Hallo Saidi,
du schreibst, dass die Lebensversicherer einen Sockelbetrag für das Geschäfstjahr festlegen müssen.
Die Aachenen Münchener schreibt mir, dass sie diese festlegen können, aber nicht müssen.
Hat die AAM hier einen Fehler gemacht? Ich habe gekündigt u. wenn ich hier klagen könnte würde ich
das auch tun. Sind die Lebensversicherer dazu verpflichtet eine Sockelbetrag an Bewertungsreseven
festzulegen oder nicht? Ich habe mit der AAM telefoniert,dass sie mir schriftlich mitteilen sollen, warum
sie keinen Sockelbetrag an Bewertungsreserven festlegen müssen. Ich bin verunsichert.