Beiträge von Jens Mayer

    Ok, da steht, daß rund 50 Euro Entgelt anfällt. Weiterhin steht auf Seite 9, Punkt 3 "Konvertierung von Währung" folgendes: "Abrechnung von Zahlungen in fremder Währung: Zahlungseingänge zum Briefkurs am Ausführungstag". Was genau bedeutet das?

    lieberjott : Danke für die Erläuterung. Mein Girokonto ist bei der DKB. Kannst Du sagen, wie viel ich konkret in Euro bekommen würde, wenn mir die Riksgälden 500.000 SEK wegen meiner ursprünglich 50.000 Euro bei der schwedischen Bank überweist? Der Wechselkurs sollte hypothetisch stets 1 Euro = 10 SEK betragen.

    Ich finde es schade, daß das Thema eingeschlafen ist und die Frage nach wie vor offen ist. Ich will es noch mal an einem Beispiel umschreiben: Jemand hat 50.000 Euro bei einer schwedischen Bank und bekommt nach deren Pleite 500.000 SEK (hypothetischer Kurs 1 Euro = 10 SEK) von der Riksgalden. Wie transferiert diese das Geld, die wenigsten haben ein Konto in SEK? Wie tausche ich diese 500.000 in Euro um? Bei der Reisebank am Flughafen bekäme ich dafür wohl nicht einmal 45.000 Euro.

    Ich habe sowohl von der Comdirect als auch von der Norisbank eine solche willkürliche Kündigung bekommen, wie Philios es beschreibt. Während aber die Comdirect vorher eine Anfrage stellte, so daß ich wußte, was mir wohl bald blühen wird, kam sie von der Norisbank ohne jede Vorwarnung.

    Danke, Alabama, noch einer, der es so liest wie ich. Vielleicht schreiben es die schwedischen Banken irgendwann mal genauer, weil es für mich schon wichtig ist, daß im Entschädigungsfall keine Bank dazwischenliegt, die durch den Währungsumtausch abzockt.

    Hallo Community

    laut meinem Kenntnisstand erfolgt im Falle der Pleite einer schwedischen Bank die Auszahlung der Entschädigungssumme in schwedischen Kronen, auch wenn das Konto in Deutschland und in Euro geführt wird. So schreibt beispielsweise Weltsparen:

    "Im Falle einer Auszahlung durch den Einlagensicherungsfonds erfolgt diese in schwedischen Kronen (SEK)"

    Das hieße im konkreten Fall: Hat jemand 50.000 Euro bei einer schwedischen Bank, geht irgendwann diese insolvent und beträgt der Wechselkurs am Tage der Insolvenz (der Einfachheit halber) 1 Euro = 10 SEK, so bekommt der Kunde von der schwenischen Riksgalden 500.000 SEK und niemand weiß genau, wie es dann weitergeht.

    Andererseits schreibt die Riksgalden auf https://www.riksgalden.se/en/our-operati…f-compensation/

    folgendes:

    "If you have money in an account in the branch of a Swedish institution in another EU country, the compensation amount in the branch country applies and is paid out in that country’s local currency."

    Nach meinen bescheidenen Englischkenntnissen bedeutet das aber das Gegenteil, also im obigen Fall bekäme der Kunde 50.000 Euro (falls sich bis zum Tage der Auszahlung keine Änderungen des Wechselkurses ergeben).

    Gibt es einen Experten, der es ganau weiß? Mich beschäftigt dieses Thema seit Jahren.

    @55: Ganz einfach: Die Aufsichtsbehörde sah die Gefahr, daß die Einlagen der Sparer irgendwo liegen, wo ein Ausfall (Insolvenz oder ähnliches) drohte und sie wollten mit ihrer angeordneten Rückzahlung das Risiko reduzieren, daß noch mehr Gelder in zweifelhafte Anlagen fliesen. Möglicherweise hatte die nachträgliche Ablehnung der beantragten Festgelder Mitte August denselben Hintergrund, also die Bank wußte, daß sie so eine Art Einlagenlimit überschreiten. Aber, wie gesagt, alles Spekulation meinerseits, mir wäre es lieber, den genauen Grund zu kennen. Stichwort: Transparenz!

    Ich wollte Mitte August auch noch mal Geld bei der BGFI anlegen, was, wie bei allen anderen auch, von der Bank abgewiesen wurde. Natürlich gab es von Check24 keine Entschuldigung, im Gegensatz zu Zinspilot.

    Angesichts der Schockwelle Greensill drängt sich mir der Verdacht auf, daß die französische Aufsichtsbehörde die Gefahr einer Überschuldung bei der BGFI sah, also möglicherweise befürchteten sie, daß ein ähnliches Szenario wie bei Greensill drohte. Das ist aber nur Spekulation meinerseits.

    Von meiner Seite Glückwunsch an die Anleger, die ihr Festgeld bei der BGFI nicht über Check24 abgeschlossen haben. Über Zinspilot gab es 25 Euro Entschädigung und dazu Kulanzzahlung, wenn man lange genug nachgebohrt hat. Check24 hat nur einen Wiederanlagebonus von 25 Euro zugesagt. Daraufhin (und nur deswegen) habe ich das Geld, das noch im Januar bei der BGFI war, auf ein Flexgeld der Greensill weitergeleitet, welches nun im Moratorium ist. Auf meine Anfrage, warum der 25 Euro Wiederanlagebonus nicht innerhalb der versprochenen 4 Wochen ausgezahlt wurde, gab es über Email die Antwort, daß ich überhaupt nichts bekomme, weil ich einst einen 25-Euro-Neukunden-Bonus erhielt. Verstehe das, wer wolle.

    Vielen Dank, Hendrik, für den Zwischenbericht. Damit ist zumindest mal geklärt, daß die BGFI die Wahrheit gesagt hat. Jetzt hoffe ich, daß man noch mehr über die Gründe der Aufsichtsbehörde erfährt. Diese sehe ich in der Pflicht zur Aufklärung, weil sie die Anleger mit ihrer Entscheidung geschädigt haben. Für mich wäre es ein No Go, wenn das im stillen

    Kämmerlein passiert, ohne jedliche Transparenz. Die Aufsichtsbehörde ist schließlich zum Schutz der Bankkunden da.

    Ich finde es schade, daß die Diskussion um ein nicht unerhebliches Thema (Vertragsbruch

    seitens der Bank) durch Spam, Off-topics, persönliche Sticheleien und ähnlichem kaputtgemacht wird. Als nicht Betroffener würde mich so ein Fall rein vom Prinzip her interessieren. Zur Sache: Ich habe heute mal beim Verbrauchertelephon des BaFin wegen des Falles angerufen und dort hat man mir bestätigt, was ich schon vermutet habe: sie sind nicht zuständig, man muß sich an die entsprechende französische Behörde wenden.

    @55: Inzwischen ist die Auszahlung vollzogen und es hat sich nichts mehr geändert: Das zweite Festgeld (über 3 Jahre, 10000 Euro) blieb, das erste über 2 Jahre wurde aufgelöst.

    Die Broker (Zinspilot, Check24, Sutorbank) tun nur das notwendigste und geben sich mit den Angaben der BGFI zufrieden. Ich bin mir nicht sicher, ob die

    wirklich die Wahrheit gesagt haben. Den Betroffenen bleibt wohl nur übrig, sich an die französiche Finanzaufsicht zu wenden. Das dürfte diese Adresse sein:

    https://acpr.banque-france.fr/ . Ich kann aber nicht richtiges Englisch, geschweige denn Französisch. Vielleicht kann jemand der Betroffenen (juristisch einwandfreies) Französisch? Oder hat jemand in der Community Erfahrungen mit der Behörde?

    @55: Mich hat es auch erwischt. Ich habe via Check24 2 Festgelder bei der BGFI, eines über 2 und ein anderes über 3 Jahre. Heute bekam ich die Email, daß eines der beiden Festgelder zum 1.2. aufgelöst wird. Darin heißt es weiterhin, daß die BGFI "einzelne Festgelder vorzeitig auszahlen muß". Außerdem erwähnen die nichts davon, daß die BGFI einen zusätzlichen Bonus von 25 Euro zahlt, sondern schreiben: "Bei CHECK24 steht Ihre Zufriedenheit an erster Stelle. Für Ihre Wiederanlage erhalten Sie daher einen Sonderbonus von 25 €."