Hallo, ich habe nur von meiner Rentenstelle (Ärzteversorgung) die Nachricht erhalten, daß ab Juli 19 nach §256 SGB V KV-Beiträge direkt an die KV abgeführt werden. Die KV wollte sogar einen rückwirkenden BEitrag ab 2014 erhalten. Dem stimmte aber die Ärzteversorgung nicht zu. Von der Krankenkasse bin ich nicht angeschrieben worden.
Für mich stellt sich die Frage warum ich auf die Witwenrente jetzt plötzlich einen zusätzlichen BEitrag zu meinem Krankenkassenbeitrag als Angestellte abführen soll. Wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bin werden nach meiner Kenntnis alle Einkünfte zugrunde gelegt. Wenn ich jedoch pflichtversichert bin, NICHT.
Seit 5 Jahren hat die Krankenkasse mich nicht um meine Einkommensdarlegung gebeten, sondern nur den BEitrag durch meine Beschäftigung erhalten.