Beiträge von Falknerin

    Hallo zusammen, ich habe zu verschiedenen Konten einer Kontoinhaberin eine Vollmacht über den Tod hinaus. Nun ist die Kontoinhaberin verstorben und ich habe den Auftrag zur Kontoschließung erteilt. Zur Auflösung der Konten verlangt die Berliner Sparkasse einen Erbschein. Laut Artikel im Finanztip erübrigt sich dieser, wenn man eine Vollmacht hat! Wie ist die Rechtslage?? Danke für einen Tip sagt die Falknerin