir 1,6% Bearbeitungsgebühr = 2025,- € berechnet haben
    jetzt habe ich mal gegoogelt und folgenden Bericht gefunden.

    Nein, die bei Abschluss von Bauspar­verträgen fälligen Abschluss­gebühren hat der Bundes­gerichts­hof in einem anderen Urteil vor Jahren bereits ausdrück­lich gebil­ligt (Urteil vom 07.12.2010, Aktenzeichen: XI ZR 3/10). Wenn eine Bausparkasse allerdings Darlehen vergibt und dafür Bearbeitungs­gebühren oder sons­tige lauf­zeit­unabhängige Gebühren kassiert, dann muss sie diese wahr­scheinlich erstatten; endgültig geklärt ist das aber noch nicht. Das Ober­landes­gericht Hamburg hat vor Jahren gegen Bausparkassen­kunden entschieden (Aktenzeichen: 10 U 12/09). Der Beschluss ist nach den Grund­satz­urteilen des Bundes­gerichts­hofs allerdings nicht mehr halt­bar, auch wenn Ombuds­leute der Sparkassen zuweilen auch jetzt noch auf diese Entscheidung verweisen. Sie sollten Erstattung fordern und Ihre Bausparkasse darum bitten, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten

    Wenn das wie hier geschrieben, noch nicht endgültig entschieden ist, gibt es dann auch eine entsprechendeFrist rückwirkend?
    oder ist das gleichzusetzen mit der Sache der Konsumkredite?
    Srich, muss das auch bis zum Jahresende geltend gemacht werden oder verjährt das vorerst nicht, weil noch kein endgültiges Urteil oder Rechtsbeschluß vorliegt?

    Hallo zusammen,
    hat schon jemand Erfahrungen zu Bauspardahrlehen bez Rückerstattung BG?
    Habe gerade mal meine Unterlagen zu meiner Hausfinanzierung mittels Bauspardarlen angeschaut und mit
    Schrecken festgestellt, dass die mir 1,6% Bearbeitungsgebühr = 2025,- € berechnet haben
    jetzt habe ich mal gegoogelt und folgenden Bericht gefunden.

    Nein, die bei Abschluss von Bauspar­verträgen fälligen Abschluss­gebühren hat der Bundes­gerichts­hof in einem anderen Urteil vor Jahren bereits ausdrück­lich gebil­ligt (Urteil vom 07.12.2010, Aktenzeichen: XI ZR 3/10). Wenn eine Bausparkasse allerdings Darlehen vergibt und dafür Bearbeitungs­gebühren oder sons­tige lauf­zeit­unabhängige Gebühren kassiert, dann muss sie diese wahr­scheinlich erstatten; endgültig geklärt ist das aber noch nicht. Das Ober­landes­gericht Hamburg hat vor Jahren gegen Bausparkassen­kunden entschieden (Aktenzeichen: 10 U 12/09). Der Beschluss ist nach den Grund­satz­urteilen des Bundes­gerichts­hofs allerdings nicht mehr halt­bar, auch wenn Ombuds­leute der Sparkassen zuweilen auch jetzt noch auf diese Entscheidung verweisen. Sie sollten Erstattung fordern und Ihre Bausparkasse darum bitten, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten

    Wenn das wie hier geschrieben, noch nicht endgültig entschieden ist, gibt es dann auch eine entsprechendeFrist rückwirkend?
    oder ist das gleichzusetzen mit der Sache der Konsumkredite?
    Srich, muss das auch bis zum Jahresende geltend gemacht werden oderverjährt das vorerst nicht, weil noch kein endgültiges Urteil oder Rechtsbeschluß vorliegt?

    Moin zusammen,

    Bin Santaner bzw GE Money betroffen. Die würden ja von den Gladbachern übernommen. Warte jetzt erstmal die Zahlung der BG's ab und stürze mich dann auf dieses Thema. Vorab ne kurze Frage. Gilt hier ebenfalls das mit der Rechtsnachfolge?
    Sprich, Santander muss für die "falschen Widerrufsbelehrungen" der GE Money haften?

    gruß Ebbe

    Hi Claudia,
    denke wenn die eine BG bezahlt haben, dann bekommst Du auch die restlichen zurück. Sind wahrscheinlich momentan, so wie auch die OM Stelle, maßlos überlastet. Bin auch Santander Kunde Bzw. habe die Veträge damals bei GE Money Bank abgeschlossen. Meine sind allerdings erst am Montag via Einwurfeinschreiben an die Haupststelle und an den OM raus. Zuvor habe ich mir das Ganze aber vorsichtshalber auf der Filiale vor Ort als Eingang abstempeln lassen.
    Kannst uns ja auf dem Laufenden halten.

    Schöne Feiertage
    LG Ebbe

    Haua, haua, heh: Wirr ist das Volk!
    Versuche doch mal über die Filialen, die dein Verträge betreut haben, die Kopien oder Ausdrucke zu erhalten.
    Hasté noch Kontoauszüge usw.? Da stehen auch Daten zu deinen Verträgen drin.


    fehlte auch ein Vertrag der Santander, den ich wohl durch den Reißwolf gejagt hatte.Bin auf die Filiale vor Ort, denen ganz offen gesagt für was ich die Daten brauche und habe ganz problemlosdie Vetragsnummer, Abschlußdatum und BG genannt bekommen. Habe auch meine Anträge dort abgegeben mit Eingangsstempel versehen lassen und jeweils eine Kopie davon erhalten.Habe das Ganze und zur Sicherheit auch nochmal via Einwurfeinschreiben an die Hauptstelle in Mönchengladbach geschickt, (Sicher ist Sicher !!!)Parallel dazu und auch als Einwurfeinschreiben an den OMjetzt warte ich mal abLG Ebbe

    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 467 - Geld zurück - Finanztip-Community

    @Sebbei76
    Bei mir fehlte auch ein Vertrag der Santander, den ich wohl durch den Reißwolf gejagt hatte.
    Bin auf die Filiale vor Ort, denen ganz offen gesagt für was ich die Daten brauche und habe ganz problemlos
    die Vetragsnummer, Abschlußdatum und BG genannt bekommen. Habe auch meine Anträge dort
    abgegeben mit Eingangsstempel versehen lassen und jeweils eine Kopie davon erhalten.
    Habe das Ganze und zur Sicherheit auch nochmal via Einwurfeinschreiben an die Hauptstelle in Mönchengladbach geschickt, (Sicher ist Sicher !!!)
    Parallel dazu und auch als Einwurfeinschreiben an den OM

    jetzt warte ich mal ab

    LG Ebbe

    Hallo
    Die Santander muß das zahlen (Rechtsnachfolge)
    Egal ob abbezahlt oder nicht!
    Allerdings sollte er sich ein wenig beeilen!!!!
    Viele grüße angler07

    Sorry,die zitierfunktion hat hier auch so ihre Macken[/quote]

    Kein problem, Danke für Deine schnelle Info. Er hat die Sachen schon rausgeschickt, sich aber wenig Hoffnung gemacht.
    War rein interessehalber,

    Moin zusammen kurze Frage.
    Mein Bekannter hatte bei der GE Money Bank 2 Kredite die 2005 und 2006 abgeschlossen wurden und in 2008 erledigt bzw abgezahlt waren.
    Die GE Money Bank wurde in 2009/2010 von der Santander Consumer Bank übernommen.
    Kann er jetzt von der Santander die Bearbeitungsgebühren zurück fordern, obwohl die erst die GE übernommen haben als die Kredite schon erledigt und abgezahlt waren?

    Heisen die nicht HOIST AB
    Zumindest bekomme ich Post von Duisburg. Habe das gleiche Problem mit einem Kreidt über die Ready Bank welcher von dieser Hoist übernommen wurde. Der Hauptsitz der Hoist Bank ist aus Stockholm. Sprich an wen muss ich denn einen Mahnbescheid stellen. Habe gehört wenn da auch nur ein klein wenig nicht stimmt (Rechtsform usw...) dann ist das für den A....
    Zudem habe ich weder die Ready noch die Hoist in den Verzeichnissen der OM für Privatbanken gesehen.

    Hi lobster53,
    danke für deine Antwort.
    Kurze Frage noch dazu. Du schreibst eine Woche und das für den Schlichter vorbereiten?
    Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann reicht das Schreiben an die Bank doch nicht alleine aus um
    die Verjährung zu hemmen und das Ganze muss parallel bis zum Jahresende beim OM eingegangen sein.
    Dann könnte ich also auch der Bank eine 3 Wochenfrist geben, da die Hemmung der Verjährung doch beim OM
    fristgerecht eingereicht wurde

    Hallo zusammen,
    habe leider erst am WE von dem Urteil und der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren gehört und hätte mal ein paar Fragen:
    Ich habe in den besagten 10 Jahren mehrere Kredite bei Santander und vormals GE Money Bank mit Bearbeitungsgebühr abgeschlossen und möchte jetzt die Verjährung hemmen. Aus diesem Grund werde ich heute noch die Schreiben für die Santander Bank und parallel dazu an den Ombudsmann aufsetzen.

    Muss ich nun für jeden Vertrag ein einzelnes Schreiben verfassen oder kann man dies alles in einem Schreiben aufführen?An wen sende ich das/die Schreiben. An die Hauptstelle in Mönchengladbach oder an die Filiale bei der ich abgeschlossen habe?
    Bzw.. reicht es aus wenn ich mit den/dem Schreiben in die Filiale vor Ort gehe, diese dort persönlich abgebe und mir den Eingang bestätigen lasse, oder muss das Schreiben an die Hauptstelle geschickt werden?

    Für eine Info wäre ich dankbar.
    LG Ebbe