Erhalte seit 1985 eine EU-Rente und habe zwei Kinder erzogen (1980 + 1982); im Zuge der Gewährung von Zusatzpunkten für die Mütterrente II wird festgestellt, dass in meiner Erwerbsunfähigkeitsrente keine Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden; daher habe ich auch keinen Anspruch auf die seit 01.2019 geltende Mütterrente II (0,5 Punkte per Kind)...Die Mütterrente würde erst bei der Altersrente zum tragen kommen....
Was ist das für ein Nonsens? Warum wurden die Kindererziehungszeiten bei der Ermittlung der Eu-Rente nicht berücksichtigt obwohl sie lt. Bescheid aus 1987 mit jeweils 12 Monaten anerkannt wurden? Werden bei der EU-Rente Kindererziehungszeiten grundsätzlich nicht berücksichtigt?
Wer kann hierzu (fundiert) was sagen?