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    Voilà, das Ergebnis meiner Fragen an ChatGPT:

    Wenn deine Frau 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze mit einem Abschlag von 13,2 % in Rente geht, aber weiterhin arbeitet, hat dies einige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

    1. Auswirkungen auf die Steuer

    1. Besteuerung der Rente:

    Die Rente wird anteilig versteuert, abhängig vom Renteneintrittsjahr.

    Bei einem Rentenbeginn 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze liegt der steuerpflichtige Anteil bei 83 % (bei Renteneintritt 2024).

    Der steuerfreie Teil wird einmalig festgelegt und bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit gleich.

    2. Besteuerung des Arbeitseinkommens:

    Das Arbeitsentgelt wird voll versteuert.

    Die Kombination aus Rente und Arbeitseinkommen erhöht das zu versteuernde Einkommen, was zu einer höheren Steuerlast führen kann.

    3. Progressionseffekt:

    Durch die Zusammenrechnung von Rente und Gehalt steigt das zu versteuernde Einkommen, sodass möglicherweise ein höherer Steuersatz angewendet wird.

    4. Werbungskostenpauschale:

    Für die Rente gilt ein Pauschbetrag von 102 €.

    Für das Arbeitseinkommen können weitere Werbungskostenpauschalen oder tatsächliche Kosten abgesetzt werden.

    2. Auswirkungen auf die Sozialversicherung

    1. Rente:

    Die Rente wird von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erfasst.

    Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung sind zu zahlen, abhängig vom Rentenbetrag.

    2. Arbeitsentgelt:

    Als Arbeitnehmer zahlt sie weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

    3. Rentenbeiträge trotz Rente:

    Die Rentenversicherungspflicht bleibt bestehen, wenn sie weiterarbeitet.

    Dadurch können sich zusätzliche Rentenansprüche ergeben (z. B. durch den Verzicht auf die Rentenabschläge).

    4. Beitragspflicht insgesamt:

    Die Kombination aus Rente und Arbeitseinkommen führt zu Beiträgen in beiden Bereichen (Rente + Gehalt).

    3. Auswirkungen auf die Rente bei Weiterarbeit

    Minderung des Abschlags:

    Wenn deine Frau arbeitet und freiwillig auf die Rentenfreistellung verzichtet, können sich die Abschläge von 13,2 % durch die zusätzlichen Rentenpunkte mindern.

    Zusätzliche Rentenpunkte:

    Für jeden gezahlten Rentenbeitrag werden neue Entgeltpunkte gutgeschrieben, die ab dem regulären Rentenalter zu einer Rentenerhöhung führen.

    Fazit:

    Steuerlich: Die Kombination aus Rente und Gehalt erhöht das zu versteuernde Einkommen, wodurch der Steuersatz steigen kann. Es lohnt sich, eine detaillierte Steuerberechnung durchzuführen.

    Sozialversicherung: Es fallen Beiträge sowohl auf die Rente als auch auf das Arbeitseinkommen an.

    Rente: Durch Weiterarbeit können Rentenabschläge reduziert und die spätere Rente erhöht werden.

    Ein Steuerberater oder die Deutsche Rentenversicherung kann eine individuelle Berechnung durchführen und klären, ob sich die Weiterarbeit finanziell lohnt. Soll ich ein Beispiel mit fiktiven Zahlen berechnen?

    Hier ist ein Beispiel, um die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen zu verdeutlichen:

    Ausgangsdaten

    1. Einkommen aus Arbeit: 45.000 € brutto jährlich.

    2. Rente: 1.900 € brutto monatlich = 22.800 € jährlich.

    3. Steuerpflichtiger Rentenanteil: 83 % (Rentenbeginn in 2024).

    Steuerpflichtige Rente:

    4. Gesamteinkommen (steuerlich relevant):


    1. Steuerliche Belastung (geschätzt für 2024)

    Berechnung des zu versteuernden Einkommens:

    Bruttogesamteinkommen: 63.924 €.

    Abzüge:

    Werbungskostenpauschale (Arbeit): 1.230 €.

    Werbungskostenpauschale (Rente): 102 €.

    Sonderausgabenpauschale: 36 €.

    Zu versteuerndes Einkommen:


    Steuern (Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag):

    Nach Einkommensteuertarif 2024:

    Einkommensteuer: ca. 13.771 €.

    Solidaritätszuschlag: ca. 757 €.

    Gesamtsteuer: 14.528 €.

    2. Sozialversicherungsbeiträge

    Rente:

    Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung:

    Krankenversicherung (ca. 15,9 % inkl. Zusatzbeitrag):

    Pflegeversicherung (ca. 3,05 % ohne Kinder oder 3,4 % mit Kindern):


    Arbeitseinkommen:

    Beiträge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (ca. 20 % Arbeitnehmeranteil):


    Gesamte Sozialversicherungsbeiträge:


    3. Netto-Einkommen

    1. Gesamteinnahmen (brutto): 67.800 € (Rente + Arbeit).

    2. Abzüge:

    Steuer: 14.528 €.

    Sozialversicherung: 13.320 €.


    Zusammenfassung:

    Bruttoeinkommen (Rente + Arbeit): 67.800 € jährlich.

    Steuerlast: ca. 14.528 € jährlich.

    Sozialversicherungsbeiträge: ca. 13.320 € jährlich.

    Nettoeinkommen: ca. 39.952 € jährlich (3.330 € monatlich).

    Hinweise:

    1. Das zu versteuernde Einkommen wird durch die Kombination aus Rente und Arbeitseinkommen deutlich höher, wodurch auch der Steuersatz steigt.

    2. Ein Teil der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kann in der Steuererklärung abgesetzt werden.

    3. Durch die Weiterarbeit sammelt deine Frau zusätzliche Rentenpunkte, was die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhöht.

    Möchtest du wissen, wie hoch die zusätzliche Rentenerhöhung durch die Weiterarbeit ausfällt?


    Wenn deine Frau nach dem vorzeitigen Renteneintritt (mit 13,2 % Abschlag) weiterarbeitet, können durch die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge zusätzliche Rentenpunkte erworben werden. Diese führen zu einer Erhöhung der Rente ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Hier ist eine Beispielberechnung:

    1. Ausgangsdaten

    Arbeitseinkommen: 45.000 € brutto jährlich.

    Rentenversicherungsbeitragssatz (2024): 18,6 % (davon Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil je 9,3 %).

    Maximale Rentenpunkte (2024): 1 Rentenpunkt entspricht einem Bruttoverdienst von 43.142 €.

    2. Berechnung der Rentenpunkte durch Arbeit

    1. Rentenbeitrag aus Arbeitseinkommen:

    Gesamtbeitrag:

    Dieser Betrag fließt vollständig in die Rentenberechnung ein (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

    2. Erworbene Rentenpunkte pro Jahr:


    3. Zusätzliche Rente durch die Weiterarbeit

    Jährliche Rentenpunkte: 1,043.

    Dauer der Weiterarbeit: 2 Jahre.

    Zusätzliche Rentenpunkte:


    3. Erhöhung der Rente (pro Monat):

    Rentenwert (2024): 37,60 € pro Rentenpunkt.

    Zusätzliche Rente:


    4. Gutschrift der Rentenabschläge bei Weiterarbeit

    Falls deine Frau auf den Rentenabschlag (13,2 %) verzichten möchte:

    Pro 3 Monate zusätzlicher Arbeit reduziert sich der Abschlag um 0,3 %.

    Nach 2 Jahren Arbeit (24 Monate) werden 2,4 % der Abschläge zurückerstattet.

    Neue Abschlagshöhe:

    Monatliche Bruttorente bei neuem Abschlag:

    Ursprüngliche Rente ohne Abschlag: 2.187 € (1.900 € ÷ 0,868).

    Rente mit reduziertem Abschlag (10,8 %):

    Erhöhung durch zusätzliche Rentenpunkte:


    Zusammenfassung

    Ohne Rentenabschlagsminderung:

    Zusätzliche Rente durch Arbeit: 78,43 € brutto monatlich.

    Mit Reduzierung des Abschlags durch Weiterarbeit:

    Rente erhöht sich auf ca. 2.029,23 € brutto monatlich (nach 2 Jahren Arbeit).

    Falls du wissen möchtest, wie die Nettorente nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge aussieht, gib Bescheid!

    Die Wahl der Steuerklassen bei Ehepaaren mit einem deutlichen Unterschied in der Arbeitsdauer, wie in deinem Fall, hängt davon ab, welches Ziel ihr verfolgen möchtet (z. B. monatlich mehr Netto oder eine gleichmäßigere Steuerlast). Hier sind die Überlegungen und Optionen:

    1. Aktuelle Situation: Steuerklasse 4/4 mit Faktor

    Beschreibung:

    Der Faktor berücksichtigt eure Einkommensverhältnisse und sorgt dafür, dass ihr monatlich eine möglichst gerechte Steuerverteilung habt.

    Ihr zahlt in der Regel schon während des Jahres eine angemessene Steuer und habt am Jahresende kaum Nachzahlungen oder Erstattungen.

    Empfehlung:

    Steuerklasse 4/4 mit Faktor eignet sich besonders, wenn beide Ehepartner arbeiten, auch wenn es Einkommensunterschiede gibt.

    2. Wechsel zu Steuerklasse 3/5

    Beschreibung:

    Steuerklasse 3: Für den Partner mit höherem Einkommen (z. B. Mann, wenn er länger arbeitet).

    Steuerklasse 5: Für den Partner mit geringerem Einkommen (z. B. Frau, die früher in Rente geht).

    Auswirkungen:

    Der Mann hat mehr Netto während der Erwerbstätigkeit, da Steuerklasse 3 niedrigere Abzüge hat.

    Die Frau hat weniger Netto, da Steuerklasse 5 höhere Abzüge hat.

    Achtung: Dadurch könnte es am Jahresende zu einer Nachzahlung kommen, da in Steuerklasse 3/5 keine Progression berücksichtigt wird.

    3. Steuerliche Auswirkungen nach Renteneintritt der Frau

    Wenn die Frau in Rente geht, hat ihr Einkommen (Rente) in der Steuerberechnung eine andere Gewichtung:

    Rente ist niedriger als Arbeitseinkommen und daher geringer steuerpflichtig.

    Das Arbeitseinkommen des Mannes bleibt stärker steuerlich belastet.

    Empfehlung:

    In dieser Phase ist ein Wechsel zur Steuerklasse 3 (Mann) und 5 (Frau) sinnvoll, um den monatlichen Nettoverdienst des Mannes zu erhöhen.

    4. Steuerklasse bei Renteneintritt beider Partner

    Wenn beide Partner in Rente sind, ist die Steuerklassenwahl weniger relevant, da die Einkommensteuer dann auf Basis der Gesamteinkünfte (Rente + evtl. sonstige Einnahmen) berechnet wird.

    Fazit:

    Kurzfristig: Bleibt bei Steuerklasse 4/4 mit Faktor, solange beide arbeiten, um Nachzahlungen zu vermeiden.

    Wenn die Frau in Rente geht: Wechselt zu 3/5, wobei der Mann die Steuerklasse 3 erhält.

    Am Jahresende: Unabhängig von der Steuerklassenwahl empfiehlt sich immer eine Einkommensteuererklärung, um mögliche Nachzahlungen oder Rückerstattungen zu ermitteln.


    Frohe Weihnachten zusammen,

    meine Frau wird ein paar Jahre vor mir in Rente gehen können und wir haben uns einmal von der örtlichen Rentenberatung den letzten Rentenauszug erklären lassen - von "in 2 Jahren mit 13,2% Abschlag" über "Regelaltersrente" bis "schon in 2027 ohne Abschlag" ist alles dabei.

    Auch ein Modell, frühzeitig in Rente zu gehen, aber bis zur Regelaltersrente weiter zu arbeiten war dabei...

    Steuerliche und sozialversicherungsrelevante Angaben/Berechnungen konnten dort aber nicht gemacht werden.

    Was ich suche:

    1 Stelle/Kanzlei, die mit zur Verfügung gestellten Daten alle Modelle berechnet und darlegt (auch mit meinen eigenen Arbeitnehmer-Daten).

    Gibt es solch eine Anlaufstelle, die ggf. gegen ein Honorar alle Fragen verbindlich beantworten kann?

    Guten Morgen zusammen,

    ich möchte meine Tochter bestmöglich bei der Auswahl einer "PKV fürs Leben" unterstützen.

    Wir waren in der Familie in unterschiedlichen Lebensphasen nicht nur in der GKV (TK), sondern auch privat krankenversichert - bei der LKH und ARAG. Jetzt sind wir seit Jahren in der TK, auch meine Tochter, die während des Lehramtstudiums gearbeitet hat und deshalb nicht in der Familienversicherung bleiben konnte, sondern sich für ca. 120 Euro/M. selbst bei der TK versichern musste.

    Nun kann sie bis zu Beginn des Referendariats (ca. 4 Monate Übergangsphase vom Ersten Staatsexamen bis zum Ref.) aufgrund ihres Alters und noch nicht abgeschlossener Ausbildung zurück in die Familienversicherung.

    Ab Mai 2025 soll es dann in die beihilfeberechtigte PKV für Beamtenanwärter gehen...

    Sie hat von einer Kollegin einen Makler genannt bekommen und das erste Gespräch ist erfolgt:

    Zwischenergebnis: tabellarischer Vergleich von 5 Versicherungen (DBV, Barmenia, R+V, Bay. Beamten KK) während und nach des Refs., Versicherer wie ARAG und DEBEKA sind nicht dabei.

    Wir wurden gebeten, uns die Tabellen anzuschauen und dann in einem weiteren Tel. Fragen zu klären.

    Ich habe ergänzend Portale wie kv-fux.de gesichtet, auch zum besseren Verständnis der angebotenen Tarife.

    Leider decken sich die Tarifbezeichnungen oft nicht und die Modelle werden meiner Einschätzung nach bewusst so kompliziert und komplex aufgebaut, dass man selbst kaum durchblicken kann.

    Ja, dafür gibt es (freie) Makler, das ist schon klar, nur brauche ich bei einer so zentralen Frage 100% Vertrauen.

    Momentan schwanke ich zwischen DEBEKA, Barmenia und R+V.

    VG

    So what?

    Nicht groß, wenn das Dein Arbeitgeber beim Dezembergehalt überhaupt noch berücksichtigt.

    Just das ist das Motiv der feministischen Steuerpolitik.

    ...das hat in der heutigen Zeit nichts mehr mit "feministisch" zu tun, sondern mit Gleichberechtigung. Nicht wenige "Männer" lassen ihre angetrauten Frauen noch nicht einmal auf ein gemeinsames Girokonto drauf, was auch zu Intransparenz der gemeinsamen Kosten führt. Kann jede Ehegemeinschaft machen wie sie will, wir handhaben das offen und fair.

    Hallo zusammen,

    habe auch zufällig (nach dem Blick auf meine Bezüge) gesehen, dass dort (trotz 4/4 mit meiner Frau) eine Null (0) eingetragen ist. In 2023 war das wohl eine 0,89 oder so...

    Lese dann gestern, dass das Faktor-Verfahren immer wieder explizit beantragt werden muss - was bei gleichen Einkommensverhältnissen nicht effizient ist.

    Habe es wg. der Frist 30.11.2024 dann auch gleich mit WISO Steuer erledigt.

    Bin gespannt, wie sich das rückwirkend für das Jahr 2024 auswirkt.

    Grundsätzlich finde ich 4/4 Faktor in einer Lebensgemeinschaft für beide Partner fairer, weil sich der Besserverdiener nicht rühmen kann, den höheren Nettobeitrag in die Familie einzubringen und der Partner mit dem niedrigeren Einkommen hat seine Wertschätzung schwarz auf weiß in der Gehaltsabrechnung bzw. auf dem Konto.

    Einige meiner Freunde wollen das aber nicht und viele Frauen wissen das nicht.

    Unter dem Strich bezahlt man ohnehin die gleiche Steuer, nur vermeidet man so Steuernachzahlungen.

    Finanztip weist ebenfalls auf Chancen des Geldmarkt-ETF hin und zu bestimmten Zeiten (Hochzinsphase Europ. Zentralbank) sollte sich auch ein Vorteil gegenüber des Tagesgelds ergeben (derzeit z. B. 4,5% Geldmarkt-ETF vs. 3% Tagesgeld).

    Problem ist halt eben, dass mal als Privatanleger die Umkehrpunkte der Zinsentwicklung verfolgen und ggf. handeln muss.

    Gibt es eigentlich ein Online-Tool, das mehrere Geldmarkt-ETF-Kurven langfristig zusammen mit der Zinsentwicklung der Europ. Zentralbank abbilden kann?

    Guten Tag,

    ich stelle mal ein paar Fragen für meine Tochter, 22 Jahre, die bald das 1. Staatsexamen als Lehrerin abgeschlossen hat und ca. 4 Monate später ins Referendariat startet.

    Momentan ist sie bei der TK als Studierende gesetzlich versichert.

    Wir nehmen eine Beamtenlaufbahn an.

    1.) Sollte sie bis zum Beginn des Referendariats bei der TK bleiben oder sollte/kann sie schon vorher in die PKV wechseln?

    2.) Es gibt auch Optionen/Anwartschaften, bei denen man das Alter und/oder die Gesundheit einfrieren kann, macht das Sinn und zu welchem Zeitpunkt?

    3.) Welche Versicherungsmakler bieten das komplette Spektrum an und nicht nur das von ihnen selbst bevorzugte Portfolio?

    4.) Man liest viel von BU und Dienstunfähigkeitsklausel und das wird auch gerne angeboten - aber macht sowas als Beamter Sinn?

    5.) Man kann natürlich nur begrenzt in die Glaskugel schauen, aber welche Versicherungen bieten ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis und sind ohne Einschränkungen empfehlenswert?

    Im Großen und Ganzen sehr zufrieden - bin schon seit Jahrzehnten Kunde.

    Gestern habe ich allerdings festgestellt, dass man die Girocard (früher ec-Karte) nicht mit Apple Pay koppeln kann.

    Ein Freund hat in einem Restaurant mit seiner Apple Watch und der Sparkassen-Karte (was keine Kreditkarte und auch keine Debitkarte) bezahlen können und musste mir aushelfen, da die ING Visa Debit leider nicht akzeptiert wurde.

    Wird vermutlich eine Frage der Zeit sein, wann sich Gastronomiebetriebe den Digital Natives öffnen, denn digitale Bezahlmöglichkeiten (auch mit Trinkgeld) gibt es genug.

    Bis dahin wird man immer noch mit Bargeld rumrennen müssen.

    Guten Morgen zusammen,

    meine Tochter plant ein paar Auslandsreisen in Fernost.

    Momentan hat sie über die ING eine VISA-Debitkarte, die also sofort abbucht, aber nicht von allen im Ausland akzeptiert werden dürfte (da keine klassische Kreditkarte).

    Ich habe für solche Zwecke noch eine KK von gebührenfrei.de (advanzia Bank); das ist eine Mastercard mit ein paar Zusatzversicherungen. Damit bin ich super zufrieden, war aber noch nicht in Asien unterwegs.

    Meine Frage ist also, welche KK empfehlen sich grundsätzlich in Kombination mit der Debitkarte der ING?

    VG

    1.) ...wenn man ein paar Jahre vor geplanter Verbeamtung die kleine/große Anwartschaft eintütet, ist man dann nicht zwangsläufig an den zukünftigen Versicherungspartner gebunden - der in der Zwischenzeit die Beiträge "nach Gutdünken" anpassen kann? Zum Zeitpunkt der privaten Krankenvollversicherung kann man zwar eine Marktsicht vornehmen und P/L vergleichen, aber eine Abhängigkeit bleibt.

    2.) Legen die (unabhängigen) PKV-Makler neben einer Tarifübersicht auch die vereinbarte Provision bei Vertragsvermittlung offen?

    Hallo,

    die NV-Bescheinigung macht dann Sinn, wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen, man aber in der Summe seiner Einkünfte (z.B. Rente + Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag bleibt. (2024: 11.604 EUR)

    Danke.

    Wie hoch ist denn der Sparerfreibetrag?

    Mit der Witwenrente liegt sie knapp über dem Grundfreibetrag.

    Müsste man in diesem Fall der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen?

    Grüß dich!

    Meine Schwiegermutter ist Rentnerin und hat ein Tagesgeldkonto mit ganz guter Verzinsung.

    Wichtig ist, dass sie jederzeit ans Guthaben kommt.

    In der Jahresabrechnung 2023 habe ich nun gesehen, dass neben dem Zinsertrag folgende Positionen ausgewiesen werden:

    • Kapitalertragssteuer
    • Solidaritätszuschlag
    • Kirchensteuer

    Unter welchen Voraussetzungen macht die Beantragung einer NV-Bescheinigung beim FA Sinn?